…Erledigungen ohne Spruch und damit ohne normativen Inhalt sind keine Bescheide. Dies auch dann nicht, wenn sich aus der Bescheidbegründung der Spruch ableiten ließe und dieser offenbar aus Versehen nicht Eingang in den Bescheid gefunden hat. