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UFSW RV/0239-W/12Erhöhte Familienbeihilfe, obwohl erst nach 21. Lebensjahr erwerbsunfähig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2012

…dafür fanden, dass die Bw. bereits vor dem 21. Lebensjahr an einer psychischen Erkrankung litt und deshalb schon damals erwerbsunfähig war. Das Gutachten des Bundessozialamtes hat dies nachvollziehbar und ohne erkennbaren Fehler bestätigt und den Zeitpunkt deutlich nach der Erreichung des 21. Lebensjahres angesetzt. Es…

UFSK RV/0188-K/09Erhöhte Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2010

…sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Die voraussichtliche dauernde Erwerbsunfähigkeit sei erst nach dem 21. Lebensjahr eingetreten. Dieser Ansicht kann im Hinblick auf die jüngsten Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes nicht mehr gefolgt werden. Die oben angeführte Judikatur hat im Rahmen der durch das Bundesgesetz, BGBl…

UFSL RV/0407-L/10Keine dauernde Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr bestätigt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2011

…Der nach den vorliegenden Unterlagen noch bis zum Jahr 1989 aufrechten Inskription kommt bei dieser Sachlage keine Bedeutung zu und es wäre für einen Anspruch auf Familienbeihilfe erforderlich, dass die Erwerbsunfähigkeit bereits vor dem 21. Lebensjahr eingetreten ist. Wollte man jedoch entgegen dieser zitierten Rechtsprechung…

UFSW RV/4145-W/09Die Voraussetzungen für den Bezug erhöhter Familienbeihilfe iSd § 6 Abs. 2 lit d FLAG sind bei Eintreten der dauernden Erwerbsunfähigkeit erst nach dem 27. Lebensjahr des Antragstellers nicht erfüllt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2011

…Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe ab Mai 2004 ab. Es begründete diese Entscheidung unter Hinweis auf ein ärztliches Sachverständigengutachten damit, dass die Erkrankung des Bw. "erst nach dem 21. Lebensjahr" eingetreten sei und die Anspruchsvoraussetzungen des § 6 Abs. 2 lit. d Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) daher nicht…

UFSI RV/0164-I/13Erhöhte Familienbeihilfe: Ist die dauernde Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lj. eingetreten ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2013

…die dauernde Erwerbsunfähigkeit erst nach dem 21. Lebensjahr eingetreten sei. In der dagegen erhobenen Berufung wird eingewendet, der Anamnese zufolge habe die Bw im Alter von 15 Jahren eine Lehre begonnen, diese nach ca. 4-5 Wochen abgebrochen und seither die Wohnung kaum noch verlassen…

UFSW RV/0299-W/07Eintritt der Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2007

…27. Mai 2005 reiche die Erkrankung bis lange vor die erste stationäre Aufnahme, nachdem es schon Vorbehandlungen in anderen Einrichtungen (Grüner Kreis) gegeben habe. Es sei deshalb nach Ansicht der Sachwalterin ein Krankheitsverlauf von mehreren Jahren - d.h. beginnend vor dem 21. Lebensjahr der Bw…

UFSW RV/1716-W/06Erhöhte Familienbeihilfe - ist die dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2006

… 6 Abs. 5 FLAG mit der Begründung ab, dass beim Bw. der Behinderungsbeginn seitens der begutachtenden Ärzte erst mit August 1964 - also nach Vollendung des 21. Lebensjahres - angegeben worden sei. Der Sachwalter übermittelte in der Folge am 11. Mai 2006 ein Schreiben, dem er eine…

UFSW RV/1284-W/05Erhöhte Familienbeihilfe - ist die dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2006

…Erkrankung von R.P. erst nach dem 21. Lebensjahr eingetreten ist. In seinem Vorlageantrag an die Abgabenbehörde zweiter Instanz legte der Bw. eine ärztlichen Bestätigung von Frau Dr.L. , Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie, nach der sich seine Tochter bereits vom 8. Februar bis 19…

UFSW RV/3658-W/08Erhöhte Familienbeihilfe - ist die dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2009

…entspricht den Erfahrungen des täglichen Lebens. Das Finanzamt nimmt es als erwiesen an, dass zwar zum jetzigen Zeitpunkt eine dauernde Erwerbsunfähigkeit vorliegt, dass dieser Zustand aber erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten ist. Aufgrund der oben angeführten Ausführungen war der Antrag auf Familienbeihilfe nebst…

UFSW RV/1625-W/07Erhöhte Familienbeihilfe - ist die dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, vor Vollendung des 27. Lebensjahres während einer Berufsausbildung eingetreten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2007

…Bestimmungen - mit der Begründung ab, dass beim Sohn der Bw. laut Gutachten des Bundessozialamtes die Erwerbsunfähigkeit erst nach dem 21. Lebensjahr eingetreten sei und er sich auch nicht mehr in Berufsausbildung befunden habe. Die Bw. erhob mit Schriftsatz vom 23. Februar 2007 gegen den Bescheid…

UFSW RV/3790-W/09Anspruchsvoraussetzungen für die erhöhte Familienbeihilfe aufgrund einer erheblichen Behinderung bzw. voraussichtlichen dauernden Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2010

