…erster Instanz die Berufungsvorentscheidung erlassen. Das sei in sachlicher Unzuständigkeit und daher rechtswidrig erfolgt. Aus diesem Grunde werde beantragt, die angefochtene Berufungsvorentscheidung wegen Rechtswidrigkeit aufgrund Entscheidung durch die sachlich unzuständige Behörde aufzuheben und das Verfahren in den davor befindlichen Zustand zurückzuversetzen. Damit hätte nach Ansicht…
…welche neuen Tatsachen zugrundegelegt wurden - dass offenkundig keine gültige Unterbrechungshandlung vorliegt. Somit wurde die Wiederaufnahme im Sinne des Berufungsvorbringens infolge Verjährung durch eine sachlich unzuständige Behörde verfügt. Aufgrund der Nichteinreichung der betreffenden Einkommensteuererklärung (wobei der Abgabenanspruch grundsätzlich bekannt war) war aufgrund der diesbezüglichen Qualifikation als…
…einer unzuständigen Behörde erlassen worden sei, da dieser, die Berufungsvorentscheidung vom 9. Jänner 2012 und der am 9. Jänner 2012 zur Strafnummer 2009/00228-001 neu erlassene Säumniszuschlagsbescheid von ein und demselben Sachbearbeiter stammten. Die festgesetzten Säumniszuschläge existierten rechtlich nicht, unabhängig davon, ob eine sachlich…
… 145 Abs. 1 FinStrG eingebracht worden. Wenn im angefochtenen Bescheid darauf verwiesen werde, dass der fälschlicherweise als Berufung bezeichnete Einspruch beim Unabhängigen Finanzsenat und somit bei einer sachlich unzuständigen Behörde eingebracht worden sei, so sei dazu auf die Bestimmung des § 150 Abs. 3 FinStrG hinzuweisen…
…sondern von der Behörde erster Instanz und somit von von einer sachlich unzuständigen Behörde erlassen. Der daraufhin vom Bf. gestellte Antrag auf Vorlage seiner Berufung an die Behörde zweiter Instanz ist als Rechtsmittel im Finanzstrafverfahren gegen den von der (unzuständigen) Finanzstrafbehörde erster Instanz erlassenen Bescheid…
…die Erhebung der Abgaben, soweit diese nicht anderen Behörden durch die Abgabenvorschriften übertragen ist. Das Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr war zum Zeitpunkt des Ergehens des mit Berufung angefochtenen Schriftstückes für die Erhebung der Umsatzsteuer für 2001 und 2002 sachlich und örtlich zuständig. Dieses Finanzamt war…
…Abgaben, soweit diese nicht anderen Behörden durch die Abgabenvorschriften übertragen ist. Das Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr war zum Zeitpunkt des Ergehens des mit Berufung angefochtenen Schriftstückes für die Erhebung von Säumniszuschlägen im Zusammenhang mit den von der Berufungswerberin zu entrichtenden Lohnabgaben sachlich und örtlich zuständig…
…die Erhebung der Abgaben, soweit diese nicht anderen Behörden durch die Abgabenvorschriften übertragen ist. Das Finanzamt Urfahr war zum Zeitpunkt des Ergehens des mit Berufung angefochtenen Schriftstückes für die Erhebung der dem Berufungswerber vorgeschriebenen Einkommensteuer für 2000 sachlich und örtlich zuständig. Dieses Finanzamt war das…
…diese nicht anderen Behörden durch die Abgabenvorschriften übertragen ist. Das Finanzamt Urfahr war zum Zeitpunkt des Ergehens des mit Berufung angefochtenen Schriftstückes für die Erhebung des Verspätungszuschlages im Zusammenhang mit der von der Berufungswerberin bekannt gegebenen Umsatzsteuer-Vorauszahlung für August 2003 sachlich und örtlich zuständig…
…der örtlich unzuständigen Behörde vorzugehen wäre (vgl schon VwGH 05.11.1954, 2312/52, UFS vom 23.11.2004, FSRV/0023-I/04 u.a. und Fellner, Kommentar zum FinStrG, Rz. 28 zu §§ 58-64). Im gegenständlichen Fall ist jedoch ein sachlich unzuständiger Spruchsenat eingeschritten…
…1222-W/03, RV/1223-W/03 beim UFS durchgeführten Verfahren über die hier angefochtenen Bescheide entschied der UFS am 14.11.2008, dass diese Bescheide des Finanzamtes wegen Erlassung durch die unzuständige Behörde aufgehoben werden. Mit Erkenntnis vom 25.1.2012, 2009/13/0001…
…der örtlich unzuständigen Behörde vorzugehen wäre (vgl. schon VwGH 05.11.1954, 2312/52, UFS vom 23.11.2004, FSRV/0023-I/04 u.a. und Fellner, Kommentar zum FinStrG, Rz. 28 zu §§ 58-64). Im gegenständlichen Fall ist jedoch ein sachlich unzuständiger Spruchsenat eingeschritten…
…für die Behandlung des Antrages des Devolutionswerbers vom 16. August 2005 sachlich unzuständig. Im Zeitpunkt der Einbringung des Devolutionsantrages beim unabhängigen Finanzsenat hatte das sachlich unzuständige Finanzamt Y den Antrag vom 16. August 2005 bereits an ein sachlich zuständiges Finanzamt weitergeleitet. Da die Weiterleitung gemäß …
…an die unzuständige Behörde wendet, die damit verbundenen Nachteile unter allen Umständen zu tragen (VwGH 5.11.1981, 16/2814/80, 16/2909/80). Dies gilt auch dann, wenn die Weiterleitung nicht ohne unnötigen Aufschub erfolgt, somit selbst bei erwiesenem Verschulden der Behörde an der…
…wahrzunehmen. Nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes ist das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter nicht verletzt, wenn in erster Instanz eine nur örtlich unzuständige Behörde, in zweiter Instanz jedoch eine örtlich und sachlich zuständige Behörde tätig wird (vgl. VfGH 20.06.1961…
…Da aber - Identität der Sache, über die abgesprochen wurde, vorausgesetzt - ein späterer - wenn auch durch eine unzuständige Behörde erlassener - Bescheid zur Gänze an die Stelle des früheren tritt (VwGH 22.2.1999, 98/17/0316 mwN), ist durch die - unzuständigerweise ergangene - BVE vom 23.1…
…Ansicht des Verfassungsgerichtshofes ist das verfassungsgesetzlich geschützte Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter zwar nicht verletzt, wenn lediglich in erster Instanz eine nur örtlich unzuständige Behörde, in zweiter Instanz jedoch eine örtliche und sachlich zuständige Behörde tätig wird (vgl. VfGH 20.06.1961…
…auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Laut Rechtsprechung des VwGH hat trotz dieser Weiterleitungspflicht derjenige, der sich mit seinem Anbringen an die unzuständige Behörde wendet, die damit verbundenen Nachteile unter allen Umständen zu tragen. Gem. …
…unnötigen Aufschub zu erfolgen, doch erfolge sie auf Gefahr des Einschreiters. Trotz der Weiterleitungspflicht habe derjenige, der sich mit seinem Anbringen an die unzuständige Behörde wende, die damit verbundenen Nachteile unter allen Umständen zu tragen (VwGH 5.11.1981, 16/2814/80, 16/2909/80…
…nicht geltend macht. Nimmt die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Unzuständigkeit der Behörde erster Rechtsstufe nicht wahr, so ist der Berufungsbescheid rechtswidrig, egal ob der erstinstanzliche Bescheid von einer sachlich oder örtlich unzuständigen Stelle ergangen und demnach der Aufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof verfallen ist (vgl. Stoll…