…von ihm genannten Provisionsempfänger lediglich vorgeschoben wurden. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Über die Berufung wurde erwogen: I. Subprovisionen: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind die Abgabenbehörden - im Falle einer Verurteilung - an die Sachverhaltsfeststellungen in dem die Partei betreffenden, rechtskräftigen Strafurteil gebunden (siehe zB Ritz, Bundesabgabenordnung…
…Die Bindungswirkung von Strafurteilen geht nach Auffassung des VwGH sehr weit: Nicht nur der Urteilsspruch an sich, sondern auch die Ergebnisse des strafgerichtlichen Ermittlungsverfahrens sind von der Abgabenbehörde zu übernehmen Insbesondere in solchen Fällen, in denen eine Straftat mit rechtskräftigem Urteil als erwiesen angenommen wurde…
…VwGH 22.9.1999, 96/15/0049; VwGH 15.5.1997, 96/15/0003). Ein rechtskräftiges Strafurteil entfaltet nach Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Falle der Verurteilung bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Spruch beruht, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen sich die…
…Abs. 2 FinStrG angeordneten, u.a. die Streitjahre 1998 und 1999 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung sowie den im rechtskräftigen Strafurteil des Landesgerichtes St. Pölten vom 14. Mai 2003 getroffenen Feststellungen liegt folgender Sachverhalt vor: Der Bw. hat neben seiner Beschäftigung bei der B-GmbH mit 22…
…Lichte dieser Rechtsprechung ergibt sich für den Berufungsfall, dass aus Anlass dieser Berufungsentscheidung zwingend auf das erst nach Erlassung des angefochtenen Haftungsbescheides gegen den Bw. ergangene Strafurteil des Landesgerichtes S vom 21. November 2001 Bedacht zu nehmen ist, insoweit die darin getroffenen Feststellungen für das…
…ständiger Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Spruch beruht, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen zusammensetzt. Ein vom bindenden Strafurteil abweichendes Abgabenverfahren würde zu Lasten der…
…daher zu recht. Dem Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Beweis, dass der behauptete Fuhrlohn in Höhe von € 400,-- nicht unangemessen hoch war, ist unerheblich, da bereits aufgrund des rechtskräftigen Strafurteiles feststeht, dass der Bf. im Zusammenwirken mit I.A. gewerbsmäßige Hehlerei begangen hat…
…am 11. Dezember 2002 und wurde durch den Obersten Gerichtshof als Berufungsgericht mit Entscheidung vom 22. Juli 2003 bestätigt. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen der Spruch beruht, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen…
…1 lit. a FinStrG begangen. Dem Strafurteil waren zur Berechnung der Hinterziehungsbeträge dieselben Warenwerte zu Grunde gelegt worden, wie im streitgegenständlichen Nachforderungsbescheid. Nach ständiger Judikatur des VwGH entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Spruch beruht, wozu jene Tatumstände…
…Die Bindungswirkung von Strafurteilen geht nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes sehr weit: Nicht nur der Urteilsspruch an sich, sondern auch die Ergebnisse des strafgerichtlichen Ermittlungsverfahrens sind von der Abgabenbehörde zu übernehmen. Insbesondere in solchen Fällen, in denen eine Straftat mit rechtskräftigem Urteil als erwiesen angenommen wurde…
…Die Bindungswirkung von Strafurteilen geht nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes sehr weit: Nicht nur der Urteilsspruch an sich, sondern auch die Ergebnisse des strafgerichtlichen Ermittlungsverfahrens sind von der Abgabenbehörde zu übernehmen. Insbesondere in solchen Fällen, in denen eine Straftat mit rechtskräftigem Urteil als erwiesen angenommen wurde…
…Die Bindungswirkung von Strafurteilen geht nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes sehr weit: Nicht nur der Urteilsspruch an sich, sondern auch die Ergebnisse des strafgerichtlichen Ermittlungsverfahrens sind von der Abgabenbehörde zu übernehmen. Insbesondere in solchen Fällen, in denen eine Straftat mit rechtskräftigem Urteil als erwiesen angenommen wurde…
…Die Bindungswirkung von Strafurteilen geht nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes sehr weit: Nicht nur der Urteilsspruch an sich, sondern auch die Ergebnisse des strafgerichtlichen Ermittlungsverfahrens sind von der Abgabenbehörde zu übernehmen. Insbesondere in solchen Fällen, in denen eine Straftat mit rechtskräftigem Urteil als erwiesen angenommen wurde…
…in seiner Lagerhalle. Ihm war auch bewusst, dass es sich bei sämtlichen Zigaretten um solche handelte, welche vorschriftswidrig in das Zollgebiet der EU verbracht wurden. Im vorliegenden Fall stellte das Landesgericht X. in seinem (rechtskräftigen) Strafurteil vom 19. August 2008, 123, fest, dass der Bf…
…im Strafurteil getroffenen und der Abgabenvorschreibung zugrunde gelegten Feststellungen und der Umstand, dass der Bf. und nicht auch andere Personen (nachfolgende Abnehmer der verfahrensgegenständlichen Zigaretten) im festgesetzten Ausmaß zur Entrichtung der Gesamtschuld herangezogen wurde, gerügt worden. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil…
…ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Spruch beruht, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen zusammensetzt. Ein vom bindenden Strafurteil abweichendes Abgabenverfahren würde zu Lasten der…
…ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Spruch beruht, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen zusammensetzt. Ein vom bindenden Strafurteil abweichendes Abgabenverfahren würde zu Lasten der…
…ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Spruch beruht, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen zusammensetzt. Ein vom bindenden Strafurteil abweichendes Abgabenverfahren würde zu Lasten der…
…ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Spruch beruht, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen zusammensetzt. Ein vom bindenden Strafurteil abweichendes Abgabenverfahren würde zu Lasten der…
…ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Spruch beruht, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen zusammensetzt. Ein vom bindenden Strafurteil abweichendes Abgabenverfahren würde zu Lasten der…