…das Finanzamt für Körperschaften in Wien, nunmehr Finanzamt für Eisenstadt, abgeführt worden ist. Weiters bestätigen wir die Hinterlegung des betreffenden Forderungswertpapiers auf einem Depot der Y-Bank in Österreich. Y-Bank [...] [Unterschrift]" Weiters waren dem oa. Antrag Kopien betreffend das Konto Nr. X der Bw…
…GmbH abgegolten (LStR, Rz 637). 10.EStR 4015: Verzicht auf Einnahmen: Der Verzicht auf eine nichtbetriebliche Forderung einer natürlichen Person gegenüber einer anderen natürlichen Person führt ebenso wie der Verzicht auf künftige Einnahmen zwischen diesen Personen nicht zu einem Einnahmenzufluss beim Gläubiger, da Zufluss und…
…Gläubiger verlangt werde. Der Bw. wies in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass den Abgabenforderungen keine privilegierte Stellung zukommen würde, da eine überproportionale Befriedigung der Abgabenschulden zu einer schadenersatz- sowie strafrechtliche Konsequenzen auslösenden Gläubigerbevorzugung führen würde. Zum Beweis dafür, dass an den externen Auslösefaktoren für…
…Bürgen Ing. W... und dem Kreditgeber ...bank wurde abgeschlossen wie folgt (AB 356): "A Schuldverhältnis Abstattungskreditvertrag vom ............................. [blank] EUR 310.000,-- Kreditnehmer: (Bw.) B Sicherstellung Zur Sicherstellung aller bestehenden und künftigen Forderungen des Kreditgebers einschließlich Zinsen, Spesen und sonstigen Nebengebühren aus o.a. Schuldverhältnis, dessen…
…sich die Zahlungsverpflichtung des Zuwachsberechtigten in dem Ausmaß, in dem er auf der Wohnung haftende Schulden übernimmt. In das Inventar ist aber einerseits der volle Übernahmspreis als Forderung (wie eine Kaufpreisforderung), anderseits aber auch die gesamten Verbindlichkeiten einzustellen, da der Erbe als Universalsukzessor hinsichtlich der…
…sich die Zahlungsverpflichtung des Zuwachsberechtigten in dem Ausmaß, in dem er auf der Wohnung haftende Schulden übernimmt. In das Inventar ist aber einerseits der volle Übernahmspreis als Forderung (wie eine Kaufpreisforderung), anderseits aber auch die gesamten Verbindlichkeiten einzustellen, da der Erbe als Universalsukzessor hinsichtlich der…
…Prozess- und Exekutionskosten vereinbaren die Parteien eine Nebengebührensicherstellung im Höchstbetrag von € 7.500,-- (siebentausendfünfhundert Euro) für Herrn C. Die Vertragsteile vereinbaren die wertgesicherte Forderung in Höhe von € 50.000,-- (fünfzigtausend Euro) sowie für vorstehend vereinbarte Nebengebührensicherstellung im Höchstbetrag von € 7.500,-- (siebentausendfünfhundert…
…Sie - wie bereits im Junis 1999 mit Herrn Dr. M**** vereinbart - bereit, einer Tilgung Ihrer Forderung durch Übertragung von Aktiven unserer Gesellschaft zuzustimmen, wobei hiefür der Buchwert zum 30.6.1999 als Wertansatz als vereinbart gilt. Die Auswahl der Aktiva unserer Gesellschaft steht Ihnen zu…
…für den Haushalt des Steuerpflichtigen und den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge sowie Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nach …
…des Medizinischen AIarm-Monitoring, b) die Erbringung von Fürsorgedienstleistungen mit Hilfe der Telekommunikation bzw. als Telekommunikationsdienstleistungen auf dem Gebiet der Gesundheitspflege sowie der Wohlfahrtspflege als menschliche, soziale und gesundheitliche Hilfestellung und zur Förderung von Maßnahmen der Wiederherstellung der Gesundheit, der Vorbeugung von Gesundheitsschäden, der Unfallverhütung…
…zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Vermag er nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen wäre, so haftet er nur für die Differenz zwischen diesem und der tatsächlich erfolgten Zahlung. Wird dieser Nachweis nicht angetreten, kann dem Vertreter…
…1 Z 7 KO zurückzugreifen. § 46 Abs. 1 Z 7 KO privilegiert nur die Kosten einer "einfachen" Bestattung gegenüber anderen Forderungen. Nun ist nicht ersichtlich, warum der Umfang dieser "einfachen Bestattung" im Insolvenzrecht anders gefasst sein sollte als in Bezug auf die Abzugsfähigkeit derartiger Aufwendungen…
…Es sei aber nicht gefragt worden, ob zur Förderung des Umsatzes der vom Berufungsführer vertretenen Handelsmarke außer dem Berufungsführer noch andere Personen eben diese verkaufsfördernden Maßnahmen angeboten hätten. Dies wäre bejaht worden. Es seien sehr wohl für die vom Berufungsführer vertretenen Handelswaren Leistungen von Dritten…
…gewesen. Der Bw. führt weiters aus: Die Betriebsprüfung habe im Fazit des Prüfungsberichtes argumentiert, "dass die Ausbildung Kyudo (zwar) erheblich zur Förderung der körperlichen und mentalen Fähigkeiten beiträgt, der Bezug zur ausgeübten Tätigkeit (der eines Universitätsprofessors) aber nicht so sei, dass eine berufliche Notwendigkeit daraus…
…seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge (Z 1) bzw. Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung seines Berufes oder seiner Tätigkeit erfolgen (Z 2 lit. a), nicht abgezogen werden. (17) Nach…
…diese Rechtsprechung ein: Für die Ausnahmeschädlichkeit zusätzlicher Räume in einem nach § 1 Abs. 4 Z 2 MRG privilegierten Zweifamilienhaus kommt es auf deren selbständige Vermietbarkeit an. Eine Ausnahme von dieser Regel ist nur für Räume zu machen, die - obwohl sie abgesondert vermietbar wären - üblicherweise zu…
…1 Z 7 KO zurückzugreifen. § 46 Abs. 1 Z 7 KO privilegiert nur die Kosten einer "einfachen" Bestattung gegenüber anderen Forderungen. Nun ist nicht ersichtlich, warum der Umfang dieser "einfachen Bestattung" im Insolvenzrecht anders gefasst sein sollte als in Bezug auf die Abzugsfähigkeit derartiger Aufwendungen…
…für das dem Gebrauche des Ortes, dem Stande und Vermögen des Verstorbenen angemessene Begräbnis. Die Begräbniskostenforderung ist privilegiert und gehört zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten. Diese werden vom Gesetz so behandelt, als ob sie vom Erblasser selbst zu tragen wären. Die Kosten des Begräbnisses sind von…
…und Vermögen des Verstorbenen angemessene Begräbnis. Die Begräbniskostenforderung ist privilegiert und gehört zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten. Die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen und der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht gegen die Verlassenschaft (vgl. Manz-Kommentar zum ABGB, Dittrich-Tades zu …
…Haingartner in Trauner/Wakounig, Handbuch der Land- und Forstwirtschaft, Rz 6/264). Für andere Schadensereignisse höherer Gewalt (beispielsweise bei Schäden durch Brand, Krankheits- oder Insektenbefall, durch Immissionsbelastung oder Klimaänderung) sind derzeit keine Zuschüsse vorgesehen. Grundsätzlich stellen Förderungen, Beihilfen, Ausgleichszahlungen, Subventionen, usw. aus öffentlichen Mitteln an…