…das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung für die Vergangenheit; die Behörde ist verpflichtet, von einer als gesetzwidrig erkannten Verwaltungsübung abzugehen. Die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben setzt insbesondere voraus, dass die erteilte Auskunft nicht offenkundig unrichtig ist (vgl…
…Widerspruch zu nicht offensichtlich unrichtigen Rechtsauslegungen steht, die dem Abgabepflichtigen gegenüber von der für ihn zuständigen Abgabenbehörde 1. Instanz geäußert wurde. Zusammenfassend wurde festgehalten, dass von der zuständigen Abgabenbehörde erster Instanz eine nicht offensichtlich unrichtige Rechtsauskunft erteilt wurde, durch die unrichtigen Auskünfte der Grundsatz von…
…1994 wohl keinen unbestimmten Rechtsbegriff darstellt, würde auch eine offensichtlich unrichtige Auskunft des Finanzamtes den Bw. nicht davor schützen, dass im gegenständlichen Verfahren von der unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung in der Vergangenheit abgegangen wird. Soweit sich das Vorbringen des Bw. auf das Verfahren betreffend Rückerstattung der…
…Gesellschaft eingegliedert sei. Zwar war die der Bw. erteilte Auskunft des Finanzamtes vom 26.2.2002 vor dem Hintergrund der durch das Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 10.11.2004 geänderten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes offensichtlich unrichtig, weil es seither bei einer Eingliederung in den geschäftlichen…
…den maßgeblichen Sachverhalt im Rahmen des vor Beginn seiner Tätigkeit bei der Fa. V. durchgeführten Auskunftsgespräches mit dem Steuerberater nicht vollständig dargelegt und dadurch fahrlässig eine unrichtige Auskunft des Steuerberaters herbeigeführt hätte, konnte dem Bw. nicht nachgewiesen werden. Für die Richtigkeit der Rechtfertigung des Bw…
…Grundsatz von Treu und Glauben hinweist, ist ihr zuzugestehen, dass unrichtige Auskünfte im Einzelfall diesen Grundsatz verletzen können, was eine Unbilligkeit nach der Lage des Falles und somit die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten zur Folge hätte. Allerdings ist ein Aufteilungsschlüssel, mit dem das Verhältnis zwischen beweglichem…
…weil derartige Zeugnisse offensichtlich nur vom "Zoll", nicht aber von der Industrie- und Handelskammer hätten ausgefüllt werden dürfen; dadurch sei die gutgläubige Bf über mehrere Jahre getäuscht worden. Ein relevanter Irrtum läge aber auch in den vorausgegangenen (rechtlich unverbindlichen) Auskünften der Zollbehörden -hier in Bezug…
…da kein Verstoß gegen Treu und Glauben abgeleitet werden könne, da in keinem Stadium des Verfahrens durch die Finanzbehörde eine unrichtige Auskunft erteilt wurde. Überdies sei nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH das im Artikel 18 B-VG verankerte Legalitätsprinzip grundsätzlich stärker als jedes andere…
…angeblich nur selten vorkommenden Kreditkartenerlöse geführt wurden, die händischen Erfassungslisten zur Erstellung der Inventuren per EDV nicht vorgelegt wurden sowie dass die Inventuren offensichtlich unrichtige Werte - aus welchen Gründen auch immer - auswiesen (steigende Endbeträge trotz Fehlens von Zukäufen). Die Buchführung ist aus den angeführten Gründen…
…vertraut haben (Doralt/Ruppe, Grundriß des österreichischen Steuerrechts II², Seite 152). Unrichtige Auskünfte im Einzelfall können Treu und Glauben verletzen und eine Unbilligkeit nach Lage des Falles und die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten zur Folge haben (vgl. VwGH 27.1.1983, 81/15/0120). Allgemeinen Verwaltungsanweisungen…