…Vertreterin der Bw. fristgerecht Berufung und führte begründend aus, dass die dauernde Erwerbsunfähigkeit vom Bundessozialamt erst nach dem 21. bzw. 27. Lebensjahr festgestellt wurde, diese Feststellungen jedoch unrichtig und mangelhaft seien. Es liege eine erhebliche Behinderung bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres der Bw. vor…

UFSW RV/2119-W/11Erhöhte Familienbeihilfe bei Erwerbsunfähigkeit nach Abbruch der Berufsausbildung;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2012

…hätte schon weit vor dem 21. Lebensjahr begonnen, dies wäre vom Finanzamt nicht berücksichtigt worden. Bezüglich der Erwerbsunfähigkeit keine neuen Erkenntnisse zum Vorgutachten. Fachschule und Aufbaulehrgang positiv abgeschlossen (Matura 2004) -dabei jeweils ein Jahr wiederholen müssen. Ab 2004 Studium der Rechtswissenschaften; Erste Vorstellung Ambulanz A-…

UFSW RV/2339-W/09Dauernde Erwerbsunfähigkeit nicht vor Vollendung des 21. Lebensjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2010

…einer Berufsausbildung anerkannt worden. Ab Dezember 2005 habe diese jedoch weder eine Berufsausbildung absolviert, noch sei diese beim Arbeitsmarktservice als Arbeitssuchende vorgemerkt gewesen. Da eine Erwerbsunfähigkeit laut Gutachten des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten sei, fehlten somit die…

UFSW RV/2793-W/12Abweisung eines Antrages auf erhöhte Familienbeihilfe mangels erheblicher Behinderung und voraussichtlicher Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen vor dem 21. Lebensjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2013

…dauernde Erwerbsunfähigkeit bereits vor dem 21. Lebensjahr eingetreten sein müssen. Der Bw. hat erklärt, eine derartige Behinderung habe bereits seit der Kindheit bestanden. Im Gegensatz dazu geht das Finanzamt übereinstimmend mit den Gutachten des Bundessozialamtes davon aus, dass eine mindestens 50 %-ige Behinderung erst nach…

UFSW RV/3236-W/07Dauernde Erwerbsunfähigkeit;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2010

…Eine erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres (außerhalb einer allfälligen Berufsausbildung) eingetretene Erwerbsunfähigkeit könne keinen Beihilfenanspruch mehr begründen. Seitens des Bundessozialamtes sei eine dauernde Erwerbsunfähigkeit durch das Fachärztliche Gutachten vom 10. September 2007 ab 1. August 2007, somit im 34. Lebensjahr der Anspruchswerberin festgestellt worden…

UFSW RV/1270-W/06Ist die dauernde Unfähigkeit (körperliche oder geistige Behinderung), sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2006

…mit anderen Dienstgebern, weshalb diesen Angaben eine andere Wertigkeit zuzumessen sei. Somit stehe fest, dass laut ärztlichem Sachverständigengutachten die voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten sei und diese auch durch die langjährigen Beschäftigungszeiten nachvollziehbar erscheine. Mit Schreiben vom 24. Mai 2006…

UFSW RV/1552-W/12Erhöhte Familienbeihilfe - ist die dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2012

…aber erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten ist." Die leitende Ärztin teilte dem unabhängigen Finanzsenat in einem Antwortschreiben vom 17. September 2012 mit, dass "bei Hr. P. mit höchster Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass eine dauernde Unterhaltsbeschaffungsunfähigkeit krankheitsbedingt bereits vor vollendetem 21. Lebensjahr eingetreten…

UFSW RV/2172-W/02Fiktive Haushaltszugehörigkeit nur bei Kostentragung in Höhe der (erhöhten) Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2007

…wurde nach Zitierung des § 2 Abs. 1 lit.c FLAG 1967 ausgeführt, dass die Erwerbsunfähigkeit des Sohnes erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten sei. In der gegen den Abweisungsbescheid eingebrachten Berufung führte die Bw. aus, dass der Sohn bereits vor dem 21. Lebensjahr erkrankt…

UFSI RV/0592-I/12erhöhte Familienbeihilfe im Selbstbezug - psychische Erkrankung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2013

…Zum mietfreien Wohnen müsste sie klarstellen, dass sie sich im Haus der Schwiegereltern befinde und wäre ihr Ehegatte erst nach dem Ableben seines Vaters im Jahr [JJ+38] Eigentümer dieses Hauses geworden. Sie sei im Haus der Schwiegereltern nur geduldet und wäre ihr Gatte ihr…

UFSG RV/0807-G/08Erhöhte FB bei schlüssigem Gutachten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2011

…von drei fachärztlichen Gutachten) festgestellt, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 lit. c FLAG 1967 nicht vorliegen, weil die dauernde Erwerbsunfähigkeit erst nach dem 27. Lebensjahr eingetreten ist. Über die Berufung war daher wie im Spruch angeführt zu entscheiden. Graz, am 20. September 2011