…verwiesen, dass Staaten berechtigt sind, "von den Steuerpflichtigen die Nachweise zu verlangen, die sie für die zutreffende Festsetzung der betreffenden Steuern und Abgaben als erforderlich ansehen, und gegebenenfalls bei Nichtvorlage dieser Nachweise die beantragte Steuerbefreiung zu verweigern" (z.B. EUGH, Rs. "A" vom 18. Dezember…
…Rechtsgeschäftes - der Bw. verweist auf einen gemeinsamen Erklärungsirrtum - und nicht auf eine Nichterfüllung der Vertragsbestimmungen. Die einvernehmliche partielle Aufhebungsvereinbarung vom 21. Mai 2010 erfüllt hingegen den Tatbestand des § 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987, was zu keiner Steuerbefreiung führen kann, weil die Rückgängigmachung nicht…
…Rechtsgeschäftes - die Bw. verweist auf einen gemeinsamen Erklärungsirrtum - und nicht auf eine Nichterfüllung der Vertragsbestimmungen. Die einvernehmliche partielle Aufhebungsvereinbarung vom 21. Mai 2010 erfüllt hingegen den Tatbestand des § 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987, was zu keiner Steuerbefreiung führen kann, weil die Rückgängigmachung nicht…
…mit anderen Ländern (zB. der Bundesrepublik Deutschland) für österreichische Unternehmen wettbewerbsnachteilig aus. Die vorliegende Novelle sieht daher eine Steuerbefreiung für alle Fälle einer Auslandstätigkeit von inländischen Arbeitnehmern vor, die mit der Errichtung von Anlagen im Ausland im Zusammenhang steht." Durch die Bestimmung des § 3 Abs…
…hinausgehe. Entscheidend sei in diesem Zusammenhang das Verständnis des Begriffes "Auslandstätigkeit". Dem Willen des Gesetzgebers entsprechend sollten mit der Steuerbefreiung die Arbeitskosten für Auslandsaufträge nicht ins Unvermeidliche steigen und die inländischen Betriebe dadurch gegenüber der internationalen Konkurrenz bestehen können. Außerdem sollte sie als Anreiz dienen…
…nicht der MindestSteuer. Für unter § 1 Abs. 3 Z 3 fallende Körperschaften ist ausschlaggebend, ob neben dem steuerbefreiten Bereich ein steuerpflichtiger Bereich besteht. Ist eine Körperschaft nur partiell befreit, bleibt sie - wenn auch nur teilweise - unbeschränkt steuerpflichtig (Quantschnigg/Renner/Schellmann/Stöger, KStG, § 24 Tz. 46…
…Z 10 EStG 1988 in Ansehung seines Anspruchserfordernisses "inländischer Betrieb" gegen die im Artikel 39 EGV verankerte Arbeitnehmerfreizügigkeit verstößt, und die konkrete Steuerbefreiung daher bei Sachverhalten mit Gemeinschaftsbezug aufgrund des Anwendungsvorranges dieser Vertragsbestimmung auch Arbeitnehmern zukommt, die bei einem im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Arbeitgeber beschäftigt sind…
…als, gegenüber letzterer, pflichtteilsberechtigte Tochter, ein "Übergabs- und partieller Pflichtteilsverzichtsvertrag" abgeschlossen. In Punkt zweitens dieses Vertrages werden der Bw. von der Mutter sämtliche unter Punkt Erstens dieses Vertrages angeführten land-und forstwirtschaftlichen Grundstücke sowie das ebenfalls in diesem Punkt angeführte Grundstück anderer Art (Gesamtfläche 1618m²…
…nicht vorhanden waren, durch die dem Pachtvertrag beigelegte Lichtbilddokumentation sowie Inventarliste, in der akribisch Raum für Raum die mitverpachteten Gegenstände aufgelistet wurden, aber auch durch die lediglich die Kücheneinrichtung partiell ergänzenden Anschaffungen des Bw. widerlegt. Dazu passt auch die Aussage des Lebensmittelkontrollors, wonach die Küche…
