…zu behandeln. Nicht abzugsfähig sind hingegen Mitgliedsbeiträge an die Partei selbst oder ihre Gliederungen, die auch von Mitgliedern ohne politische Funktion geleistet werden. Nicht abzugsfähig ist die Weitergabe von Politikerbezügen an wohltätige Organisationen, auch wenn dazu auf Grund von Parteibeschlüssen eine Verpflichtung besteht. Die Weitergabe…
…sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Den Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreites bildet die Frage, ob der Mitgliedsbeitrag für eine politische Partei, der Beitrag für die Siedlervereinigung und die Beiträge für den ARBÖ-Sicherheitspass jeweils als Werbungskosten berücksichtigt werden können. Nach…
5.5.11.4 Einzelfälle Rz 1420: Beiträge an Berufs- und Wirtschaftsverbände, die politischen Parteien nahe stehen (zB Wirtschaftsbund, Ring freiheitlicher Wirtschaftstreibender, Freier Wirtschaftsverband): Diese sind in angemessener Höhe abzugsfähig. Beiträge an die Vereinigung der österreichischen Industrie (Industriellenvereinigung): Diese sind in angemessener Höhe abzugsfähig. Private…
…1998, die einzelnen Sozialversicherungsträger und der Dachverband der Sozialversicherungsträger, die Österreichische Akademie der Wissenschaften, die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft und die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten und Hochschulen sowie die politischen Parteien, wenn ihnen gemäß § 1 Abs. 4 Parteiengesetz 2012, BGBl. I Nr. 56…
…Veranstaltungen von wahlwerbenden politischen Parteien, deren nicht gemeinnützigen Gliederungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, sowie nahestehenden Organisationen können allerdings unter den Voraussetzungen des § 5 Z 12 lit. b KStG 1988 von der Körperschaftsteuer befreit sein. Im Rahmen des eigenen gemeinnützigen Satzungszwecks ist jedoch eine politische Betätigung (zB…
…massiven Vorsteuerüberhanges in Widerspruch stehen zu dem in Art. 87 EG-Vertrag festgelegte "Beihilfenverbot". Politische Parteien wären - falls ihnen Unternehmereigenschaft zukäme - gegenüber privaten Unternehmungen besser gestellt, zumal es letzteren nicht möglich sei bei einer Aufwands- bzw. Ertragssituation der hier vorliegenden Art am freien Markt zu…
…darstellen, an den der Unabhängige Finanzsenat nicht gebunden ist. Es sei hier jedoch angemerkt dass auch in Rz 383a der LStR ausdrücklich festgehalten ist, dass Zahlungen an "politische Parteien" nur insoweit abgezogen werden dürfen, als es sich um Zahlungen handelt, die geleistet werden müssen. Auch…
…Gemäß § 5 Z 12 KStG 1988 sind ab 1.1.2016 abgabenrechtlich nicht begünstigte Gliederungen mit eigener Rechtspersönlichkeit sowie nahestehende Organisation iSd § 2 Z 3 PartG von wahlwerbenden politischen Parteien für Zwecke des § 5 Z 12 KStG 1988 als Körperschaften öffentlichen Rechts zu behandeln. Darüber…
…von Betrieben gewerblicher Art (siehe Rz 64 bis 88) nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind. Nach § 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 sind politische Parteien wie Körperschaften des öffentlichen Rechts zu behandeln, wenn ihnen gemäß § 1 Abs. 4 des Parteiengesetzes 2012, BGBl. I Nr. 56/2012…
…als Werbungskosten zu behandeln. Nicht abzugsfähig sind hingegen Mitgliedsbeiträge an die Partei selbst oder ihre Gliederungen, die auch von Mitgliedern ohne politische Funktion geleistet werden. Nicht abzugsfähig ist die Weitergabe von Politikerbezügen an wohltätige Organisationen, auch wenn dazu auf Grund von Parteibeschlüssen eine Verpflichtung besteht…
