…unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AB, vertreten durch TK, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 3. August 1998 betreffend Stundungszinsen entschieden: Der Berufung wird stattgegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Zur Begründung wird auf das Erkenntnis des…
…Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Stundungszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Nicht zeitgerecht eingebrachte Zahlungserleichterungsansuchen lösen somit, auch wenn ihnen nach § 230 Abs. 4 BAO von der Abgabenbehörde einbringungshemmende Wirkung zuerkannt wird, keine Ansprüche auf Stundungszinsen…
…nicht einbringbar. Der Antrag der Bw auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 21. Februar 2011 betreffend Stundungszinsen im Zeitraum vom 12. März 2010 bis 8. August 2010 sei noch unerledigt. Außerdem sei die Stundungszinsenberechnung wegen des Datums (Anfangsbestand und Änderung…
…nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Wie dem Bw. bereits in der Berufungsvorentscheidung vorgehalten wurde, ohne dass er dem etwas entgegnet hätte, wurde vom Bw. am 31.. März 2003 ein Antrag auf Zahlungserleichterung eingebracht, welcher…
…des rückwirkendes Ereignisses betreffen, insoweit herabzusetzen. Es war daher eine entsprechende Neuberechnung der Anspruchszinsen vorzunehmen. Dazu ist festzustellen, dass die Anspruchsverzinsung auf dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheides basiert (§ 205 Abs. 1 letzter Halbsatz BAO). Zur Berechnung der Anspruchszinsen ist festzustellen, dass die Anspruchsverzinsung auf…
…Aussetzungszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die Berechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Wird einem Antrag auf Aussetzung der Einhebung nicht stattgegeben, so sind Aussetzungszinsen vor der…
…3 EStG 1988 kann im Hinblick auf den Zusammenhang der beiden ersten Sätze dieser Gesetzesstelle nur jener Betrag verstanden werden, der die Differenz zwischen den bereits fällig gewordenen oder innerhalb eines Monates ab Bekanntgabe einer Erhöhung der Vorauszahlungen fällig werdenden Vorauszahlungsbeträgen einerseits und den geänderten…
…Meinungsäußerungen zudem ohnehin weder über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte noch Pflichten ableiten kann (VwGH 22.2.2007, 2002/14/0140). Es handelt sich hierbei eben nicht um sachverhaltsändernde Geschehnisse, denen aufgrund einer materiellrechtlichen Norm ein rückwirkender Einfluss auf die Erfüllung des Tatbestandes zukommen würde…
…der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229) als beendet. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. In Bewilligung des Ansuchens um Zahlungsaufschub wurden sohin gemäß § 212 Abs. 2 BAO Stundungszinsen vorgeschrieben…
…unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. In den Fällen einer zusammengefaßten Verbuchung der Gebarung sind gemäß § 214 Abs. 1 BAO Zahlungen und sonstige Gutschriften, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist, auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen; an die Stelle…
…Abgabenschuld hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Stundungszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Wurde ein Ansuchen um Zahlungserleichterungen (§ 212 Abs. 1) vor dem Ablauf der für die Entrichtung einer…
…unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Stundungszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Unbestritten ist, dass aufgrund des eingebrachten Zahlungserleichterungsansuchens vom 25. Februar 2010, angemerkt am 12. März 2010, Einbringungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden durften bzw. auf Grund…
…Bemessungsgrundlagenbescheid eingebrachte Berufung habe demnach (vorerst) keinen Einfluss auf die Festsetzung des Säumniszuschlages. Für den Fall einer nachträglichen Herabsetzung oder Aufhebung der Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2007, 2008 und 2009 (zum Beispiel durch eine stattgebende Berufungserledigung) werde die Bw. auf die Möglichkeit eines Antrages gemäß …
…Abgabenordnung (AO) geschaffen. Sie ist eine rein verfahrensrechtliche Bestimmung und nimmt in keiner Weise Einfluss auf den Bestand materieller Abgabengesetze. Es muss vielmehr den materiellen Abgabengesetzen zu entnehmen sein, ob einem nachträglich eingetretenen Ereignis abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit zukommt, ob also ein Anwendungsfall des…
… 217 Abs. 8 BAO hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Gemäß § 226 erster Halbsatz BAO sind Abgabenschuldigkeiten, die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, in dem von der…
…2013 ist anzumerken, dass (ein) einmal bestandene(s) Bankguthaben keinen Einfluss auf offengebliebene, von einem Aussetzungsantrag umfasste Abgaben, hat bzw. haben. Auf die Gründe der Nichtentrichtung kommt es, wie bereits oben angeführt wurde, nicht an. Die Einwendungen betreffend die Vollstreckung der Abgaben, wobei der Vollstreckungsbescheid…
…Bemessungsgrundlagenbescheid eingebrachte Berufung habe demnach (vorerst) keinen Einfluss auf die Festsetzung des Säumniszuschlages. Für den Fall einer nachträglichen Herabsetzung oder Aufhebung der Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2005, 2006 und 2007 (zum Beispiel durch eine stattgebende Berufungserledigung) werde die Bw. auf die Möglichkeit eines Antrages gemäß …
…den Bemessungsgrundlagenbescheid eingebrachte Berufung habe demnach (vorerst) keinen Einfluss auf die Festsetzung des Säumniszuschlages. Für den Fall einer nachträglichen Herabsetzung oder Aufhebung der Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2004 und 2007 (zum Beispiel durch eine stattgebende Berufungserledigung) werde die Bw. auf die Möglichkeit eines Antrages gemäß …
…März 2007, gleichzeitig Anträge auf Aussetzung der Einhebung eingebracht worden seien, keine Rechtswidrigkeit des hier gegenständliche Aussetzungszinsenbescheides aufzeigen, da diese Anträge erst nach Ergehen der Bescheide vom 22. Februar 2007 über die Abweisung von Aussetzungsanträgen gestellt wurden, daher keinen Einfluss auf den Zinsenberechnungszeitraum 11. August…
…1994 keinen Einfluss auf den Bescheid über den Ablauf einer Aussetzung der Einhebung vom 26.05.2004. Da gegen den Bescheid über den Ablauf einer Aussetzung der Einhebung vom 26.05.2004 das Rechtsmittel der Berufung eingebracht wurde und im Jahr 2006 die Berufung gegen…