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UFSW RV/1816-W/10Zurückweisung von Anträgen auf Erstattung des Alleinerzieherabsetzbetrages als verspätet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2010

…verspätet anzusehen ist, liegt im gegenständlichen Fall objektive Fristversäumnis seitens der Bw. vor; auf ein allfälliges Verschulden kommt es dabei - im Gegensatz zur Auffassung der Bw. - nicht an. Anzumerken ist, dass die Bw. in ihren Schriftsätzen das Vorliegen der Fristversäumnis selbst eingeräumt hat; die Bezug…

UFSW RV/1137-W/10Verspätetes Einbringen eines Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2010

…am Montag, 4. Jänner 2010, um 10.30 Uhr jedenfalls als verspätet anzusehen ist, liegt im gegenständlichen Fall objektive Fristversäumnis seitens der Bw. vor; auf ein allfälliges Verschulden kommt es dabei - im Gegensatz zur Auffassung der Bw. - nicht an (abgesehen davon ist die Bw. darauf…

UFSW RV/2015-W/12Ein Antrag auf Rückzahlung eines zu Unrecht einbehaltenen Betrages kann bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres gestellt werden, das auf das Jahr der Einbehaltung folgt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2012

…Satz BAO folgt aber, dass die motorbezogene Versicherungssteuer wegen Ablauf der Fünfjahresfrist für vor dem 1. Jänner 2007 einbehaltene Beträge nicht mehr rückerstattet werden kann. Es liegt objektive Fristversäumnis vor, wobei es auf ein allfälliges Verschulden nicht ankommt. Das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel…

UFSW RV/1575-W/12Zurückweisung eines Rückerstattungsantrags gem. § 240 Abs. 3 2. Satz BAO als verspätet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2012

…240 Abs. 3 2. Satz BAO folgt aber, dass die Lohnsteuer betreffend diesen Zeitraum wegen des Ablaufes der Fünfjahresfrist nicht mehr zurückerstattet werden kann; es liegt objektive Fristversäumnis vor, wobei es auf ein allfälliges Verschulden nicht ankommt. Es wäre am Bw. gelegen gewesen, bei rechtlichen…

UFSW RV/0324-W/12Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn kein unvorhergesehenes Ereignis und kein bloß minderer Grad des Versehens vorliegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2012

…der erstmals die Steuerpflicht im Ansässigkeitsstaat Deutschland festgestellt wurde und bis dahin die Abzugsbesteuerung zu Unrecht in Österreich erfolgte - ist der UFS der Rechtsmeinung, dass objektive Fristversäumnis vorliegt, wobei es auf ein allfälliges Verschulden nicht ankommt. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem…

UFSW RV/0995-W/12Zurückweisung von Rückzahlungsanträgen betreffend Lohnsteuer (Grenzgänger) als verspätet.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2012

…Satz BAO folgt aber, dass die Lohnsteuer betreffend 2004 und 2005 wegen des Ablaufes der Fünfjahresfrist nicht mehr zurückerstattet werden kann; es liegt objektive Fristversäumnis vor, wobei es auf ein allfälliges Verschulden nicht ankommt. Das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart hat daher die streitgegenständlichen Rückerstattungsanträge der…

UFSW RV/1558-W/10Zurückweisung von Rückerstattungsanträgen betreffend Abzugsteuer (§ 99 EStG) als verspätet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.06.2010

…als verspätet zurückgewiesen. Anzumerken ist, dass der steuerliche Vertreter das Vorliegen der Fristversäumnis selbst eingeräumt hat, habe doch der Erstattungsantrag erst nach Kenntnis der veränderten Rechtslage gestellt werden können; der Bw. sei objektiv ohne eigenes Verschulden gehindert gewesen, den Antrag auf Rückerstattung der Abzugsteuer für…

UFSG RV/0254-G/12Verspäteter Antrag im elektronischen Verfahren auf Vorsteuererstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2012

…Verschulden an der Versäumnis hin. Dies kann im Vorsteuererstattungsverfahren jedoch keine Berücksichtigung finden, da § 3 der Verordnung ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis abstellt, welche - allein für sich - den Verlust des Anspruches auf Erstattung der Vorsteuern bedingt [vgl. Haunold / Widhalm, Vorsteuererstattungsverfahren für ausländische Unternehmer…

UFSG RV/0909-G/09Ein verspäteter Antrag auf Erstattung von Vorsteuern führt zur Verwirkung des Vergütungsanspruchs.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2010

…trifft. Ebenso kann die Unwissenheit des Antragstellers über die gesetzlichen Voraussetzungen zu keiner anderen Beurteilung führen. § 3 der Verordnung stellt ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis ab, welche schon für sich den Verlust des Anspruches auf Erstattung der Vorsteuern bedingt [vgl. Haunold / Widhalm, Vorsteuererstattungsverfahren…

UFSG RV/0588-G/02Verspäteter Antrag auf Vorsteuererstattung, fehlendes Verschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2003

…benötigten Formulare trotz Nachfrage verspätet übermittelt, und das damit in Abrede gestellte Verschulden der Bw. an der Fristversäumnis, kann im Vorsteuererstattungsverfahren keine Berücksichtigung finden, da § 3 der VO ausschließlich an die objektive Tatsache der Fristversäumnis anknüpft (vgl. Haunold/Widhalm, Vorsteuererstattungsverfahren für ausländische Unternehmer, ÖStZ 1995…