…Berufsförderungsbeiträge (§ 16 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) 5.2.1 Beiträge an politische Parteien Rz 239: Beiträge an politische Parteien, deren Organisationen und Gliederungen, sowie an parteinahe Vereine, die auf Grund einer politischen Funktion geleistet werden müssen, sind Werbungskosten nach dem allgemeinen Werbungskostenbegriff gemäß …
…99/13/0202) Autofahrerklub: siehe Personenkraftwagen - Einzelfälle (Rz 1614) Politische Parteien: siehe Rz 1420 sowie LStR 2002 Rz 239 Freiwillige Mitgliedschaft zu Berufs- und Wirtschaftsverbänden: siehe Rz 1412 ff. Pflichtmitgliedschaft zu Berufs- und Wirtschaftsverbänden: siehe Rz 1412 ff. Beratungskosten Rz 1492: Siehe "Rechtsberatung" (Rz 1623…
…Betriebsprüferin folgendes fest (Punkt 1 der vom Abgabepflichtigen nicht unterfertigten Niederschrift zur Schlussbesprechung vom 13. September 2002): Die Bw. erhalte von verschiedenen Kunden (zB. politische Parteien oder Gemeinden, Vereine, Schulen u.ä - "Nichtunternehmer") Datenträger mit fertigen, vorgegebenen Texten und Bildmaterial mit dem Auftrag davon zB…
…mittels Aufstellung, Fahrtenbuch etc. sowie geeigneter Beträge nachzuweisen. Ergänzend teilte das Finanzamt mit, dass Klubbeiträge an politische Parteien unter der Kennzahl 724 zu erfassen seien, da die Kennzahl 717 lediglich Beiträge an Gewerkschaften, Berufsverbände und Interessensvertretungen beinhalte. Mit Eingabe vom 9. November 2006 übermittelte die…
…in dessen Umfeld angebracht wird. Die Werbewirkung kann auch durch die Nennung des Sponsors im Internetauftritt des Objektes oder des Eigentümers des Objektes erzielt werden. Sponsorzahlungen an politische Parteien sind nicht mit steuerlicher Wirkung absetzbar und zwar auch dann nicht, wenn eine gewisse Werbewirkung damit…
…Nr. 8106/20142025). Politische Parteien: Tätigkeiten der Außenwerbung (zB Leistungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und Information; Weitergabe von Werbematerial an Bezirks- und Gemeindeorganisationen gegen Verrechnung; Veranstaltung eines Parteiballes usw.) der Unterorganisation einer politischen Partei stellen keinen Betrieb gewerblicher Art dar, da die Partei damit, ohne…
…00 | Am | 50,00 | Ärzte og | 50,00 | Summe | 379,00 | Politische Parteien | | Partei1 | 90,00 | Summe | 90,00 Im Einkommensteuerbescheid 2007 anerkannte das Finanzamt im Rahmen der Topfsonderausgaben ein Viertel der Aufwendungen…
…um diesen ein Forum zur Verbreitung ihrer Anliegen zu gewährleisten; 5.6 Verbot der Werbung für politische Parteien (insbesondere Belangsendungen); 5.7 Verbot der Vermittlung von faschistischem oder rassistischern Gedankengut und das Verbot der Verbreitung von frauenfeindlichen Ideen oder Zielen. III. Gegenstand des Unternehmens 1…
…Mitgliedsbeiträge, die von Parteimitgliedern ohne politische Funktion geleistet werden müssen, und freiwillige Zahlungen (Parteispenden) an politische Parteien darstellen, nicht als Werbungskosten abzugsfähig (vgl. Schubert in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG § 16, Rz. 31). Im Hinblick darauf, dass der Bf. kein Mandatar einer politischen Partei ist, ist…
…Bescheid ist zu entnehmen, dass der Bf eine beachtliche Pension für seine langjährige politische Abgeordneten-Tätigkeit von einem Bundesland bezieht. Unter nochmaliger Vorlage der bereits eingereichten Bestätigung der Partei brachte der Bf am 28.12.2021 eine Beschwerde gegen diesen Bescheid ein. Darin wird ausgeführt…