…bisherigen Vorbringen fest. Entsprechend § 19 Abs. 1 zweiter Satz EStG 1988 seien die € 670,00 als regelmäßig wiederkehrende Einnahme dem Kalenderjahr 2005 zuzurechnen, weil wirtschaftlich diesem zugehörig und nur "kurze Zeit" nach dem Jahr 2005 zugeflossen. Unter den Begriff "kurze Zeit" des § 19 Abs…
…obwohl die Ansprüche aus dem Kalenderjahr 2001 stammen würden. In seinem Vorlageantrag verwies der Berufungswerber auf § 19 Abs. 1 EStG, wonach regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind…
… 19 Abs. 1 zweiter Satz EStG 1988 gewährt nur eine Ausnahme von diesem Grundsatz. Soweit es sich um regelmäßig wiederkehrende Einnahmen handelt, die um die Jahreswende und zwar kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung eines Kalenderjahres zufließen, zu dem sie wirtschaftlich gehören…
…damit, dass laut beigefügtem Abrechnungsbescheid der Wiener Gebietskrankenkasse ersichtlich sei, dass ein Betrag von 772,54 € dem Jahr 2007 zuzurechnen sei. Es handle sich dabei um regelmäßig wiederkehrende Einnahmen gemäß § 19 Abs 1 EStG, welche kurze Zeit nach dem Ende jenes Kalenderjahres zugeflossen seien…
…zu. § 19 Abs. 1 EStG in der für 2006 geltenden Fassung lautet: "Einnahmen sind in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie…
… 19 Abs. 1 zweiter Satz EStG 1988 gewährt nur eine Ausnahme von diesem Grundsatz. Soweit es sich um regelmäßig wiederkehrende Einnahmen handelt, die um die Jahreswende und zwar kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung eines Kalenderjahres zufließen, zu dem sie wirtschaftlich gehören…
…Dezember 2003 bis 31. Dezember 2003, dem Kalenderjahr 2004 zuzurechnen waren. Dazu ist festzuhalten, dass regelmäßig wiederkehrende Einnahmen im Sinne des § 19 Abs. 1 zweiter Satz EStG 1988 nur solche sind, die nach den zugrunde liegenden Rechtsverhältnissen am Beginn oder am Ende des Kalenderjahres zahlbar…
… 19 Abs 1 Satz 2 EStG, da es sich bei dem Nachtrag nicht um regelmäßig wiederkehrende Einnahmen handle. Über Vorhalt des Unabhängigen Finanzsenates schlüsselte der Bw die streitgegenständlichen Zahlungen näher auf und erklärte, es handle sich zum einen bei dem auf dem Gehaltszettel unter "9992…
…2002 wies das Finanzamt die Berufung ab und begründete dies im Wesentlichen wie folgt: Gemäß § 19 Abs. 1 EStG würden regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach der Beendigung des Kalenderjahres zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen seien…
…hat somit nachweislich die o.a. Zahlungen im Jahre 2002 erhalten. Da es sich im gegenständlichen Fall nicht um regelmäßig wiederkehrende Einnahmen im Sinne der o.a. Spezialbestimmung handelt und diese auch nicht "kurze Zeit" nach Beendigung eines Kalenderjahres zugeflossen sind, war diese o.a…
…O., Tz 30 zu § 19). Angemerkt wird, dass regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die kurze Zeit vor oder nach Beginn des Kalenderjahres zufließen, dem Jahr zuzurechnen sind, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Regelmäßig wiederkehrend sind Zahlungen, die periodisch, wie z.B. monatlich im Falle von Gehaltszahlungen (Doralt…
…Abzugspost Berücksichtigung finden kann. Gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören…
…Versicherungsträger bevorschusst werden, wenn die Leistungspflicht dem Grunde nach feststeht und es im wirtschaftlichen Interesse des Versicherten liegt. 2.2. Aktueller Meinungsstand Ob es sich beim Wochengeld um eine regelmäßig wiederkehrende Einnahme handelt, ist in der Literatur und Rechtsprechung bisher widersprüchlich beantwortet. Im Schrifttum wird…
…Abs. 1 zweiter Satz EStG 1988 eine Ausnahme von der o.a. Regel für "regelmäßig wiederkehrende Einnahmen" (die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind) vor: Diese sind dem Kalenderjahr zuzurechnen, zu…
…Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen. Zugeflossen sind Einnahmen…
… 19 Abs. 1 EStG 1988 (in der für das Streitjahr geltenden Fassung) sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht lediglich für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze…
…in dem sie geleistet worden sind. Für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben gilt Abs. 1 zweiter Satz. Die Vorschriften über die Gewinnermittlung bleiben unberührt. Nach Abs. 1 zweiter Satz des § 19 EStG 1988 gelten regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit…
…Einkunftsarten. § 19 EStG 1988 bestimmt, welchem Zeitraum Einnahmen und Ausgaben zeitlich zuzuordnen sind. Danach sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Ausgenommen von dieser Regel sind lediglich regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn, oder kurze…
…vierte Teilzahlung mit Valuta 17. Februar 2004 (für 29 Tage € 1.702,59) überwiesen, wobei die Höhe der Überweisungsbeträge auf Grund der ihnen jeweils zugrunde gelegten Zeiträume voneinander abweicht. Da unter regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen im Sinne des § 19 Abs. 1 zweiter Satz EStG 1988…
…wird festgehalten: Gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind…