…massiven Vorsteuerüberhanges in Widerspruch stehen zu dem in Art. 87 EG-Vertrag festgelegte "Beihilfenverbot". Politische Parteien wären - falls ihnen Unternehmereigenschaft zukäme - gegenüber privaten Unternehmungen besser gestellt, zumal es letzteren nicht möglich sei bei einer Aufwands- bzw. Ertragssituation der hier vorliegenden Art am freien Markt zu…
…darstellen, an den der Unabhängige Finanzsenat nicht gebunden ist. Es sei hier jedoch angemerkt dass auch in Rz 383a der LStR ausdrücklich festgehalten ist, dass Zahlungen an "politische Parteien" nur insoweit abgezogen werden dürfen, als es sich um Zahlungen handelt, die geleistet werden müssen. Auch…
…Betriebsprüferin folgendes fest (Punkt 1 der vom Abgabepflichtigen nicht unterfertigten Niederschrift zur Schlussbesprechung vom 13. September 2002): Die Bw. erhalte von verschiedenen Kunden (zB. politische Parteien oder Gemeinden, Vereine, Schulen u.ä - "Nichtunternehmer") Datenträger mit fertigen, vorgegebenen Texten und Bildmaterial mit dem Auftrag davon zB…
…mittels Aufstellung, Fahrtenbuch etc. sowie geeigneter Beträge nachzuweisen. Ergänzend teilte das Finanzamt mit, dass Klubbeiträge an politische Parteien unter der Kennzahl 724 zu erfassen seien, da die Kennzahl 717 lediglich Beiträge an Gewerkschaften, Berufsverbände und Interessensvertretungen beinhalte. Mit Eingabe vom 9. November 2006 übermittelte die…
…00 | Am | 50,00 | Ärzte og | 50,00 | Summe | 379,00 | Politische Parteien | | Partei1 | 90,00 | Summe | 90,00 Im Einkommensteuerbescheid 2007 anerkannte das Finanzamt im Rahmen der Topfsonderausgaben ein Viertel der Aufwendungen…
…um diesen ein Forum zur Verbreitung ihrer Anliegen zu gewährleisten; 5.6 Verbot der Werbung für politische Parteien (insbesondere Belangsendungen); 5.7 Verbot der Vermittlung von faschistischem oder rassistischern Gedankengut und das Verbot der Verbreitung von frauenfeindlichen Ideen oder Zielen. III. Gegenstand des Unternehmens 1…
…für die Abzugsfähigkeit der Parteisteuer gegeben sind. 2. Repräsentationsaufwendungen: Gemäß § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 können Aufwendungen und Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden (laut VwGH 14.12.2000, 95/15/0040 ist dieser die Bewirtung, die ein politischer Funktionär anderen Personen welcher…
…sowie an parteinahe Vereine und Zahlungen an sonstige wahlwerbende Gruppierungen (z.B. Namenslisten), die auf Grund einer politischen Funktion geleistet werden müssen (VwGH 25.6.1988, 88/13/0030, 9.12.2004, 99/14/0253). Nicht abzugsfähig sind hingegen Mitgliedsbeiträge an die Partei selbst oder…
…von körperlichen und beweglichen Sachen und Geldforderungen an inländische juristische Personen, die ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, an gesetzlich anerkannte Kirchen oder Religionsgesellschaften selbst sowie an politische Parteien steuerfrei. Die Tatbestandsmerkmale, um dies in diesem Fall geht, "gemeinnützig und mildtätig" werden in den §…
…und Geldforderungen an a) inländische juristische Personen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, b) inländische Institutionen gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften, c) politische Parteien im Sinne des § 1 Parteiengesetz, BGBl. Nr. 404/1975 in der jeweils geltenden Fassung, d) ausländische Vereinigungen und Institutionen der…
…Da Beiträge an politische Parteien, deren Organisationen und Gliederungen Werbungskosten nach dem allgemeinen Werbungskostenbegriff gemäß § 16 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 sind, waren die vom Bw. an die Bezirksgruppe der in Rede stehenden politischen Gruppierung, lt. deren Klubbeschluss abgelieferte Parteiabgabe in Höhe von €…
…a) inländische juristische Personen, die ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, b) an inländische Institutionen gesetzlich anerkannter Kirchen oder Religionsgesellschaften, c) an politische Parteien steuerfrei. Die Tatbestandsmerkmale "gemeinnützig, mildtätig und kirchlich" werden in den §§ 34 - 47 BAO definiert und geregelt. Gemäß § 35 BAO sind…
…Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer politisch vertreten. Der ÖAAB ist daher kein Berufsverband oder eine Interessensvertretung zur Wahrung beruflicher Interessen iSd. § 16 Abs. 1 Z 3 lit b EStG. Mitgliedsbeiträge an politische Parteien und ihre Organisationen, die auch von Mitgliedern ohne politische Funktion geleistet werden…
…beweglichen Sachen und Geldforderungen an - inländische juristische Personen, die ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, - an inländische Institutionen gesetzlich anerkannter Kirchen oder Religionsgesellschaften, sowie - an politische Parteien steuerfrei. Die Tatbestandsmerkmale "gemeinnützig, mildtätig und kirchlich" werden in den §§ 34-47 BAO definiert und geregelt. Gemäß…
…körperlichen beweglichen Sachen und Geldforderungen an - inländische juristische Personen, die ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, - an inländische Institutionen gesetzlich anerkannter Kirchen oder Religionsgesellschaften, sowie - an politische Parteien steuerfrei. Die Tatbestandsmerkmale "gemeinnützig, mildtätig und kirchlich" werden in den §§ 34-47 BAO definiert und geregelt…
…körperlichen und beweglichen Sachen und Geldforderungen an inländische juristische Personen, die ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, an gesetzlich anerkannte Kirchen oder Religionsgesellschaften selbst sowie an politische Parteien steuerfrei. Die Tatbestandsmerkmale "gemeinnützig, mildtätig und kirchlich" werden in den §§ 34-47 BAO definiert und geregelt. …
…zu beantworten und die angesprochenen Unterlagen vorzulegen: - Welche konkreten persönlichen Beziehungen bestehen zu den einzelnen Staaten und in welchem zeitlichen Umfang werden diese in der Freizeit gepflegt, insbesondere - kulturelle, - religiöse, - politische (Mitglied in Parteien), - gesellschaftliche (zB Freundes- und Bekanntenkreis, Mitgliedschaft zu Vereinen), - familiäre Beziehungen (Zeit…
…Arbeiten für eine politische Partei benutzt hat. Dazu ist zu bemerken, dass die Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen für sich allein noch nicht dazu führt, einen der Lebensführung zuzurechnenden Aufwand steuerlich abzugsfähig zu machen. Aufwendungen für eine politische Partei stellen solche typischerweise…
…die der Bw. im Rahmen des Parteiengehörs zu den behördlichen Sachverhaltsfeststellungen vorgenommen hat. Hierzu ist anzumerken, dass die Untergliederung einzelner Reisen innerhalb des klar definierten Großraumes Linz auf die politischen Bezirke Linz-Land und Urfahr-Umgebung - wie nachstehend noch näher begründet wird - für die rechtliche…
…politischen Botschaft dient. Der Werbezweck muss wesentlicher Charakter der Veranstaltung sein. Aus § 20 EStG ergibt sich, dass gemischt veranlasste Aufwendungen, also solche mit einer privaten und einer beruflichen Veranlassung nicht abzugsfähig sind. Demnach sind Einladungen anlässlich von kulturellen/sportlichen Veranstaltungen, sowie Bewirtung von Bürgermeister/Parteikollegen…