…vom 1. Oktober 2008 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts auf. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 55 Abs. 1 AlkStG werden bei der Herstellung von Alkohol unter Abfindung selbstgewonnene alkoholbildende Stoffe auf einem zugelassenen einfachen Brenngerät verarbeitet. Die Alkoholmenge, die der Steuer unterliegt (Abfindungsmenge), und der…
…Abfindung (§§ 55 ff AlkStG). § 55 Abs. 1 AlkStG normiert, dass bei der Herstellung von Alkohol unter Abfindung selbstgewonnene alkoholbildende Stoffe auf einem zugelassenen einfachen Brenngerät verarbeitet werden. Die Alkoholmenge, die der Steuer unterliegt (Abfindungsmenge), und der Zeitraum, der zum Herstellen der Abfindungsmenge erforderlich ist (Brenndauer)…
…sind. Gemäß § 55 Abs.1 AlkStG werden bei der Herstellung von Alkohol unter Abfindung selbstgewonnene alkoholbildende Stoffe (§ 58) auf einem zugelassenen einfachem Brenngerät verarbeitet. Gemäß § 58 Abs.1 Z.1 und 2 AlkStG sind selbstgewonnene alkoholbildende Stoffe Früchte heimischer Arten von Stein- und Kernobst, Beeren…
…in Erledigung der Beschwerde die angefochtene Berufungsvorentscheidung nach jeder Richtung abgeändert oder aufgehoben oder die Beschwerde als unbegründet abgewiesen werden kann. Gemäß § 55 Abs. 1 AlkStMG werden bei der Herstellung von Alkohol unter Abfindung selbstgewonnene alkoholbildende Stoffe (§ 58) auf einem zugelassenen einfachen Brenngerät (§ 61) verarbeitet…
…in Erledigung der Beschwerde die angefochtene Berufungsvorentscheidung nach jeder Richtung abgeändert oder aufgehoben oder die Beschwerde als unbegründet abgewiesen werden kann. Gemäß § 55 Abs. 1 AlkStG werden bei der Herstellung von Alkohol unter Abfindung selbstgewonnene alkoholbildende Stoffe (§ 58) auf einem zugelassenen einfachen Brenngerät (§ 61) verarbeitet…
…in Erledigung der Beschwerde die angefochtene Berufungsvorentscheidung nach jeder Richtung abgeändert oder aufgehoben oder die Beschwerde als unbegründet abgewiesen werden kann. Gemäß § 55 Abs. 1 AlkStG werden bei der Herstellung von Alkohol unter Abfindung selbstgewonnene alkoholbildende Stoffe (§ 58) auf einem zugelassenen einfachen Brenngerät (§ 61) verarbeitet…
…die der Steuerpflicht unterliegt, sofern die Alkoholmenge nicht pauschal zu ermitteln ist. Nach der Begriffsbestimmung im § 55 Abs.1 leg.cit. werden bei der "Herstellung von Alkohol unter Abfindung" selbstgewonnene alkoholbildende Stoffe (§ 58 AStMG) auf einem zugelassenen einfachen Brenngerät verarbeitet. Nach § 66 leg.cit. iVm …
…beim Buschenschank C erfolgten Nachschau sei festgestellt worden, dass die dort im Verkaufsregal gelagerten Flaschen mit dem Vermerk "Abfindungsbrand" gekennzeichnet gewesen seien. Gemäß § 58 AlkStG dürfe Alkohol jedoch nur aus selbstgewonnenen alkoholbildenden Stoffen, das sind nur Früchte heimischer Arten wie Stein- und Kernobst, Beeren, Wurzeln…
…der beim Buschenschank erfolgten Nachschau sei festgestellt worden, dass die dort im Verkaufsregal gelagerten Flaschen mit dem Vermerk "Abfindungsbrand" gekennzeichnet gewesen seien. Gemäß § 58 AlkStG dürfe Alkohol jedoch nur aus selbstgewonnenen alkoholbildenden Stoffen, das sind nur Früchte heimischer Arten wie Stein- und Kernobst, Beeren, Wurzeln…
…die Verwaltungspraxis verweisen, wonach es durchaus möglich gewesen sei und ist ein einfaches Brenngerät auszutauschen. Die Voraussetzungen für die Feststellung, dass das Recht, eine Erzeugnismenge von 300lA herzustellen sowie andere als selbstgewonnene alkoholbildende Stoffe zu verarbeiten, erloschen sei, seien somit nicht gegeben. Weiters dürfe er…
