…Berufungsvorentscheidung, in der darauf hingewiesen wurde, dass sich die Gebührenpflicht des streitgegenständlichen Rechtsgeschäftes eindeutig aus dem Gesetz ergebe. Dessen Kenntnis sei wiederum bei einem rechtskundigen Vertreter vorauszusetzen. Bei der Bemessung der Höhe sei dem Umstand Rechnung getragen worden, dass die Anzeige nicht selbständig erfolgt wäre…
…besonderen Gründe erkennbar, den Beschwerdeführer und nicht den Bw. als Gesamtschuldner heranzuziehen. Der Bw. hat die Einzahlung der Gebühr übernommen und es wäre ihm als rechtskundiger Vertreter oblegen, dass die Entrichtung ordnungsgemäß erfolgt. Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, gemäß § 203 BAO…
…besonderen Gründe erkennbar, die Beschwerdeführer und nicht den Bw. als Gesamtschuldner heranzuziehen. Der Bw. hat die Einzahlung der Gebühr übernommen und es wäre ihm als rechtskundiger Vertreter oblegen, dass die Entrichtung ordnungsgemäß erfolgt. Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, gemäß § 203 BAO…
…Gesamtschuldnerin heranzuziehen. Der Bw. hat die Einzahlung der Gebühr übernommen. Der Bw. als rechtskundiger Vertreter hätte dabei aber die Vorschriften nach § 24 Abs. 3 VwGG zur ordnungsgemäßen Entrichtung zu beachten gehabt, hat aber jedenfalls den gebotenen Nachweis der Entrichtung gegenüber dem Verwaltungsgerichtshof nicht erbracht. Somit…
…-als Gesamtschuldner heranzuziehen. Der Bw. hat die Einzahlung der Gebühr übernommen. Der Bw. als rechtskundiger Vertreter hätte dabei aber die Vorschriften nach § 24 Abs. 3 VwGG zur ordnungsgemäßen Entrichtung zu beachten gehabt, hat aber jedenfalls den gebotenen Nachweis der Entrichtung gegenüber dem Verwaltungsgerichtshof nicht erbracht…
…Bw. als Gesamtschuldner heranzuziehen. Der Bw. als rechtskundiger Vertreter hätte die Gebührenpflicht erkennen müssen und sich für die ordnungsgemäße Entrichtung zu Bemühen gehabt. Im Übrigen war auf Grund der beantragten Verfahrenshilfe von einer erschwerten Einbringlichkeit beim Beschwerdeführer auszugehen, und es wandte sich der Bw. auch…
…Hiebei ist im Einzelfall die Verschuldensfrage zu prüfen. Rechtsirrtümer über den Beginn des Fristenlaufes können bei einer rechtskundigen Partei oder beim Einschreiten eines rechtskundigen Vertreters nur in besonderen Ausnahmefällen zur Bewilligung eines Wiedereinsetzungsantrages führen. Ein aus einer unrichtigen Rechtsauskunft eines behördlichen Organs resultierender Rechtsirrtum kann…
…Trotzdem wird in diesen Fällen keine Mutwillensstrafe verhängt, obwohl - wie in der Berufungsvorentscheidung ausgeführt - dies doch wohl auch unter die Eigenverantwortung der rechtskundigen Vertreter fallen würde. Da im gegenständlichen Fall eine offenbar mutwillige Behelligung der Behörde nicht vorliegt, war der Berufung Folge zu geben und…
…jeweils diensthabende Jurist ein bis zwei Wochen pro Monat jeweils in der Zeit von Montag 08:00 Uhr bis Montag der darauffolgenden Woche 08:00 als Vertreter der Sicherheitsbehörde rund um die Uhr erreichbar und erforderlichenfalls binnen einer Stunde am jeweiligen Einsatzort zugegen sein müsse…
