…der Verhältnisse normiert wäre. Ein Mantelkauf könne daher auch vorliegen, wenn die einzelnen Tatbestandmerkmale unterschiedlich stark ausgeprägt wären. Unter Bezugnahme auf die oben zitierte Gesetzesbestimmung stellte die Betriebsprüfung hinsichtlich der Änderung der organisatorischen Struktur fest, dass die Leitungsfunktionen per Oktober 1998 von A als Geschäftsführer…
…zur handelsrechtlichen Geschäftsführerin bestellt worden. Durch diesen Austausch sämtlicher Organe liege eine wesentliche Änderung der organisatorischen Struktur der Gesellschaft vor. Der Tätigkeitsbereich der GmbH habe bis 1996 in der Ausführung aller mit dem Maler- und Anstreichergewerbe verbundenen Arbeiten bestanden, sei allerdings in den Jahren 1997…
…auch beliebig andere Architekturbüros beauftragen können. Bei den vom Einzelunternehmen an die Bw. fakturierten Leistungen handle es sich aufgrund des Bestehens des Einzelunternehmens als eigene organisatorische Struktur um Fremdleistungen aus der Sicht der Bw. Das Einzelunternehmen könne somit nicht als in den Organismus der Bw…
…gestanden, wann und wo er arbeite, er hätte keinen festen Arbeitsplatz und keine feste Arbeitszeit, er sei in die organisatorische Struktur nicht eingegliedert und hätte auch keinen Urlaubsanspruch, da er sich seine Freizeit einteilen könne. Sein Entgelt stehe in direkter Abhängigkeit zum wirtschaftlichen Erfolg, die…
…100 % selbst keine Weisungen erteilen könne. Weiters stehe es dem Geschäftsführer frei, wann und wo er arbeite und mangels fester Arbeitszeit sei er auch nicht in die organisatorische Struktur der Gesellschaft eingegliedert. Der Geschäftsführer habe keinen Urlaubsanspruch, sondern er könne sich die Freizeit so einteilen…
…100 % selbst keine Weisungen erteilen könne. Weiters stehe es dem Geschäftsführer frei, wann und wo er arbeite und mangels fester Arbeitszeit sei er auch nicht in die organisatorische Struktur der Gesellschaft eingegliedert. Der Geschäftsführer habe keinen Urlaubsanspruch, sondern er könne sich die Freizeit so einteilen…
…70 % selbst keine Weisungen erteilen könne. Weiters stehe es dem Geschäftsführer frei, wann und wo er arbeite und mangels fester Arbeitszeit sei er auch nicht in die organisatorische Struktur der Gesellschaft eingegliedert. Der Geschäftsführer habe keinen Urlaubsanspruch, sondern er könne sich die Freizeit so einteilen…
…75 % selbst keine Weisungen erteilen könne. Weiters stehe es dem Geschäftsführer frei, wann und wo er arbeite und mangels fester Arbeitszeit sei er auch nicht in die organisatorische Struktur der Gesellschaft eingegliedert. Der Geschäftsführer habe keinen Urlaubsanspruch, sondern er könne sich die Freizeit so einteilen…
…zu diesem Zeitpunkt nicht mehr der idente Betrieb, welcher bis 1992 gegeben war, noch vorhanden war. Die organisatorische Struktur war nachweislich nicht mehr gegeben, da zum Zeitpunkt des Erwerbes der Anteile kein Personal übernommen werden konnte (siehe auch Schreiben Dr. R vom 2.9.1999).…
…statt. Der Außenprüfer beurteilte den geschilderten Vorgang wie folgt: Eine Änderung der finanziellen und organisatorischen Struktur (der Bw) sei zweifellos gegeben. Es liege jedoch auch eine Änderung der wirtschaftlichen Struktur vor: Zwar könnte die bloße Beendigung einer wirtschaftlichen Einheit die Annahme eines Mantelkaufes nicht rechtfertigen…
