…vielmehr der ständigen Rechtsprechung, dass eine unrechtmäßige doch rechtskräftig gewordene Abgabenfestsetzung nur dann zu einer Nachsichtsbewilligung führen könnte, wenn (über die rechtswidrige Abgabenvorschreibung hinaus) besondere Umstände des Einzelfalles hinzutreten würden, wonach dem Nachsichtswerber die Rechtsverfolgung im Festsetzungsverfahren unverschuldet nicht möglich gewesen wäre. Es müssten also…
…hatte, trat für die rechtswirksam festgesetzten Abgabenschuldigkeiten mit ungenütztem Ablauf der Fälligkeitsfristen Vollstreckbarkeit ein und sie konnten daher grundsätzlich Gegenstand eines Zahlungsaufschubs sein, für dessen Inanspruchnahme ungeachtet ihrer rechtswidrigen Vorschreibung diese Einkommensteuerschuldigkeiten auch der Aussetzungszinsenpflicht unterlagen. Da diese bei Antragstellung der Aussetzung bereits fällig, nicht…
…hatte, trat für die rechtswirksam festgesetzten Abgabenschuldigkeiten mit ungenütztem Ablauf der Fälligkeitsfristen Vollstreckbarkeit ein und sie konnten daher grundsätzlich Gegenstand eines Zahlungsaufschubs sein, für dessen Inanspruchnahme ungeachtet ihrer rechtswidrigen Vorschreibung diese Einkommensteuerschuldigkeiten auch der Aussetzungszinsenpflicht unterlagen. Da diese bei Antragstellung der Aussetzung bereits fällig, nicht…
…) entsprochen habe. Ausdrücklich sei darauf zu verweisen, dass der Einkommensteuerbescheid 1995 auf Grund eines Nichtbescheides geändert wurde und dass dies rechtswidrig gewesen wäre. Über die Berufung wurde erwogen: Die maßgebenden für das gegenständliche Verfahren anzuwendenden Bestimmungen lauten wie folgt: § 212 a BAO: Abs. 1: Die…
…als unzulässig zurückgewiesen worden. Mangels eines rechtskräftigen Grundlagenbescheides für das Jahr 1991 und Folgende sei somit die seinerzeitige Festsetzung der Einkommensteuer des Bw. ohne tauglichen Rechtsgrund und somit rechtswidrig erfolgt. Darüber hinaus setze eine Aussetzung der Einhebung voraus, dass eine Nachforderung mittelbar oder unmittelbar auf…
…entbehrt somit jeglicher sachlichen Grundlage. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass bloß sachliche Differenzen nicht zur Befangenheit führen. Gleiches gilt bei vermeintlich rechtswidriger Vorgangsweisen wie insbesondere die Verletzung von Verfahrensvorschriften. Auch eine Strafanzeige der Partei begründet noch keine Befangenheit. Gleiches gilt für unbegründete Vorwürfe (zB…
…die einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides bilden. Daraus ergibt sich im Vergleich zur ursprünglichen Abgabenvorschreibung eine Abänderung zu Gunsten der Zollschuldnerin in der Höhe von € 249.637,25 laut nachstehender Aufstellung: Gegenüberstellung | Text | Zoll | EUSt | ZN | Summe |…
…die einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides bilden. Daraus ergibt sich im Vergleich zur ursprünglichen Abgabenvorschreibung eine Abänderung zu Gunsten der Zollschuldnerin in der Höhe von € 26.401.420,76 laut nachstehender Aufstellung: Gegenüberstellung | Text | Zoll | EUSt | ZN | Summe…
…. Mit gleichlautenden Berufungsschriften vom 3.9.1999 brachten beide Abgabenschuldner sachliche Einwände zu dieser Abgabenvorschreibung ein und beantragten die Aufhebung dieses Bescheides. Am 15.10.1999 wurde von beiden Berufungswerbern mit gleichlautenden Schriftsätzen zur Zahlungsaufforderung vom 6.10.1999 über den Gesamtbetrag 1.499.400…
…als vom Zollamt nicht dessen Vorlage unter Androhung einer Zwangsstrafe verlangt worden ist. Eine allfällige rechtswidrige Nichtanerkennung der Unterlagen als Alternativnachweis wäre gegebenenfalls im Berufungsverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung geltend zu machen. Ein weiteres Eingehen auf diese Frage erübrigt sich daher. Im Hinblick auf das Nichtvorliegen…