…Berufungsvorbringen "nach Auskunft durch das Finanzamt" festgehalten, dass das genannte Zahlungserleichterungsansuchen vom 30. Juli 2007 versehen mit einem Poststempel 1. August 2008 laut Eingangsstempel des Infocenters erst am 5. August 2008 eingelangt sei. Es könne nicht nachvollzogen werden, welcher Mitarbeiter die unrichtige Auskunft gegeben haben…
…Instanz eingebracht. Hinsichtlich der Stellungnahme durch die SG P könne es sich nur um eine unrichtige Auskunft handeln. Die SG P sei deshalb ersucht worden, diese unrichtige Auskunft gegenüber dem Finanzamt zu berichtigen. Mit Schreiben vom 21.11.2001 legte der Bw. den Bescheid der…
…Verordnung zur Unbilligkeit der Einhebung im Sinne des § 236 BAO liege sachliche Unbilligkeit insbesondere dann vor, wenn die Geltendmachung des Abgabenanspruches in Widerspruch zu nicht offensichtlich unrichtigen Rechtsauslegungen stehe, die vom BMF im AÖF veröffentlicht worden seien, wenn im Vertrauen auf die betreffende Äußerung bzw…
…Verordnung zur Unbilligkeit der Einhebung im Sinne des § 236 BAO liege sachliche Unbilligkeit insbesondere dann vor, wenn die Geltendmachung des Abgabenanspruches in Widerspruch zu nicht offensichtlich unrichtigen Rechtsauslegungen stehe, die vom BMF im AÖF veröffentlicht worden seien, wenn im Vertrauen auf die betreffende Äußerung bzw…
…Verordnung zur Unbilligkeit der Einhebung im Sinne des § 236 BAO liege sachliche Unbilligkeit insbesondere dann vor, wenn die Geltendmachung des Abgabenanspruches in Widerspruch zu nicht offensichtlich unrichtigen Rechtsauslegungen stehe, die vom BMF im AÖF veröffentlicht worden seien, wenn im Vertrauen auf die betreffende Äußerung bzw…
…der Nichtangabe des Ortes der Originaltrennwand erfolgte im gegenständlichen Fall eine unrichtige Beurteilung des Sachverhaltes durch die Behörde. 4. Einer etwaigen Berufung bezüglich "Treu und Glauben" wird nachstehend angeführter Sachverhalt entgegen gesetzt: Unrichtige Auskünfte können den Grundsatz von Treu und Glauben verletzen und damit nach…
…Sachverhaltes bedeutsame Maßnahmen gesetzt wurden; 2. in Widerspruch zu nicht offensichtlich unrichtigen Rechtsauslegungen steht, die a) dem Abgabepflichtigen gegenüber von der für ihn zuständigen Abgabenbehörde erster Instanz geäußert oder b) vom Bundesministerium für Finanzen im Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung veröffentlicht wurden, wenn im Vertrauen auf…
…Sachverhaltes bedeutsame Maßnahmen gesetzt wurden; 2. in Widerspruch zu nicht offensichtlich unrichtigen Rechtsauslegungen steht, die a) dem Abgabepflichtigen gegenüber von der für ihn zuständigen Abgabenbehörde erster Instanz geäußert oder b) vom Bundesministerium für Finanzen im Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung veröffentlicht wurden, wenn im Vertrauen auf…
…236 BAO" verwiesen, wonach die Unbilligkeit persönlicher oder sachlicher Natur sein könne. Eine sachliche Unbilligkeit liege insbesondere vor, soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruches in Widerspruch zu nicht offensichtlich unrichtigen Rechtsauslegungen stehe, die vom BMfF im Amtsblatt der österr. Finanzverwaltung veröffentlicht wurden, wenn im Vertrauen auf…
…dass der Bw. selbst unzureichende Erkundigungen eingeholt hat, jedenfalls keine unrichtige Auskunft erhalten hat. Soweit der Bw. darauf hinweist, dass er die Anträge zur Durchführung des "Jahresausgleiches" für die Jahre 2002 bis 2006 nur deswegen gestellt hat, da durch den Herrn Bundesminister für Finanzen mehrfach…