…27). Gegen das am 14. September 2011 zugestellte Erkenntnis (also gegen die schriftliche Ausfertigung des erstinstanzlichen Erkenntnisses) richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten, in welcher eine Unzuständigkeit des Spruchsenates eingewendet wird. Im Übrigen sei das Erkenntnis schon deshalb inhaltlich falsch, weil die strafbestimmenden Wertbeträge…
…Ersatzfreiheitsstrafe von sechs Tagen verhängt wird. Die vom Beschuldigten zu tragenden pauschalen Verfahrenskosten werden gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG mit € 240,00 festgesetzt. Entscheidungsgründe Mit schriftlicher Ausfertigung des Erkenntnisses des Spruchsenates vom 28. April 2010, zugestellt durch Hinterlegung am 22. September 2010…
…wesentlicher Verfahrensmangel in jeder Lage des Verfahrens aufzugreifen und als solcher nicht behebbar (VwGH 27.6.1994, 93/16/0060). Der Rechtsmittelbehörde war es daher verwehrt, eine Entscheidung in der Sache selbst zu treffen; vielmehr war die bekämpfte schriftliche Ausfertigung des unzuständigen Organs der ersten…
…€, im Uneinbringlichkeitsfall 5 Wochen Ersatzfreiheitsstrafe verhängt - gab die Bf. einen Rechtsmittelverzicht ab (Niederschrift vom 17. Mai 2006). Die schriftliche Ausfertigung des Erkenntnisses vom 17. Mai 2006 wurde der Bf. mittels Hinterlegung beim Postamt am 6. Juni 2006 zugestellt. In der Eingabe vom 29. Juni…
…Bescheid bildenden - schriftlichen Ausfertigung des erstinstanzlichen Erkenntnisses erfasst sind, hinsichtlich dieser zwar ein erstinstanzliches Finanzstrafverfahren anhängig geworden ist, sie jedoch (noch) nicht Gegenstand eines Berufungsverfahrens geworden sind. Eine Entscheidung über derartige Fakten ohne sie betreffende erstinstanzliche Entscheidung stellte eine unzulässige Abkürzung des Instanzenzuges und eine…
…dem Einlagen dieses Antrages - zumal infolge faktischer Unmöglichkeit - weder eine (neuerliche?) Zusendung einer Kopie der Verhandlungsniederschrift noch eine (neuerliche?) Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung des erstinstanzlichen Erkenntnisses vor, sondern leitete den Antrag an den damals zuständig gewesenen Berufungssenatsvorsitzenden weiter. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 57 Abs…
…36) auferlegt (Finanzstrafakt des Finanzamtes Grieskirchen Wels betreffend die Beschuldigte, StrNr. 44/2000/00000-001, Bl. 48 ff). Die Entscheidung des Spruchsenates wurde nach erfolgter Verhandlung und Beratung am 14. September 2000 verkündet (obgen. Finanzstrafakt, Bl. 46). Die schriftliche Ausfertigung des Spruchsenatserkenntnisses wurde der X…
…weder eine (neuerliche?) Zusendung einer Kopie der Verhandlungsniederschrift noch eine (neuerliche?) Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung des erstinstanzlichen Erkenntnisses vor, sondern leitete den Antrag an den zuständigen Berufungssenatsvorsitzenden weiter. Aufgrund der unklar bleibenden Aktenlage (siehe unten) wurde V in einem an den Bestraften, dieser vertreten durch…
…dass mit Zustellung der schriftlichen Ausfertigung des Spruchsenatserkenntnisses an die Verteidigerin am 16. Dezember 2009 bzw. mit der nunmehrigen Berufungsverhandlung, bei welcher der Beschuldigte Gelegenheit hatte, seinen Standpunkt der Dinge ausführlich darzulegen, ein allfälliger, zum Nachteil des Einschreiters gereichender Verfahrensmangel des allenfalls beeinträchtigten Parteiengehörs nunmehr…
