…verwiesen. Seitens der Betriebsprüfung wurde zur Berufung wie folgt Stellung genommen: Die Begründungen für die Aufteilung der AfA und Betriebskosten der HG Bwin- sind der Niederschrift über die Schlussbesprechung Tz. 1 und im Bericht (siehe steuerliche Feststellungen Stellungnahme zu den Einwendungen) ersichtlich. Das Gebäude PLZORT …
…ab 1.4.2004 | 18.000,00 € Zudem war der Bw. an diversen Firmen beteiligt (Liste der Firmen, siehe Beilage 1 zu dieser Berufungsentscheidung). Folgende Beteiligungen des Bws, die vom Vergleich vom 23.03.2004 vor dem Bezirksgericht X umfasst waren, lagen bzw…
…Türkei vom 25. Februar 1998 über die Handelsregelung für Agrarerzeugnisse - Protokoll 1 (Amtsblatt Nr. L 086 vom 20/03/1998 S. 0001 - 0038) wurden verbindliche Regeln für die Zusammenarbeit der Verwaltungen (siehe Titel VI, Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen, Art 28 ff) geschaffen. So wird…
…am Ende des Jahres 2004 siehe später.] Titel derselben. § 424. Der Titel der mittelbaren Erwerbung liegt in einem Vertrage; in einer Verfügung auf den Todesfall; in dem richterlichen Ausspruche; oder, in der Anordnung des Gesetzes. Mittelbare Erwerbungsart. § 425. Der bloße Titel gibt noch kein Eigenthum…
…wurden jedoch nicht vom Dienstgeber übernommen, ebenso wenig die Fahrt- und Verpflegungskosten. Der Inhalt der Kurse betrifft bei weitem (siehe die Titel der Seminarzyklen) nicht nur allfällige Probleme des Schulalltages beim Unterrichten einer Integrationsklasse, sondern allgemeingültige menschliche und zwischenmenschliche Themen, sodass von einer beruflichen Notwendigkeit…
…wurden jedoch nicht vom Dienstgeber übernommen, ebenso wenig die Fahrt- und Verpflegungskosten. Der Inhalt der Kurse betrifft bei weitem (siehe die Titel der Seminarzyklen) nicht nur allfällige Probleme des Schulalltages beim Unterrichten einer Integrationsklasse, sondern allgemeingültige menschliche und zwischenmenschliche Themen, sodass von einer beruflichen Notwendigkeit…
…Skripten und Seminarunterlagen, Titel siehe Aufstellung am Beginn der Berufungsentscheidung Punkt a) von gesamt S 4.297,87 und Fortbildung (Seminar der Notariatsakademie) S 3.240,00 sind auf Grund der Vermittlung juristischer Inhalte ebenfalls durch beide Einkunftsquellen verursacht (Aufteilung 71:29). Dies gilt auch…
…soll ich denn meinen Unterricht, meine Vorträge durchführen, ohne Fotos von Gebäuden (mein Fachgebiet, siehe auch die Titel meiner Vorträge, die Titel meines Lehrauftrags) zu machen. Wie soll ich Powerpoint Präsentationen durchführen, ohne die Dias einzuscannen und sie auf Speichermedien zu speichern? Wozu sollte ich…
…Abs. 7 nur unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes möglich (siehe Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke [Hrsg], MSA EStG 10. EL § 35 Anm 6). Es können die vom Bw. aus der Titel der Behinderung seiner Ehegattin beantragten behinderungsbedingten Mehraufwendungen im Rahmen der Unterhaltsverpflichtung als außergewöhnliche Belastung, entgegen…
…habe, sodass ein Veräußerungsgewinn noch nicht zu ermitteln gewesen sei und daher über die Qualifikation der Zahlungen unter dem Titel der außergewöhnlichen Belastung abzusprechen gewesen sei. Im vorliegenden Fall indessen sei die Mitunternehmerschaft im ertragssteuerlichen Sinn bei Inanspruchnahme der Haftung nicht mehr existent gewesen. Daher…