…EH), erfolgt sei. Zu Tz 30 des Bp-Berichtes: Es liege keine Änderung der organisatorischen Struktur vor, da FH schon vor Erwerb der Anteile durch NG wesentlich in die Geschäftstätigkeit des Unternehmens eingebunden gewesen sei. Es liege auch keine Änderung der wirtschaftlichen Struktur vor, da…
…oder bei Vorliegen eines inneren Zusammenhangs fraktioniert ersetzt werden (KStR 2001 § 8 Rz 1180). Für die Beurteilung dieser Komponente ist auf die organisatorische Struktur bei der übernehmenden Körperschaft nach der Verschmelzung dahingehend abzustellen, ob und wieweit die Geschäftsleitung der übertragenden Körperschaft in der übernehmenden Körperschaft…
…unerfüllbare Wunschvorstellungen bzw lediglich im Innenverhältnis wirksam gewertet werden. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Geschäftsführer ihre Tätigkeit laut Vertrag weisungsungebunden, eigenverantwortlich und ohne Eingliederung in die organisatorische Struktur ausüben sollten, gleichzeitig aber gehalten waren, die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das GesmbH-Gesetz zu beachten. …
…Schilderung der Vorgänge bis 2003 zu den Merkmalen für die Annahme eines Mantelkaufes aus: 1.Wesentliche Änderung der Organisationsstruktur: Die wesentliche Änderung der organisatorischen Struktur sei aufgrund des bisherigen Liquidators FR und der Bestellung des WM zum neuen Liquidator der Gesellschaft durch Generalversammlungsbeschluss vom 12…
…verpflichtet ist. Daher ergeben sich die zwei bereits genannten Kriterien, nämlich einerseits die Einordnung in die organisatorische Struktur im Sinne einer Betrachtung der Tätigkeit als solcher unter Bezugnahme auf die Ausgestaltung der Ausübung des geschäftlichen Willens, anderseits die Frage der Weisungsgebundenheit bzw Weisungsungebundenheit. Hinsichtlich der…
…Schritte beim Firmenbuch in die Waagschale geworfen habe und alle anderen Sachverhaltsmomente außer Betracht gelassen habe. Insbesondere habe sich das Finanzamt nicht mit dem durchgehenden Fortbestand der organisatorischen Struktur, mit dem durchgehenden Fortbestand der Eigentümerstruktur und der einem ertragsorientierten Unternehmen offen stehenden wirtschaftlichen Neuausrichtung auseinandergesetzt…
…Weisungen geben" könne. Dem Geschäftsführer stehe es frei, wann und wo er arbeite, er sei mangels festen Arbeitsplatzes und fester Arbeitszeit daher auch nicht in die organisatorische Struktur der Gesellschaft eingegliedert. Der Geschäftsführer habe keinen Urlaubsanspruch, sondern könne seine Freizeit so einteilen, wie es die…
…nach Abschluss aller Maßnahmen ein Mantelverkauf nicht zielführend ist, zumal die Mandantin über keinen Standort, keine Betriebsanlagen und keinerlei wirtschaftliche oder organisatorische Struktur verfügt, während dem Gesellschafter die Mittel und die Absicht fehlen einen Neubeginn zu finanzieren. Wie allseits bekannt ist siedeln seit Jahren viele…
…Weisungen geben" könne. Dem Geschäftsführer stehe es frei, wann und wo er arbeite, er sei mangels festen Arbeitsplatzes und fester Arbeitszeit daher auch nicht in die organisatorische Struktur der Gesellschaft eingegliedert. Der Geschäftsführer habe keinen Urlaubsanspruch, sondern könne seine Freizeit so einteilen, wie es die…
…sprechen im gegenständlichen Fall (zusammengefasst) folgende Merkmale: die auf Dauer angelegte und damit zeitraumbezogene Erbringung von (laufenden) Arbeitsleistungen, die monatlich gleichbleibende Entlohnung, die organisatorische und strukturelle Eingliederung in das Unternehmen der Bw. und das Fehlen eines Unternehmerwagnisses. Nach Auffassung der Berufungsbehörde überwiegen daher die Merkmale…