…dass die betreffende Abgabe und die den Gegenstand der Zahlungserleichterung bildende Abgabenschuldigkeit zusammengefasst iSd § 213 BAO verbucht werden, selbst dann rückwirkend Einfluss auf die Stundungszinsenberechnung, wenn die zunächst überhöht festgesetzt gewesene Abgabe noch vor Erlassung des Zahlungserleichterungsbescheides bereits abgestattet worden ist und daher in den…
…Abgabenschuld zu berücksichtigen sein, die auf die Stundungszinsenberechnung und - anforderung Einfluss hat. Dazu zählt jede nachträgliche im Festsetzungswege wirksam gewordene Herabsetzung einer ursprünglich bestehenden oder später entstandenen Abgabenzahlungsverpflichtung, die objektiv zu einer ziffernmäßigen Verminderung des zugefristeten Rückstandes führt, der Grundlage der Stundungszinsenberechnung war. Entscheidend dafür…
…unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AB, vertreten durch TK, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 3. August 1998 betreffend Stundungszinsen entschieden: Der Berufung wird stattgegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Zur Begründung wird auf das Erkenntnis des…
…Aktenlage zu den vom Bf. im Hinblick auf die im genannten Finanzstrafverfahren gemäß § 212 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) iVm §§ 172 Abs. 1 und 185 Abs. 5 FinStrG eingeräumten Ratenzahlungen laut Bescheid vom 10. Juli 2012 (Hinweis auf Stundungszinsen) im Zeitraum vom 31. Mai 2012 (Fälligkeit…
…Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Stundungszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Nicht zeitgerecht eingebrachte Zahlungserleichterungsansuchen lösen somit, auch wenn ihnen nach § 230 Abs. 4 BAO von der Abgabenbehörde einbringungshemmende Wirkung zuerkannt wird, keine Ansprüche auf Stundungszinsen…
…tätiges Unternehmen durch eine auf österreichischer Seite vorgenommene Verrechnungspreiskorrektur unverschuldet in einen grenzüberschreitenden Besteuerungskonflikt mit der Wirkung einer Doppelbesteuerung und kann eine Konfliktklärung nur im Wege eines lang andauernden internationalen Verständigungsverfahrens herbeigeführt werden, so besteht auf österreichischer Seite die Möglichkeit, die österreichischen Mehrsteuern bis zum…
…entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz. Veränderungen von insgesamt weniger als 0,5 Prozentpunkten seit der jeweils letzten Änderung des Basiszinssatzes bleiben dabei außer Betracht (§ 1 Bundesgesetz, mit dem im Zivilrecht begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro getroffen werden…
…Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Erwägungen Im Beschwerdefall ist die Vorschreibung der Stundungszinsen vom 09.08.2017 in Höhe von 207,42 Euro, wie sie oben dargestellt wurde, strittig. Auf Grund der Bewilligung der…
…Die Festsetzung der Anspruchszinsen liegt nicht im Ermessen (zB UFS 15.1.2009, RV/0386-L/08; 12.4.2011, RV/1225-L/09; Tanzer/Unger, BAO 2020/2021, 235). Zinsenrelevante Nachforderungen oder Gutschriften können sich vor allem - jeweils bezogen auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer - ergeben…
…Selbstberechnung und Bekanntgabe des negativen Abgabenzahlungsanspruches oder im Zusammenhang mit Prämien, Vergütungen oder Erstattungen gleichzeitig mit deren Beantragung ein Antrag auf Rückzahlung gemäß Abs. 9 im Verfahren FinanzOnline eingebracht wurde. Abs. 7: Abs. 6 kommt nicht zur Anwendung, wenn die sonstige Gutschrift gemäß § 214 Abs…
…Antrag auf Rückzahlung mit Bescheid vom 08.09.2017 abgewiesen. In der Beschwerde vom 09.10.2017 brachte der ausgewiesene Vertreter dazu vor, dass aus der Festsetzung der Einkommensteuer 2016 ein Guthaben in Höhe von 1.977,09 resultiere, dessen Rückzahlung begehrt werde. Die Bescheidbegründung…
…der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Rechtliche Erwägungen: Stundungszinsen bilden den wirtschaftlichen Ausgleich für den Zinsverlust, den der Abgabengläubiger dadurch erleidet, dass er die geschuldete Abgabenleistung nicht bereits am Tag…
…nicht einbringbar. Der Antrag der Bw auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 21. Februar 2011 betreffend Stundungszinsen im Zeitraum vom 12. März 2010 bis 8. August 2010 sei noch unerledigt. Außerdem sei die Stundungszinsenberechnung wegen des Datums (Anfangsbestand und Änderung…
…Betrag überschritten, ist der Sachbezug nur vom übersteigenden Betrag zu ermitteln. Die Höhe der Raten und die Rückzahlungsdauer haben keinen Einfluss auf das Ausmaß des Sachbezuges. Die Zinsenersparnis ist dabei vom aushaftenden Kapital zu berechnen und stellt einen sonstigen Bezug gemäß § 67 Abs. 10 EStG…
…nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Wie dem Bw. bereits in der Berufungsvorentscheidung vorgehalten wurde, ohne dass er dem etwas entgegnet hätte, wurde vom Bw. am 31.. März 2003 ein Antrag auf Zahlungserleichterung eingebracht, welcher…
…Berufungsvorentscheidung ausgeführt wurde – Abgaben bei Überweisung auf das Postscheckkonto oder ein sonstiges Konto der empfangsberechtigten Kasse gemäß § 211 Abs. 1 lit. d BAO am Tag der Gutschrift als entrichtet gelten. Da Sache der gegenständlichen Entscheidung lediglich die Rechtmäßigkeit der mit angefochtenem Bescheid festgesetzten Stundungszinsen ist…
…des rückwirkendes Ereignisses betreffen, insoweit herabzusetzen. Es war daher eine entsprechende Neuberechnung der Anspruchszinsen vorzunehmen. Dazu ist festzustellen, dass die Anspruchsverzinsung auf dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheides basiert (§ 205 Abs. 1 letzter Halbsatz BAO). Zur Berechnung der Anspruchszinsen ist festzustellen, dass die Anspruchsverzinsung auf…
…Aussetzungszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die Berechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Wird einem Antrag auf Aussetzung der Einhebung nicht stattgegeben, so sind Aussetzungszinsen vor der…
…bis zum Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf der Zahlungsaufschub auf Grund der Aussetzung ein. § 230 Abs. 3 BAO lautet: (3) Wurde ein Ansuchen um Zahlungserleichterungen (§ 212 Abs. 1) vor dem Ablauf der für die Entrichtung einer Abgabe zur Verfügung stehenden Frist oder während der…
…ob die Grundlage der Stundungszinsenberechnung eine andere gewesen wäre, wenn die Abgabenschuld bereits ursprünglich entsprechend der nachträglichen Herabsetzung festgesetzt geworden wäre (VwGH 26.11.2014, 2012/13/0114). Diese Voraussetzung ist im gegenständlichen Abgabenverfahren erfüllt. Die in der Abgabensache mit rückwirkender Kraft ausgestattete Gestaltungswirkung der…