…zwei Monaten verurteilt. Auch dieser mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat ist der Bf. fern geblieben; eine schriftliche Ausfertigung des Erkenntnisses wurde am 31. März 2004 zugestellt. Anzumerken ist ferner, dass der Bf. hinsichtlich der verhängten Geldstrafe von 15.000,00 € ein Gnadengesuch eingebracht hat…
…leg.cit.) ausgesprochen. Die schriftliche Ausfertigung des den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Erkenntnisses (§ 141 Abs. 1 FinStrG) wurde dem Bf. gemäß §§ 4, 13, 17 und 21 ZustG am 22. September 2006 an der Wohnanschrift HR (vgl. § 2 Z 1 ZustG) zugestellt (Bl. 71 f des Strafaktes…
…Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Sinne des § 167 FinStrG in Bezug auf die von ihm versäumte mündliche Verhandlung zu beantragen, was aber laut Aktenlage nicht geschehen ist. Im Übrigen wäre anzumerken, dass mit Zustellung der schriftlichen Ausfertigung des Spruchsenatserkenntnisses an den Beschuldigten am 4…
…] bedarf eines mit Gründen versehenen Befehles des Vorsitzenden des Spruchsenates, dem gemäß § 58 Abs. 2 unter den dort vorgesehenen Voraussetzungen die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses obliegen würde. Die schriftliche Ausfertigung dieses Bescheides ist dem anwesenden Betroffenen bei Beginn der Durchsuchung…
…16 [laut Verhandlungsprotokoll, siehe Spruchsenatsakt SpS "SN 150/06 SN 151/09", Bl. 60] bzw. € 33.933,64 [laut Beratungsprotokoll und schriftliche Ausfertigung des Erkenntnisses, siehe den genannten Spruchsenatsakt, Bl. 62 und 66] bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten…
…17 Abs. 4 Zustellgesetz auch dann gültig, wenn die Hinterlegungsanzeige beschädigt oder entfernt worden wäre. Da die Berufungsfrist gegen Erkenntnisse des Spruchsenates einen Monat beträgt (§ 150 Abs. 2 FinStrG, Satz 1), diese mit Zustellung der schriftlichen Ausfertigung desselben zu laufen beginnt (§ 150 Abs. 2 FinStrG…
…durchgeführt wurde. Blatt 1 des Verhandlungsprotokolles weist jedoch augenfällig ein anderes Schriftbild auf als die beiden weiteren Protokollseiten. Dies deshalb, weil Blatt 1 laut fernmündlicher Auskunft an den Berufungssenatsvorsitzenden vom 28.1.2008 erst anlässlich der Erstellung der schriftlichen Ausfertigung des angefochtenen Erkenntnisses geschrieben wurde. …
…12,11 | Gutschrift | | | | | Mai 2008 | € 192,52 | 15.07.2008 | 01.07.2008 | - | 06.08.2008 | 22 Tage 30. Juli 2008 Zustellung der schriftlichen Ausfertigung des Erkenntnisses an Dr. X (Finanzstrafakt Bl…
…diesbezüglicher Finanzstrafakt Bl. 35 ff). Die schriftliche Ausfertigung dieses Erkenntnisses wurde F durch Hinterlegung des Poststückes beim diesbezüglichen Postamt 5017 seiner damaligen Wohnanschrift in S am 18. Juni 2008 zugestellt, wobei das Zustellorgan keine Hinweise auf eine Ortsabwesenheit des Bestraften erkennen konnte (Finanzstrafakt Bl. 40)…
…dort vorgesehenen Voraussetzungen die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses obliegen würde. Die schriftliche Ausfertigung dieses Bescheides ist den anwesenden Betroffenen bei Beginn der Durchsuchung zuzustellen. Ist der Betroffene nicht anwesend, so ist der Bescheid nach § 23 des ZustellG zu hinterlegen. Gem…
…nicht eine vereinfachte schriftliche Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 141 Abs. 3 FinStrG erging. Der Umstand, dass die per Telefax beim Finanzamt 1/23 einlangende Anmeldung vom Finanzamt nicht an das Finanzamt Waldviertel als Finanzstrafbehörde erster Instanz, als dessen Organ der Vorsitzende des Spruchsenates tätig war…