…die Universität L. als Lehrbeauftragte im Sinne eines nicht remunerierten Lehrauftrages tätig. Laut ihren Angaben sind die von ihr abgehaltenen Lehrveranstaltungen Teil eines 2- bis 6-semestrigen Lehrganges. Weder die Tatsache, dass die Tätigkeit lediglich in einem Ausmaß von 4 Semesterwochenstunden ausgeübt wird, noch dass…
…Arbeitszimmer" (das seien Strom, Heizkosten, Betriebskosten, Instandhaltung, Afa) würden für die nichtselbständige Tätigkeit nicht anerkannt. b) Berufungsverfahren FA In der Berufung vom 18. Dezember 2000 (Akt 1999 Seite 22ff) gegen den Einkommensteuerbescheid 1999 vom 15. November 2000 brachte der Bw. vor, das FA habe die…
…remunerierten Lehrauftrages tätig. Für das Sommersemester 2000 wurde eine Bescheinigung betreffend den Lehrauftrag vorgelegt. Für die Kalenderjahre 1999 und 2001 wurden vom Bw. keine Bescheinigungen betreffend der Lehraufträge übermittelt. Inhaltlich ist dem Vorbringen des Bw. zu entnehmen, dass der Bw. seit Jahren die gleiche Tätigkeit…
…Wesentlichen zu entnehmen, dass der Bw. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit von der XY GmbH beziehe und Einkünfte aus einem remunerierten Lehrauftrag von der Universität für Musik und darstellende Kunst in G erhalten habe. Die Einkünfte aus dem Lehrauftrag seien Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, da aus…
…Nr. 297/1995, wird durch die Erteilung eines remunerierten Lehrauftrages kein Dienstverhältnis zum Bund begründet. Im Übrigen ist auch zu bemerken, dass vom Bw. die selbständige Ausübung der in Rede stehenden Tätigkeit nicht bestritten wird. Da im Rahmen des § 303 Abs. 4 BAO grundsätzlich dem…
… 2 Abs. 3 UniAbgG 1974 wonach durch die Erteilung eines remunerierten Lehrauftrages kein Dienstverhältnis begründet werde, etwas zu ändern, weil sich aus hochschulorganisationsrechtlichen Vorschriften für sich allein nicht bestimmen lässt, ob abgabenrechtlich eine Tätigkeit als selbständige oder unselbständige anzusehen ist. Ob selbständige oder nichtselbständige Einkünfte…
…a.) Ausgaben im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Bw. an der Universität für Musik und Darstellende Kunst in G: Fahrtkosten: Der Bw. war im gegenständlichen Zeitraum für die Universität für Musik und Darstellende Kunst in G als Lehrbeauftragter im Sinne eines remunerierten Lehrauftrages tätig. Nach…
… 2 Abs. 3 UniAbgG 1974 wonach durch die Erteilung eines remunerierten Lehrauftrages kein Dienstverhältnis begründet werde, etwas zu ändern, weil sich aus hochschulorganisationsrechtlichen Vorschriften für sich allein nicht bestimmen lässt, ob abgabenrechtlich eine Tätigkeit als selbständige oder unselbständige anzusehen ist. Ob selbständige oder nichtselbständige Einkünfte…
…gerade danach remuneriet zu werden. Dies gilt umso mehr, wenn es sich um eine Einpersonen-GmbH oder um eine weniggliedrige GmbH im Familienkreis handelt (hier gegeben). Allein die Möglichkeit die Grundlagen bzw. die konkrete Ausrichtung aufgrund der Gesellschafterstellung herzustellen, berührt aber die Tätigkeit als Geschäftsführer…
…Beispiel Fahrten zu größeren Verkehrsunfällen, Vorträgen, Treffen des Internationalen Roten Kreuzes udgl. betreffen, die für die Tätigkeit als Landesrettungskommandant unerlässlich seien, jedoch vom Dienstgeber nicht vergütet würden. Aktenkundig sind vom Bw. vorgelegte Aufstellungen für die Monate Mai bis Dezember 2006 vor, in denen er seine…