…damit auch nichts gegen eine rückwirkende Ablaufverfügung. Der Ablauf der Aussetzung der Einhebung war daher im Hinblick auf die Änderungsbefugnis des § 289 Abs. 2 BAO rückwirkend mit der Bekanntgabe des Gegenstandsloserklärungsbescheides an die B GmbH zu verfügen, zumal eine gesetzeskonforme Ablaufverfügung von erheblicher Bedeutung für…
…somit das Berufungsverfahren betreffend Umsatzsteuer noch anhängig sei bzw. die Bewilligung der Aussetzung der Einhebung bis zur rechtskräftigen Berufungserledigung aufrecht bleibe, sei sowohl die Ablaufverfügung als auch die Festsetzung von Aussetzungszinsen unzulässig. Mit Berufungsvorentscheidungen vom 29. 1. 2009 gab das Finanzamt den Berufungen unter Hinweis…
…Ausgeführt wurde, dass der Ablauf der Aussetzung der Einhebung zu Recht verfügt worden sei, weil zum Zeitpunkt der Ablaufverfügung kein Rechtsgrund für eine Aussetzung mehr bestanden habe, seien doch keine die Einkommensteuer 1989 oder einen Feststellungsbescheid betreffende Rechtsmittel mehr anhängig gewesen, woraus sich Auswirkungen auf…
…4.1994 bis zum 23.2.2009 Aussetzungszinsen in Höhe von 9.274,39 € fest. Ausgeführt wurde, dass die Einkommensteuer 1988 bereits entrichtet worden sei. Der Ablaufverfügung liege die Erledigung der Berufung der R-KG i. L. zugrunde. Aussetzungszinsen seien für jene Abgabenschuldigkeiten vorzuschreiben…
…1994 in Höhe von 93.665,11 € (entspricht 1.288.860 S). Dies mit der Begründung, dass die Aussetzung der Einhebung infolge Berufungserledigung abgelaufen sei. Bei der für die Ablaufverfügung maßgeblichen Berufungserledigung handelt es sich um die Berufungsentscheidung des UFS vom 26. 4. 2004…
…eingeräumt wurde. Nur diesfalls hat es nach Willen des Gesetzgebers für den konkreten Abgabenbetrag vorrangig zu einem Zahlungsaufschub auf Grund § 212a BAO und damit bis zur Beendigung dieses Zahlungsaufschubes durch Ablaufverfügung oder Widerruf der Aussetzung darauf basierend zur Vorschreibung von Aussetzungszinsen zu kommen. (vgl. Elliinger…
…2004 als unbegründet abgewiesen wurde. 1.2. Einen gleichzeitig mit der obigen Berufung gegen die Ablaufverfügung vom 26.5.2004 gestellten Aussetzungsantrag betreffend Einkommensteuer 1993 und 1994 wies das Finanzamt mit Bescheid vom 11.4.2006 ab. Der mit der Berufung vom 8.5.2006…
…RV/0368-I/09, erledigt.) Im Vorlageantrag vom 8.9.2004 gegen die Berufungsvorentscheidung vom 6.8.2004, mit welcher die Berufung vom 28.6.2004 gegen die Ablaufverfügung vom 26.5.2004 abgewiesen wurde, beantragte der Bw. neuerlich die Aussetzung der Einhebung der eingangs…
…fände, würde dies bedeuten, dass bewilligte und bereits abgelaufene Zahlungserleichterungen stets durch für denselben Abgabenbetrag gegebenenfalls auch erst viel später bewilligte Aussetzungen nach § 212a BAO rückwirkend verdrängt würden. Dies hätte regelmäßig nicht nur zur Aufhebung von bereits erlassenen Stundungszinsenbescheiden zu führen, sondern auch zur Folge…
…über die Festsetzung der Umsatz- und Einkommensteuern 1990 bis 1994 vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochten wäre, weshalb die Aussetzung der Entscheidung gegen die Ablaufverfügung der Aussetzung der Einhebung und der Festsetzung von Aussetzungszinsen gemäß § 281 BAO bis zur Entscheidung des VwGH beantragt werde. Abschließend beantragte der…
…2 BAO). Die Einkommensteuerbescheide vom 15. 4. 2003 hätten von Amts wegen gemäß § 295 Abs. 1 BAO rückwirkend (ex tunc) abgeändert werden müssen und hätten die ursprünglichen Einkommensteuerbescheide für 1998 (vom 16. 5. 2000) und 1999 (vom 14. 6. 2000) wieder "in Rechtskraft gesetzt" werden…
…Die damit verbundene Wirkung der Hemmung der Einhebungsverjährungsfrist war bis zur Ablaufverfügung mit Bescheid vom 17. Juli 1997 gegeben. Zwar wurde der Ablauf der Aussetzung mit der Berufungsentscheidung der FLD für Tirol vom 17. November 1997, Zl. RV 102-05/03/97, rückwirkend mit 22…
…waren diese bei Aussetzungszinsenberechnung rückwirkend zu berücksichtigen, was zur Folge hatte, dass sich die Zinsenbemessungsgrundlage entsprechend verminderte, und deshalb für die Zeit des unerledigten Aussetzungsantrages keine Zinsen bzw. für die Zeit ab Aussetzungsbewilligung bis zur Ablaufverfügung Zinsen auf Basis eines verminderten ESt-Betrages von 2…
…Aussetzungszinsenberechnung zwingend rückwirkend zu berücksichtigen. Dies mit der Folge, dass sich dadurch die Zinsenbemessungsgrundlage für ESt 1998 und 1999 jeweils entsprechend verminderte, und deshalb jeweils für die Zeit des unerledigten Aussetzungsantrages keine Zinsen bzw. für die Zeit ab Aussetzungsbewilligung bis zur jeweiligen Ablaufverfügung Zinsen nur…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des HV, vom 6. März 2006 gegen den am 17. Februar 2006 zugestellten Bescheid und vom 16. April 2006 gegen den Bescheid vom 20. März 2006 des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf betreffend Ablauf der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AB, vertreten durch TK, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 3. August 1998 betreffend Stundungszinsen entschieden: Der Berufung wird stattgegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Zur Begründung wird auf das…
…von einem Prozent über dem jeweils geltenden Zinsfuß für Eskontierungen der Österreichischen Nationalbank pro Jahr zu entrichten. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die Berechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Wird einem Antrag auf Aussetzung der Einhebung nicht stattgegeben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 21. Mai 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 4. Mai 2011, Zl. zzz, betreffend Ablauf der Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…in die Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung des angefochtenen Bescheides befunden hatte. Die mit rückwirkender Kraft ausgestattete Gestaltungswirkung eines aufhebenden Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 3.8.2004, 99/13/0207) nicht nur, dass der Rechtszustand zwischen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch NN., vom 4. November 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 5. Oktober 2010, Zl. zzz, betreffend Ablauf der Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) entschieden: Die Beschwerde wird…