UFSG RV/0299-G/10Verspätet eingebrachter Antrag auf Vorsteuererstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2010

…Verschulden an der Versäumnis hin. Dies kann im Vorsteuererstattungsverfahren jedoch keine Berücksichtigung finden, da § 3 der Verordnung ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis abstellt, welche - allein für sich - den Verlust des Anspruches auf Erstattung der Vorsteuern bedingt [vgl. Haunold / Widhalm, Vorsteuererstattungsverfahren für ausländische Unternehmer…

UFSG RV/0256-G/08Verspätet eingebrachter Antrag auf Vorsteuererstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2008

…Klärung der offenen Rechtsfrage durch die zweite Instanz für das Vorjahr) kann im Vorsteuererstattungsverfahren keine Berücksichtigung finden, da § 3 der Verordnung ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis abstellt, welche - allein für sich - den Verlust des Anspruches auf Erstattung der Vorsteuern bedingt [vgl. Haunold / Widhalm…

UFSG RV/0145-G/03Zurückweisung eines verspätet eingereichten Antrages auf Vorsteuererstattung eines ausländischen Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2003

…0032). Das vom Bw. in Abrede gestellte Verschulden an der Fristversäumnis (verspätete Einreichung auf Anraten des R. vom Finanzamt, um Vorjahresbescheide abzuwarten) kann im Vorsteuererstattungsverfahren keine Berücksichtigung finden, da § 3 der Verordnung ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis abstellt, welche den Verlust des Anspruches…

UFSG RV/0140-G/03Zurückweisung eines verspäteten Antrages auf Vorsteuererstattung eines ausländischen Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2003

…Vorsteuererstattung]. Das vom Bw. in Abrede gestellte Verschulden an der Fristversäumnis (Übersehen der Frist wegen schwieriger Geschäftslage, Uninformiertheit bezüglich der Fristsetzung) kann im Vorsteuererstattungsverfahren keine Berücksichtigung finden, da § 3 der Verordnung ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis abstellt, welche den Verlust des Anspruches auf…

UFSG RV/0170-G/13Frist zur Stellung des Erstattungsantrages endet am 30.9. des Folgejahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2013

…Verschulden an der Versäumnis hin. Dies kann im Vorsteuererstattungsverfahren jedoch keine Berücksichtigung finden, da § 3 der Verordnung ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis abstellt, welche - allein für sich - den Verlust des Anspruches auf Erstattung der Vorsteuern bedingt [vgl. Haunold / Widhalm, Vorsteuererstattungsverfahren für ausländische Unternehmer…

UFSG RV/0780-G/06Einfuhrumsatzsteuererstattung eines ausländischen Unternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.10.2007

…ihrem § 3 Abs. 1 genannten Frist vor (VwGH vom 25.4.2002, 2000/15/0032). § 3 der Verordnung stellt ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis ab, welche den Verlust des Anspruches auf Erstattung der Vorsteuern bedingt [vgl. Haunold / Widhalm, Vorsteuererstattungsverfahren für ausländische Unternehmer, ÖStZ…

UFSG RV/0107-G/05Zurückweisung eines verspätet eingereichten Antrages auf Vorsteuererstattung eines ausländischen Unternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2005

…eine abweichende Gesetzeslage in anderen Mitgliedstaaten auf die eindeutige österreichische Gesetzeslage keine Auswirkungen hätte. § 3 der Verordnung stellt ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis ab, welche den Verlust des Anspruches auf Erstattung der Vorsteuern bedingt [vgl. Haunold / Widhalm, Vorsteuererstattungsverfahren für ausländische Unternehmer, ÖStZ 1995…

UFSG RV/0479-G/04Zurückweisung eines verspätet eingereichten Antrages auf Vorsteuererstattung eines ausländischen Unternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2005

…von der Bw. angesprochene Mitverschulden des Finanzamtes an der Fristversäumnis (mangelnde Aufklärung über die Fallfrist trotz der Frage der Bw. im Vorfeld nach Besonderheiten) kann im Vorsteuererstattungsverfahren keine Berücksichtigung finden, da § 3 der Verordnung ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis abstellt, welche den Verlust…

UFSG RV/0257-G/03Verspäteter Antrag auf Vorsteuererstattung eines ausländischen Unternehmers aufgrund verspäteter Bezahlung der zugrunde liegenden Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2003

…verspätet eingereicht. Die Verordnung toleriert keinerlei Fristüberschreitungen und enthält hinsichtlich der Frist zur Einreichung eines Vorsteuererstattungsantrages keinen Ermessensspielraum. § 3 der Verordnung stellt ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis ab, welche den Verlust des Anspruches auf Erstattung der Vorsteuern bedingt [vgl. Haunold - Widhalm, Vorsteuererstattungsverfahren für…

UFSG RV/0309-G/12Papierantrag im elektronischen Vorsteuererstattungsverfahren (ab 1.1.2010) wirkt nicht fristwahrend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2012

…Verschulden an der Versäumnis hin. Dies kann im Vorsteuererstattungsverfahren jedoch keine Berücksichtigung finden, da § 3 der Verordnung ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis abstellt, welche - allein für sich - den Verlust des Anspruches auf Erstattung der Vorsteuern bedingt [vgl. Haunold / Widhalm, Vorsteuererstattungsverfahren für ausländische Unternehmer…