…als vom Zollamt nicht dessen Vorlage unter Androhung einer Zwangsstrafe verlangt worden ist. Eine allfällige rechtswidrige Nichtanerkennung als Alternativnachweis wäre gegebenenfalls im Berufungsverfahren gegen die Abgabenvorschreibung geltend zu machen. Ein weiteres Eingehen auf diese Frage erübrigt sich daher. Im Hinblick auf das Nichtvorliegen der gesetzlichen…
…gegen diesen Bescheid richtet sich die Berufung vom 17. Jänner 2011. Der Bf. bestreitet darin die Rechtmäßigkeit der Abgabenvorschreibung. Hinsichtlich des in Art. 244 ZK normierten Tatbestandsmerkmal des "unersetzbaren Schadens" verweist er bloß auf die Höhe der Abgabenschuld. Mehr sei dazu nicht zu sagen. Das…
…der Rechtsansicht des Finanzamtes, dass die abgeleiteten Einkommensteuerbescheide nicht mehr abgeändert oder wieder aufgenommen würden, des Grundrechtes auf eine wirksame Beschwerdemöglichkeit beraubt. Der Gesetzgeber beabsichtige unzweifelhaft nicht die Einhebung von Abgaben auf der Grundlage rechtswidriger Bescheide, weshalb daher sachliche Unbilligkeit vorliege, da die Rechtsanwendung in…
…lassen im Hinblick darauf, dass die Bw. auch selbst vorschlägt, nach Rechtskraft der Abgabenvorschreibung in die Vermögenswerte der Bw. in Österreich zu vollstrecken, eine rechtswidrige Ermessensübung des Finanzamtes nicht erkennen. 4. Antrag auf Abhaltung einer mündlichen Verhandlung Gemäß § 284 Abs. 1 Z 1 BAO hat…
…womit der rechtswidrige Zustand aufrecht bliebe, dass für ein- und dieselbe Sendung zwei Abgabenbescheide vorhanden wären. Dazu werde weiterhin der Antrag auf Erstattung gemäß Art. 236 ZK gestellt. Am 30.6.2010 wurde die Beschwerde im Abgabenvorschreibungsverfahren dem UFS vorgelegt. Am 4.6.2010 erging…
…Eingangsabgabenschuld entstanden. Zusätzlich kam es mit diesem Bescheid zur Festsetzung einer Abgabenerhöhung von € 564.859,57, sodass sich die gesamte Abgabenvorschreibung auf € 2.235.753,37 belief. Gleichzeitig mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung beantragte der Bf. mit Eingabe vom 26. Februar…
…dieser Säumniszuschlagsfestsetzungen vom 10. März 2000 Rechtswidrigkeit schon dem Grunde nach deshalb geltend gemacht, weil den bekämpften Säumniszuschlägen behauptungsgemäß jeweils rechtswidrige und infolge Berufungsanhängigkeit auch nicht rechtskräftige Kapitalertrag- und Umsatzsteuervorschreibungen zugrunde lägen. Die Säumniszuschlagsfestsetzungen erwiesen sich im Übrigen auch deshalb als unrechtmäßig, weil dabei Guthaben…
…30. Juni 2010 der Abgabenbehörde übermittelt hat, wohl, um eine Abgabenvorschreibung zu vermeiden, wurde von der Finanzstrafbehörde erster Instanz nicht aufgegriffen. Dieser Umstand kann im zweitinstanzlichen Verfahren nicht nachgeholt werden. Veranlagungsjahr 2010: Betreffend den Voranmeldungszeitraum Jänner 2010 hätte B bis zum Ablauf des 15. März…
…201 Abs. 3 erster Satz ZK zwei Zollschuldner je Zollanmeldung zur Verfügung stehen (die S. als Vertreterin und die jeweiligen Versender als indirekt Vertretene) sondern einzig die Zollanmelderin. Diese völlig rechtswidrige Vorgehensweise lässt sich nur damit erklären, dass die Verantwortlichen der S. - wie schon vom…
…vorliegenden Fall nicht zum Tragen, zumal im vorliegenden Fall die Zollschuld nicht gemäß Art. 201 ZK sondern gemäß Art. 203 ZK entstanden ist. Diese völlig rechtswidrige Vorgehensweise, die in allen gegenständlichen Fällen praktiziert worden ist, lässt sich nur damit erklären, dass die Verantwortlichen der NN…