…Abfindungsanmeldung zu enthalten: 1. den Namen oder die Firma und die Anschrift des Antragstellers, 2. die Erklärung, dass der Antragsteller in ausreichendem Maße über selbstgewonnene alkoholbildende Stoffe verfügt, 3. die Erklärung, dass dem Antragsteller für sich und gegebenenfalls für Haushaltsangehörige eine Steuerbefreiung gemäß § 4 Abs…
…Zollrechts-Durchführungsgesetz , BGBl.Nr.659/1994 in der geltenden Fassung (ZollR-DG) zur Entscheidung über die Beschwerde bestelltes Senatsmitglied zu der Beschwerde erwogen: Gemäß § 55 Absatz 1 Alkoholsteuergesetz (AlkStG) werden bei der Herstellung von Alkohol unter Abfindung selbstgewonnene alkoholbildende Stoffe (§ 58) auf einem zugelassenen Brenngerät (…
…zu bedenken, dass die Anwendung der Vorschriften über die Abfindungsbrennerei jedenfalls voraussetzt, dass selbstgewonnene alkoholbildende Stoffe zur Herstellung von Alkohol verwendet werden. Im Falle der Beimischung von Obst oder von anderen alkoholbildenden Stoffen, und sei es nur zur Geschmacksverbesserung und in untergeordnetem Ausmaß, kommt der…
…zu bedenken, dass die Anwendung der Vorschriften über die Abfindungsbrennerei jedenfalls voraussetzt, dass selbstgewonnene alkoholbildende Stoffe zur Herstellung von Alkohol verwendet werden. Im Falle der Beimischung von Obst oder von anderen alkoholbildenden Stoffen, und sei es nur zur Geschmacksverbesserung und in untergeordnetem Ausmaß, kommt der…
…zu bedenken, dass die Anwendung der Vorschriften über die Abfindungsbrennerei jedenfalls voraussetzt, dass selbstgewonnene alkoholbildende Stoffe zur Herstellung von Alkohol verwendet werden. Im Falle der Beimischung von Obst oder von anderen alkoholbildenden Stoffen, und sei es nur zur Geschmacksverbesserung und in untergeordnetem Ausmaß, kommt der…
…zu bedenken, dass die Anwendung der Vorschriften über die Abfindungsbrennerei jedenfalls voraussetzt, dass selbstgewonnene alkoholbildende Stoffe zur Herstellung von Alkohol verwendet werden. Im Falle der Beimischung von Obst oder von anderen alkoholbildenden Stoffen, und sei es nur zur Geschmacksverbesserung und in untergeordnetem Ausmaß, kommt der…
…zu bedenken, dass die Anwendung der Vorschriften über die Abfindungsbrennerei jedenfalls voraussetzt, dass selbstgewonnene alkoholbildende Stoffe zur Herstellung von Alkohol verwendet werden. Im Falle der Beimischung von Obst oder von anderen alkoholbildenden Stoffen, und sei es nur zur Geschmacksverbesserung und in untergeordnetem Ausmaß, kommt der…
…zu bedenken, dass die Anwendung der Vorschriften über die Abfindungsbrennerei jedenfalls voraussetzt, dass selbstgewonnene alkoholbildende Stoffe zur Herstellung von Alkohol verwendet werden. Im Falle der Beimischung von Obst oder von anderen alkoholbildenden Stoffen, und sei es nur zur Geschmacksverbesserung und in untergeordnetem Ausmaß, kommt der…
…für Alkohol, der unter Abfindung (§ 55) im Rahmen der Erzeugungsmenge hergestellt wird. Bei der Herstellung von Alkohol unter Abfindung werden gem. § 55 Abs. 1 AlkStG selbstgewonnene alkoholbildende Stoffe (§ 58) auf einem zugelassenen einfachen Brenngerät (§ 61) verarbeitet. Die Alkoholmenge, die der Steuer unterliegt (Abfindungsmenge), und der…
…für Alkohol, der unter Abfindung (§ 55) im Rahmen der Erzeugungsmenge hergestellt wird. Bei der Herstellung von Alkohol unter Abfindung werden gem. § 55 Abs. 1 AlkStG selbstgewonnene alkoholbildende Stoffe (§ 58) auf einem zugelassenen einfachen Brenngerät (§ 61) verarbeitet. Die Alkoholmenge, die der Steuer unterliegt (Abfindungsmenge), und der…