…hat, sich die in seiner Lage nötige Sach- oder Rechtskenntnis zu verschaffen, sei es, dass in einer bestimmten Situation die Anwendung der erforderlichen Aufmerksamkeit oder Sorgfalt unterblieb. Dass sich ein Rechtskundiger auf seinem Fachgebiet niemals mit einem Rechtsirrtum entschuldigen kann, ist § 9 Abs. 2, zweiter…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw.., Barbetrieb, S., vertreten durch Linder & Gruber Steuer- und Wirtschaftsberatung GmbH, Steuerberatungskanzlei, 8970 Schladming, Martin Luther Straße 160 und Dr. Michael Kotschnigg, Steuerberater, 1020 Wien, Franzensbrückenstraße 5/DG, vom 27. Jänner 2009 gegen die Bescheide des…
…00 des italienischen Radiosenders Radio-X als Betriebsausgabe (210.000 S) geltend gemacht und 42.000 S als Vorsteuer in Abzug gebracht. Laut Beantwortung der Anfrage des Finanzamts Graz-Stadt durch den steuerlichen Vertreter der Fa. Radio-X sei diese Rechnung nicht von der Fa…
…nicht mit einem derartig strengen Maßstab zu beurteilen, wie das Handeln der betreffenden Steuerpflichtigen selbst oder deren Vertreter. Da in unserem Fall kein rechtskundiger Parteienvertreter für die Durchführung der Berufung befasst war, sondern der Angestellte JA des X (Leiter des Rechnungswesens) ist der Hinweis im…
…5, in der die Abgabe festgesetzt worden sei, verursacht worden und daher nicht vom Bw. zu vertreten. Es werde daher beantragt, der Berufung Folge zu geben und den angefochtenen Bescheid über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages dahingehend abzuändern, dass ein Säumniszuschlag nicht festgesetzt werde. In…
…zwar grundsätzlich auch eines rechtskundigen Vertreters, demnach also etwa ein Irrtum über die Dauer oder die Berechnung einer Rechtsmittelfrist, einen Wiedereinsetzungsgrund darstellen kann. Die Behörde irre also wenn sie ausführt, dass Unkenntnis oder Irrtum keinen Wiedereinsetzungsgrund darstellen könne. Dadurch, dass er sich an einen rechtskundigen…
…ist." Das Finanzamt wies mit dem angefochtenen Bescheid die Berufung mit folgender Begründung ab: Gerade bei rechtskundigen Parteien sei ein strenger Maßstab in Bezug auf die erforderliche Sorgfalt anzulegen. Die dem Vertrag beigelegte Abgabenerklärung sei mit dem Stempel und der Paraphe des rechtskundigen Vertreters versehen…
…richten. Weiters kann hier nicht von einer "Falle" gesprochen werden. Dem Bw. muss als rechtskundigem Vertreter bewusst gewesen sein, dass es zu einer Nacherhebung der Eingabengebühren zu seinen Lasten kommen kann, wenn die Beschwerde bereits vor Bewilligung der Verfahrenshilfe eingebracht wird und die Gebühr nicht…
…jeweiligen Ticket ausgewiesen. Als Werbungskosten sind € 1.672,00 (zwei Heimfahrten pro Monat für 11 Beschäftigungsmonate) beantragt worden. Nach der im Verwaltungsakt aufliegenden Ablichtung der Vollmacht des steuerlichen Vertreters vertritt dieser den Bw. seit 14. Juni 2002. Dem rechtskundigen Vertreter des Bw. müsste bekannt…
…gesamten Verfahren vertreten. Besondere Einwendungen gegen die Inanspruchnahme als Gesamtschuldnerin wurden nicht vorgebracht. Die Bw. hätte als rechtskundige Vertreterin die Gebührenpflicht erkennen müssen und es wäre an der Bw. gelegen gewesen, auf die ordnungsgemäße Entrichtung hinzuwirken. Im Übrigen hat die Bw. gegenüber der Vertretenen Anspruch…
…Nachweise für die dem Bw. entstandenen Aufwendungen für Familienheimfahrten zu erbringen. Grundsätzlich müsste dem rechtskundigen Vertreter des Bw. bekannt sein, dass Aufwendungen für Werbungskosten durch Belege nachzuweisen sind. Das Finanzamt hat im Ermittlungsverfahren den steuerlichen Vertreter des Bw. mit Ergänzungsansuchen vom 2. September 2010 aufgefordert…