…dafür fanden, dass die Bw. bereits vor dem 21. Lebensjahr an einer psychischen Erkrankung litt und deshalb schon damals erwerbsunfähig war. Das Gutachten des Bundessozialamtes hat dies nachvollziehbar und ohne erkennbaren Fehler bestätigt und den Zeitpunkt deutlich nach der Erreichung des 21. Lebensjahres angesetzt. Es…
…sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Die voraussichtliche dauernde Erwerbsunfähigkeit sei erst nach dem 21. Lebensjahr eingetreten. Dieser Ansicht kann im Hinblick auf die jüngsten Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes nicht mehr gefolgt werden. Die oben angeführte Judikatur hat im Rahmen der durch das Bundesgesetz, BGBl…
…Der nach den vorliegenden Unterlagen noch bis zum Jahr 1989 aufrechten Inskription kommt bei dieser Sachlage keine Bedeutung zu und es wäre für einen Anspruch auf Familienbeihilfe erforderlich, dass die Erwerbsunfähigkeit bereits vor dem 21. Lebensjahr eingetreten ist. Wollte man jedoch entgegen dieser zitierten Rechtsprechung…
…Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe ab Mai 2004 ab. Es begründete diese Entscheidung unter Hinweis auf ein ärztliches Sachverständigengutachten damit, dass die Erkrankung des Bw. "erst nach dem 21. Lebensjahr" eingetreten sei und die Anspruchsvoraussetzungen des § 6 Abs. 2 lit. d Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) daher nicht…
…die dauernde Erwerbsunfähigkeit erst nach dem 21. Lebensjahr eingetreten sei. In der dagegen erhobenen Berufung wird eingewendet, der Anamnese zufolge habe die Bw im Alter von 15 Jahren eine Lehre begonnen, diese nach ca. 4-5 Wochen abgebrochen und seither die Wohnung kaum noch verlassen…
…27. Mai 2005 reiche die Erkrankung bis lange vor die erste stationäre Aufnahme, nachdem es schon Vorbehandlungen in anderen Einrichtungen (Grüner Kreis) gegeben habe. Es sei deshalb nach Ansicht der Sachwalterin ein Krankheitsverlauf von mehreren Jahren - d.h. beginnend vor dem 21. Lebensjahr der Bw…
… 6 Abs. 5 FLAG mit der Begründung ab, dass beim Bw. der Behinderungsbeginn seitens der begutachtenden Ärzte erst mit August 1964 - also nach Vollendung des 21. Lebensjahres - angegeben worden sei. Der Sachwalter übermittelte in der Folge am 11. Mai 2006 ein Schreiben, dem er eine…
…Erkrankung von R.P. erst nach dem 21. Lebensjahr eingetreten ist. In seinem Vorlageantrag an die Abgabenbehörde zweiter Instanz legte der Bw. eine ärztlichen Bestätigung von Frau Dr.L. , Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie, nach der sich seine Tochter bereits vom 8. Februar bis 19…
…entspricht den Erfahrungen des täglichen Lebens. Das Finanzamt nimmt es als erwiesen an, dass zwar zum jetzigen Zeitpunkt eine dauernde Erwerbsunfähigkeit vorliegt, dass dieser Zustand aber erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten ist. Aufgrund der oben angeführten Ausführungen war der Antrag auf Familienbeihilfe nebst…
…Bestimmungen - mit der Begründung ab, dass beim Sohn der Bw. laut Gutachten des Bundessozialamtes die Erwerbsunfähigkeit erst nach dem 21. Lebensjahr eingetreten sei und er sich auch nicht mehr in Berufsausbildung befunden habe. Die Bw. erhob mit Schriftsatz vom 23. Februar 2007 gegen den Bescheid…
…Vertreterin der Bw. fristgerecht Berufung und führte begründend aus, dass die dauernde Erwerbsunfähigkeit vom Bundessozialamt erst nach dem 21. bzw. 27. Lebensjahr festgestellt wurde, diese Feststellungen jedoch unrichtig und mangelhaft seien. Es liege eine erhebliche Behinderung bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres der Bw. vor…
…hätte schon weit vor dem 21. Lebensjahr begonnen, dies wäre vom Finanzamt nicht berücksichtigt worden. Bezüglich der Erwerbsunfähigkeit keine neuen Erkenntnisse zum Vorgutachten. Fachschule und Aufbaulehrgang positiv abgeschlossen (Matura 2004) -dabei jeweils ein Jahr wiederholen müssen. Ab 2004 Studium der Rechtswissenschaften; Erste Vorstellung Ambulanz A-…
…einer Berufsausbildung anerkannt worden. Ab Dezember 2005 habe diese jedoch weder eine Berufsausbildung absolviert, noch sei diese beim Arbeitsmarktservice als Arbeitssuchende vorgemerkt gewesen. Da eine Erwerbsunfähigkeit laut Gutachten des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten sei, fehlten somit die…
…dauernde Erwerbsunfähigkeit bereits vor dem 21. Lebensjahr eingetreten sein müssen. Der Bw. hat erklärt, eine derartige Behinderung habe bereits seit der Kindheit bestanden. Im Gegensatz dazu geht das Finanzamt übereinstimmend mit den Gutachten des Bundessozialamtes davon aus, dass eine mindestens 50 %-ige Behinderung erst nach…
…Eine erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres (außerhalb einer allfälligen Berufsausbildung) eingetretene Erwerbsunfähigkeit könne keinen Beihilfenanspruch mehr begründen. Seitens des Bundessozialamtes sei eine dauernde Erwerbsunfähigkeit durch das Fachärztliche Gutachten vom 10. September 2007 ab 1. August 2007, somit im 34. Lebensjahr der Anspruchswerberin festgestellt worden…
…mit anderen Dienstgebern, weshalb diesen Angaben eine andere Wertigkeit zuzumessen sei. Somit stehe fest, dass laut ärztlichem Sachverständigengutachten die voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten sei und diese auch durch die langjährigen Beschäftigungszeiten nachvollziehbar erscheine. Mit Schreiben vom 24. Mai 2006…
…aber erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten ist." Die leitende Ärztin teilte dem unabhängigen Finanzsenat in einem Antwortschreiben vom 17. September 2012 mit, dass "bei Hr. P. mit höchster Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass eine dauernde Unterhaltsbeschaffungsunfähigkeit krankheitsbedingt bereits vor vollendetem 21. Lebensjahr eingetreten…
…wurde nach Zitierung des § 2 Abs. 1 lit.c FLAG 1967 ausgeführt, dass die Erwerbsunfähigkeit des Sohnes erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten sei. In der gegen den Abweisungsbescheid eingebrachten Berufung führte die Bw. aus, dass der Sohn bereits vor dem 21. Lebensjahr erkrankt…
…Zum mietfreien Wohnen müsste sie klarstellen, dass sie sich im Haus der Schwiegereltern befinde und wäre ihr Ehegatte erst nach dem Ableben seines Vaters im Jahr [JJ+38] Eigentümer dieses Hauses geworden. Sie sei im Haus der Schwiegereltern nur geduldet und wäre ihr Gatte ihr…
…von drei fachärztlichen Gutachten) festgestellt, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 lit. c FLAG 1967 nicht vorliegen, weil die dauernde Erwerbsunfähigkeit erst nach dem 27. Lebensjahr eingetreten ist. Über die Berufung war daher wie im Spruch angeführt zu entscheiden. Graz, am 20. September 2011