… 34 Abs. 6 EStG 1988 Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden, soweit eine vom Steuerpflichtigen selbst bezogene pflegebedingte Geldleistung zu deren Abdeckung nicht ausreicht, wobei bei Zuerkennung von Pflegegeld von einer mindestens 25%igen Erwerbsunfähigkeit (Grad der Behinderung) auszugehen…
…Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 des Tiroler Pflegegeldgesetzes ist das Pflegegeld ein pauschalierter Betrag zur Abgeltung pflegebedingter Mehraufwendungen mit dem Zweck, Pflegebedürftigen so weit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern sowie ihnen zu helfen, möglichst lange in der gewohnten Umgebung…
…soweit sie die Summe der pflegebedingten Geldleistungen (Pflegegeld, Pflegezulage, Blindengeld oder Blindenzulage) übersteigen. Nach dem letzten Satz dieser Gesetzesstelle kann der Bundesminister für Finanzen mit Verordnung festlegen, in welchen Fällen und in welcher Höhe Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung ohne Anrechnung auf einen Freibetrag…
…einer auswärtigen Berufsausbildung nach Abs. 8. - Aufwendungen für die Kinderbetreuung im Sinne des Abs. 9. - Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Personen, für die gemäß § 8 Abs. 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, soweit sie die Summe der pflegebedingten Geldleistungen (Pflegegeld, Pflegezulage, Blindengeld oder Blindenzulage)…
…soweit sie die Summe pflegebedingter Geldleistungen (Pflegegeld, Pflegezulage, Blindengeld oder Blindenzulage) übersteigen, ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden. Weiters kann der Bundesminister für Finanzen mit Verordnung festlegen, in welchen Fällen und in welcher Höhe Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung ohne Anrechnung auf einen Freibetrag…
…für Finanzen kann mit Verordnung festlegen, in welchen Fällen und in welcher Höhe Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung ohne Anrechnung auf einen Freibetrag nach § 35 Abs. 3 EStG 1988 und ohne Anrechnung auf eine pflegebedingte Geldleistung zu berücksichtigen sind. § 35 EStG 1988 sieht für…
…erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, soweit sie die Summe der pflegebedingten Geldleistungen (Pflegegeld, Pflegezulage oder Blindenzulage) übersteigen. Aufwendungen im Sinne des § 35 EStG 1988, die an Stelle der Pauschbeträge geltend gemacht werden (§ 35 Abs. 5 EStG 1988). Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung, wenn der Steuerpflichtige…
…Dezember 2006) Berufung und beantragte, die geltend gemachten Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen. Begründend führte er im Wesentlichen aus: Das Pflegegeld erhalte sein erwachsener dreiundzwanzigjähriger Sohn Martin Sch. zur Abgeltung pflegebedingter Mehraufwendungen; dieses sei nicht als Einkommen zu rechnen (sh. beiliegendes Informationsblatt). Die Pflege erfolge…
…Rechtskraft des Bescheides vom 14.8.2012 entgegen. Zum anderen handle es sich jedoch beim Pflegegeld gemäß § 1 BPGG um einen pauschalierten Beitrag zur Abgeltung pflegebedingter Mehraufwendungen, welcher nicht vorrangig zur Abdeckung von Pflegeheimkosten zu verwenden sei. Im konkreten Fall habe das Pflegegeld in Folge…
…Nr. 110/1993). Nach § 1 BBGG hat das Pflegegeld den Zweck, in Form eines Beitrages pflegebedingter Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten, um pflegebedürftigen Personen soweit wie möglich die notwendige Betreuung zu sichern sowie die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen. In diesem Zusammenhang wurde…
…Nr. 110/1993). Nach § 1 BBGG hat das Pflegegeld den Zweck, in Form eines Beitrages pflegebedingter Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten, um pflegebedürftigen Personen soweit wie möglich die notwendige Betreuung zu sichern sowie die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen. In diesem Zusammenhang wurde…
…soweit sie die Summe der pflegebedingten Geldleistungen (Pflegegeld, Pflegezulage, Blindengeld und Blindenzulage) übersteigen. Nach dem letzten Satz dieser Gesetzesstelle kann der Bundesminister für Finanzen mit Verordnung festlegen, in welchen Fällen und in welcher Höhe Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung ohne Anrechnung auf einen Freibetrag…
…soweit sie die Summe der pflegebedingten Geldleistungen (Pflegegeld, Pflegezulage, Blindengeld und Blindenzulage) übersteigen. Nach dem letzten Satz dieser Gesetzesstelle kann der Bundesminister für Finanzen mit Verordnung festlegen, in welchen Fällen und in welcher Höhe Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung ohne Anrechnung auf einen Freibetrag…
… 1 Abs. 3 VO nicht um eine pflegebedingte Geldleistung zu kürzen sind. Der Bw. erhielt zur Abgeltung der Unterhaltsleistungen erhöhte Familienbeihilfe von 3.492 € sowie den Kinderabsetzbetrag von 610,80 €. Für die Mehraufwendungen auf Grund der Behinderung des Sohnes ist gemäß § 5 Abs…
…Betriebsausgaben, Werbungskosten noch Sonderausgaben sein. Gemäß § 34 Abs. 6 EStG 1988 können ua. Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung, soweit sie die Summe bezogener pflegebedingter Geldleistungen übersteigen, ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (zB. Rollstuhl, Hörgerät…
…werden können. Ausgeschlossen hat der Bundesminister hier die Anrechnung pflegebedingter Geldleistungen ausdrücklich nur für die in den §§ 2 bis 4 der Verordnung angeführten Freibeträge, nicht jedoch für den im gegenständlichen Fall maßgeblichen Freibetrag nach § 5. Dieser bestimmt, dass Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für unterhaltsberechtigte Personen, für…
…303/1996 idF BGBl. II Nr. 416/2001, eindeutig festlegt, welche aus der Behinderung resultierende Mehraufwendungen unter Anrechnung pflegebedingter Geldleistungen und welche ohne Anrechnung steuermindernd berücksichtigt werden können. So gewährt § 5 Abs. 1 leg.cit. zur Abdeckung sämtlicher durch die Behinderung verursachter laufender Kosten ohne…
…Nr. 303/1996, sind Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Personen, für die gemäß § 8 Abs. 4 FLAG 1967 erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten mit monatlich 262 €, vermindert um die Summe der pflegebedingten Geldleistungen (Pflegegeld, Pflegezulage, Blindenzulage) zu berücksichtigen. Nach Abs. 2…
… 35 Abs. 5 und ohne Anrechnung auf eine pflegebedingte Geldleistung zu berücksichtigen sind. Die zu den §§ 34 und 35 EStG 1988 ergangene (für das Streitjahr 2011 gültige) Verordnung, BGBl 1996/303, normiert in ihrem § 5, dass Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für unterhaltsberechtigte Personen, für die gemäß…
…der Widmung durch den Gesetzgeber. Nach § 1 BPGG verfolgt das Pflegegeld den Zweck, in Form eines Beitrages "pflegebedingte Mehraufwendungen" pauschaliert abzugelten, um pflegebedürftigen Personen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern sowie die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen…