…da sich die Ausführungen in den BFH Erkenntnissen mit der österreichischen Rechtsansicht deckt, angeführt: Aus Wortlaut und Sinn und Zweck - da der Begriff des ordnungsgemäßen Fahrtenbuches gesetzlich nicht näher bestimmt ist - folgt, dass die dem Nachweis der Privatfahrten an der Gesamtleistung dienenden Aufzeichnungen hinreichende Gewähr…
…im Fahrtenbuch - wie im vorliegenden Fall - weder die jeweiligen Anfangs- und Endkilometerstände noch die Gesamtzahl der gefahrenen Kilometer und die Abgrenzung zu privat gefahrenen Kilometern auf, kann das Fahrtenbuch nach dem VwGH Erk. 23.5.1990, 86/13/0181 nicht als ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch anerkannt…
…ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch zu erbringen. Ein solches liegt vor, wenn jede einzelne Fahrt unter Anführung der Kilometerstände, der Anfangs- und Endpunkte sowie der Zwischenziele so ausgewiesen ist, dass die Anzahl der gefahrenen Kilometer zweifelsfrei nachvollzogen werden kann. Nun hat der Berufungswerber zwar kein Fahrtenbuch geführt…
…Datei dokumentiert und offen gelegt werde, noch kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch. Ein (auf diese Weise) nicht ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch könne eine Zuschätzung von 30 % an privaten Fahrten erfordern. Da schon die Voraussetzungen für ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch nicht vorliegen würden, könne die Auseinandersetzung mit der Frage…
…der genannten Verordnung spricht jedoch von einer nachweislich unter 500 km liegenden monatlichen Fahrtstrecke. Es entspricht der herrschenden Praxis, dass als derartiger Nachweis ein Fahrtenbuch, das lückenlos sämtliche Fahrten verzeichnet, anzuerkennen ist. Legen Sie daher bitte ein solches vor. Geben Sie überdies die genaue Adresse…
…beträgt. Als Beweismittel im Abgabenverfahren kommt alles in Betracht, was zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes geeignet und nach der Lage des einzelnen Falles zweckdienlich ist. Üblicherweise dient der Nachweisführung ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch. Ein solches liegt vor, wenn jede einzelne Fahrt unter Anführung der Kilometerstände…
…Sachbezug, der für die Privatnutzung des dem Berufungswerber zur Verfügung gestellten Pkw anzusetzen ist, nach dem verminderten Betrag laut Absatz 2 berechnet werden kann. Üblicherweise ist die Nachweisführung im Sinn des zitierten Absatzes 2 durch ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch zu erbringen. Ein solches liegt vor…
…Die vom Bw als Fahrtenbuch bezeichneten einzelnen Monatsblätter sind kein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch, um diese Fahrten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben anzuerkennen und stehen daher unter Anführungszeichen. Rechtlich ist auszuführen: Der Nachweis von Fahrtkosten bzw. von beruflich gefahrenen Kilometern hat grundsätzlich mittels eines Fahrtenbuches zu erfolgen…
…Aufzeichnungen kein Raum, weist das Finanzamt auf Ungereimtheiten bei der Führung des Fahrtenbuches hin. Damit ist das Finanzamt grundsätzlich im Recht; ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch muss neben dem Tag der Fahrt auch den Kilometerstand jeweils am Beginn und am Ende der Fahrt, deren Zweck und…
…Rechtsprechung ist für nicht durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein Pendlerpauschale abgegoltenen Fahrtkosten, der Nachweis grundsätzlich durch ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch zu erbringen ist.Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden, um so nachträgliche Einfügungen oder Änderungen auszuschließen oder als solche erkennbar…
…ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch zu erbringen. Ein solches liege vor, wenn jede einzelne Fahrt unter Anführung der Kilometerstände der Anfangs- und Endpunkte sowie der Zwischenziele so ausgewiesen sei, dass die Anzahl der gefahrenen Kilometer zweifelsfrei nachvollzogen werden kann. Im konkreten Fall seien im Fahrtenbuch über…
…äußeren Zusammenhang kann daher schon begrifflich kein Fahrtenbuch sein (vgl. BFH in den Erkenntnissen vom 16. November 2005, VI R 64/04 und vom 9. November 2005, VI R 27/05). Ein in dieser Form formell ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch über die von der Bw durchgeführten…
…Sachbezug, der für die Privatnutzung des dem Berufungswerber zur Verfügung gestellten Pkw anzusetzen ist, nach dem verminderten Betrag laut Absatz 2 berechnet werden kann. Üblicherweise ist die Nachweisführung im Sinn des zitierten Absatz 2 durch ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch zu erbringen. Ein solches liegt vor…
…als 6.000km im Jahr 2006, für nicht beruflich veranlasste Fahrten zurückgelegt hat. Das zuständige Finanzamt aberkannte die Berücksichtigung des halben Sachbezugswertes mangels ordnungsgemäß geführter Aufzeichnungen. Zur Beurteilung dieser Frage hat der Berufungswerber eine als "Fahrtenbuch" bezeichnete Excel-Tabelle, weiters eine Auflistung über die täglich…
…führte in der Begründung dazu aus: "Der geforderte Nachweis, dass das firmeneigene Kraftfahrzeug im Jahresdurchschnitt nicht für mehr als 500 km monatlich genutzt wird, ist üblicherweise durch ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch zu erbringen. Ein solches liegt vor, wenn jede einzelne Fahrt unter Anführung der Kilometerstände…
…Der Berufungswerber habe ein Primärfahrtenbuch geführt und diese Angaben in zumeist wöchentlichen Abständen in eine Excel-Datei übertragen. Eine Parallelführung ermögliche wesentlich mehr Eintragungen. Die Voraussetzungen für ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch seien nach Vorbringen der Berufungswerberin aus folgenden Gründen erfüllt: Das Datum sei stets eindeutig…
…äußeren Zusammenhang kann daher schon begrifflich kein Fahrtenbuch sein (vgl. BFH in den Erkenntnissen vom 16. November 2005, VI R 64/04 und vom 9. November 2005, VI R 27/05). Ein in dieser Form formell ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch über die vom Bw durchgeführten Reisebewegungen…
…eingereichten Kilometer-Aufzeichnungen nachvollzogen werden, weshalb der Privatkilometer-Umfang von weniger als 6000 km jährlich als deutlich erwiesen angesehen werden müsse. Hiezu ist Folgendes auszuführen: Üblicherweise - darin ist dem Finanzamt zuzustimmen - ist die Nachweisführung durch ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch zu erbringen. Ein solches liegt vor…
…von € 2.707,80 anerkannt worden sind. Begründend wurde ausgeführt, dass die Anzahl der privat gefahrenen Kilometer nicht überprüft hätten werden können, da kein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch vorgelegt worden sei. Im vorgelegten Zeitnachweis seien weder Kilometer angeführt, noch eventuelle Privatfahrten an Wochenenden und Urlaub…
…Sachbezug, der für die Privatnutzung des dem Berufungswerber zur Verfügung gestellten Pkw anzusetzen ist, nach dem verminderten Betrag laut Absatz 2 berechnet werden kann. Üblicherweise ist die Nachweisführung im Sinn des zitierten Absatz 2 durch ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch zu erbringen. Ein solches liegt vor…