…jene für 2005 ein. In beiden Erklärungen beantragte er neben Sonderausgaben den Alleinverdienerabsetzbetrag, den Unterhaltsabsetzbetrag für zwei Kinder sowie außergewöhnliche Belastungen aus dem Titel der Behinderung der Ehegattin und eines Kindes. Im Zusammenhang mit diesen Anträgen gab er durch Ankreuzen bzw. Ausfüllen der entsprechenden Felder…
…zu berücksichtigen (siehe auch Jakom, EStG, 2010, § 16, Rz 45). Auch bei den von der Bw. geltend gemachten Fahrten handelt es sich ausschließlich um eintägige Reisebewegungen im Inland, weshalb der Abzug von Werbungskosten - selbst bei Vorliegen beruflich veranlasster Reisen - aus diesem Titel nicht in Betracht…
…und Motivation von Nutzen sein. Ein mindestens ebenso großer Nutzen ergibt sich aber zweifellos auch für den privaten Bereich. Eine "Notwendigkeit" als verlässliches Indiz der beruflichen im Gegensatz zur privaten Veranlassung (siehe oben) dieser Aufwendungen für die berufliche Tätigkeit der Bw. erscheint vor allem aber…
…VO gilt, unterliegt den Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaates. Welche Rechtsvorschriften dies sind, bestimmt sich nach diesem Titel. (2) Soweit nicht die Artikel 14-17 etwas anderes bestimmen, gilt folgendes: a) Ein Arbeitnehmer, der im Gebiet eines Mitgliedstaates beschäftigt ist, unterliegt den Rechtsvorschriften dieses Staates, und…
…Juli 2006 rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung und brachte vor, dass auch gegen den der Pfändung zugrundeliegenden Sicherstellungsauftrag die Berufung eingebracht worden wäre. Gegen die Forderungspfändung im finanzbehördlichen Verfahren stehe dem Abgabenschuldner - ungeachtet der Rechtsmittelbeschränkung im § 77 Abs. 1 Z 1 AbgEO - ein Rechtsmittel zu…
…vom 2. November 1993 an den Voreigentümer der Liegenschaft ergibt sich, dass die Liegenschaft trotz Aufforderung nach dem Zuschlag an den nunmehrigen Bw diesem nicht übergeben wurde, sondern durch den Voreigentümer ohne Titel vom 21. Jänner 1991 bis 7. Juli 1991 weiterbenützt wurde. Die Räumung…
…Sind keine gemeinschaftlichen Unterteilungen vorhanden, so sind die neunte und zehnte Stelle 00. Für die Einreihung von Waren in die KN gelten nach den Einführenden Vorschriften der KN, Titel I, Buchstabe A, folgende als "Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur" (AV) bezeichneten Grundsätze…
…Sind keine gemeinschaftlichen Unterteilungen vorhanden, so sind die neunte und zehnte Stelle 00. Für die Einreihung von Waren in die KN gelten nach den Einführenden Vorschriften der KN, Titel I, Buchstabe A, folgende als "Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur" (AV) bezeichneten Grundsätze…
…Sind keine gemeinschaftlichen Unterteilungen vorhanden, so sind die neunte und zehnte Stelle 00. Für die Einreihung von Waren in die KN gelten nach den Einführenden Vorschriften der KN, Titel I, Buchstabe A, folgende als "Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur" (AV) bezeichneten Grundsätze…
…Berufungsvorentscheidung richtet sich der vorliegende form- und fristgerecht eingebrachte Rechtsbehelf der Beschwerde vom 1. März 2004. Über die Beschwerde wurde erwogen: Für die Einreihung von Waren in die Kombinierte Nombenklatur (KN) gelten nach den Einführenden Vorschriften der KN, Titel I, Buchstabe A, folgende Grundsätze: 1…