…1 BAO bedürfen Tatsachen, die bei der Abgabenbehörde offenkundig sind, und solche, für deren Vorhandensein das Gesetz eine Vermutung aufstellt, keines Beweises. (2) Im übrigen hat die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabeverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen…
…für den Arbeitsweg durchschnittlich 30 Minuten benötigt. Über die Berufung wurde erwogen: Der vorstehende Sachverhalt wird der Entscheidung zu Grunde gelegt und gründet sich auf das Parteienvorbringen und die dem Veranlagungsakt zu entnehmenden Feststellungen sowie offenkundige Tatsachen aus allgemein zugänglichen Fahrplanauskünfte und Wegstreckenmessungen (z.B…
…Wartezeiten usw.) von 1 Stunde 27 Minuten für die Hinfahrt und 1 Stunde 29 Minuten für die Rückfahrt aus. Hierbei handelt es sich um offenkundige Tatsachen, da sich diese Sachverhalte aus den öffentlichen Fahrplanauskünften feststellen lassen. Im Bereich von 20 bis 40 km (gegenständlich 30…
…unerheblich sind oder sich auf offenkundige Tatsachen beziehen. Erheblich ist ein Beweisantrag nur dann, wenn Beweisthema eine Tatsache ist, deren Klärung, wenn sie schon nicht sachverhaltserheblich ist, zumindest mittelbar beitragen kann, Klarheit über eine sachverhaltserhebliche Tatsache zu gewinnen. Die Tatsache der erst im Berufungsverfahren vollständig…
…Stunde 12 Minuten für die Hinfahrt und - ebenfalls im Schnitt - von 1 Stunde 17 Minuten für die Rückfahrt aus. Hierbei handelt es sich um offenkundige Tatsachen, da sich diese Sachverhalte aus den öffentlichen Fahrplanauskünften feststellen lassen. Im Bereich von 20 bis 40 km (gegenständlich 26…
…Bw angegeben - für die Hinfahrt zwischen 37 und 64 Minuten bzw für die Rückfahrt zwischen 27 und 55 Minuten aus. Hierbei handelt es sich um offenkundige Tatsachen, da sich diese Sachverhalte aus den öffentlichen Fahrplanauskünften feststellen lassen. Unter Einbeziehung von erforderlichen Geh- und Anfahrtszeiten zur…
…Massenbeförderungsmittel in keinem Fall vom Bw. eine Gesamtwegzeit von mehr als 90 Minuten für den Arbeitsweg hin oder retour benötigt wird. Hierbei handelt es sich um offenkundige Tatsachen, da sich diese Sachverhalte aus den öffentlichen Fahrplanauskünften feststellen lassen. 4. Keine Maßgeblichkeit des tatsächlich verwendeten Verkehrsmittels…
…einer offenkundigen Tatsache iSd § 167 BAO: Offenkundig seien laut dieser Gesetzesbestimmung Tatsachen, deren Richtigkeit (der allgemeinen Überzeugung entsprechend) der Behörde bekannt seien. Dass Außendienstmitarbeiter ihren Firmen-Pkw überwiegend in ihrem Verkaufsgebiet verwenden würden, sei eine allgemein bekannte Tatsache. Da offenkundige Tatsachen (wie auch vermutete Tatsachen…
…sie unerheblich sind oder sich auf offenkundige Tatsachen beziehen. Erheblich ist ein Beweisantrag nur dann, wenn Beweisthema eine Tatsache ist, deren Klärung, wenn sie schon nicht sachverhaltserheblich ist, zumindest mittelbar beitragen kann, Klarheit über eine sachverhaltserhebliche Tatsache zu gewinnen. Die Tatsache des Straßen- und Tunnelbaus…
…des Finanzamtes hinsichtlich seiner Einkünfte keine Liebhaberei vor. Es ist somit offenkundig, dass keine Liebhaberei vorliegt, aus diesem Grunde ist auch die Vorlage einer Planungsrechnung entbehrlich, weil nach § 167 BAO offenkundige Tatsachen keines Nachweises bedürfen. Finanzamtesvertreterin wendet ein, dass von einer Offenkundigkeit des Vorliegens einer…
…Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Im Abgabenverfahren sind also grundsätzlich zu allen Tatfragen Beweise aufzunehmen, es sei denn es handelt sich um offenkundige Tatsachen oder der Verfahrensstand schließt Bedenken gegen die Richtigkeit des Behaupteten aus. Eine ähnliche Schlüsselstelle…
…eben erst ab der Freigabe durch den Masseverwalter, sodass erst ab diesem Zeitpunkt von der Verschaffung der Verfügungsmacht auszugehen ist. Ein Verletzung des Parteiengehörs kann nicht angenommen werden, wenn offenkundige Tatsachen dem Bw. bereits im Erstverfahren bekannt waren. Nach Ergehen des VwGH-Erkenntnisses vom 29…
…Rolle spielte. Die Einvernahme des Geschäftsführers, des Berufungswerbers oder ein Augenschein an der Betriebsstätte der GmbH sind entbehrlich, zumal offenkundige Tatsachen gemäß § 167 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO) keines Beweises bedürfen. Hinsichtlich der vom Finanzamt im Zuge der Berufungsvorentscheidung vorgenommenen Verkehrswertschätzung ist zu bemerken, dass…
…Rolle spielte. Die Einvernahme des Geschäftsführers, des Berufungswerbers oder ein Augenschein an der Betriebsstätte der GmbH sind entbehrlich, zumal offenkundige Tatsachen gemäß § 167 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO) keines Beweises bedürfen. Hinsichtlich der vom Finanzamt im Zuge der Berufungsvorentscheidung vorgenommenen Verkehrswertschätzung ist zu bemerken, dass…
…Rolle spielte. Die Einvernahme des Geschäftsführers, des Berufungswerbers oder ein Augenschein an der Betriebsstätte der GmbH sind entbehrlich, zumal offenkundige Tatsachen gemäß § 167 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO) keines Beweises bedürfen. Hinsichtlich der vom Finanzamt im Zuge der Berufungsvorentscheidung vorgenommenen Verkehrswertschätzung ist zu bemerken, dass…
…Rolle spielte. Die Einvernahme des Geschäftsführers, des Berufungswerbers oder ein Augenschein an der Betriebsstätte der GmbH sind entbehrlich, zumal offenkundige Tatsachen gemäß § 167 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO) keines Beweises bedürfen. Hinsichtlich der vom Finanzamt im Zuge der Berufungsvorentscheidung vorgenommenen Verkehrswertschätzung ist zu bemerken, dass…
…Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Im Abgabenverfahren sind also grundsätzlich zu allen Tatfragen Beweise aufzunehmen, es sei denn es handelt sich um offenkundige Tatsachen oder der Verfahrensstand schließt Bedenken gegen die Richtigkeit des Behaupteten aus. Ein ähnliche Schlüsselstelle…
…Gemäß § 45 AVG bedürfen lediglich offenkundige sowie solche Tatsachen, für deren Vorhandensein das Gesetz eine Vermutung aufstellt, keines Beweises. Andernfalls hat die Behörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Nach…
…Berichtigung nach § 293 BAO erfordert, dass die Unrichtigkeit aber derart "offenkundig" sein muss, dass zu ihrer Feststellung keine weiteren Ermittlungen im Tatsachen- bzw. Rechtsbereich erforderlich sein können. Da weder ein Schreib- und Rechenfehler noch eine derart "offenkundige" Unrichtigkeit vorliegt, ist eine Berichtigung nach § 293 nicht…
…Bescheid vom 29. März 2010) gemäß § 303 Abs. 4 BAO. Anlässlich einer nachträglichen Prüfung der Erklärungsangaben seien die unten angeführten Tatsachen und/oder Beweismittel neu hervorgekommen, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens erforderlich gemacht hätten. Die Wiederaufnahme sei unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§ 20 BAO…