…von der Gemeinschaftsrechtsordnung überlagert. Die direkten Steuern sind jedoch bisher nicht harmonisiert (Art. 93 EG bezieht sich nur auf die indirekten Steuern) und erfahren eine Angleichung nur partiell und über Richtlinien. Mit Hilfe der Grundfreiheiten allein ist eine Harmonisierung nicht zu bewirken, auch der EuGH…
…Die mit diesem Vergleich vorgenommene Realteilung erfolgt ohne Aufzahlung. Unterschiede im Flächenausmaß sind dadurch abgegolten, dass sich auf der Parzelle 1077 (Rest) sämtliche Baulichkeiten befinden, sodass dadurch der Wertausgleich gegeben ist. Mit Bescheid vom 26. September 2001 wurde dem Berufungswerber Grunderwerbsteuer im Betrag von ATS…
…Recht mit 20% Umsatzsteuer erfasst, ab 2005 jedoch (laut Konto 4132) unter Hinweis auf obig genannte Steuerbefreiung mit 0% fakturiert Da das Fischereirecht nicht zu den grundstücksgleichen Rechten gehört und als eigenständig bewertbares von Grund und Boden getrenntes Wirtschaftsgut gilt, ist (so wie veranlagungsgemäß 2003…
…vom Lagefinanzamt unter den GZ 123 und 456 bewertet wurden. Damit handelt es sich bei dem gegenständlichen Realteilungsvertrag grunderwerbsteuerrechtlich aber nicht mehr um eine Sachteilung, sondern um einen Austausch einzelner Vermögensbestandteile und kann eine Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 2 nicht mehr zum Tragen kommen (vgl…
…vom Lagefinanzamt unter den GZ 123 und 456 bewertet wurden. Damit handelt es sich bei dem gegenständlichen Realteilungsvertrag grunderwerbsteuerrechtlich aber nicht mehr um eine Sachteilung, sondern um einen Austausch einzelner Vermögensbestandteile und kann eine Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 2 nicht mehr zum Tragen kommen (vgl…
…vom Lagefinanzamt unter den GZ 123 und 456 bewertet wurden. Damit handelt es sich bei dem gegenständlichen Realteilungsvertrag grunderwerbsteuerrechtlich aber nicht mehr um eine Sachteilung, sondern um einen Austausch einzelner Vermögensbestandteile und kann eine Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 2 nicht mehr zum Tragen kommen (vgl…
…Alleineigentum an der Liegenschaft EZ 1 GB 2 bestehend aus GST- Nr 198/3 (R27), Y das Alleineigentum an der Liegenschaft EZ 3 GB 2 bestehend aus GST- Nr. 197/3 (R29). Das Finanzamt verneinte die Zuerkennung der beantragten Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 2 GrEStG…
…Alleineigentum an der Liegenschaft EZ 1 GB 2 bestehend aus GST- Nr 198/3 (R27), Y das Alleineigentum an der Liegenschaft EZ 3 GB 2 bestehend aus GST- Nr. 197/3 (R29). Das Finanzamt verneinte die Zuerkennung der beantragten Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 2 GrEStG…
…und die DWGmbH das "Übereinkommen über den Verkauf von Frostschutzmaterial aus der Schotterentnahnme der DWGmbH". Nach diesem Übereinkommen kauft der Bw von der DWGmbH 70.000 m³ frostsicheren Rohkies aus dem Entnahmebereich der Parzelle 1 zum Preis von 75,00 ATS je m³ zuzüglich Mehrwertsteuer…
…die Liegenschaft ob EZ X so zu teilen ist, dass in deren Gutsbestand die Parzellen .885 und 501 (B-gasse 1 und Garten) verbleiben. Die Parzelle .273 (A-gasse 14) ist aus dem Gutsbestand der EZ X abzuschreiben und hiefür eine neue EZ.... zu eröffnen…
…die Liegenschaft ob EZ X so zu teilen ist, dass in deren Gutsbestand die Parzellen .885 und 501 (B-gasse 1 und Garten) verbleiben. Die Parzelle .273 (A-gasse 14) ist aus dem Gutsbestand der EZ X abzuschreiben und hiefür eine neue EZ.... zu eröffnen…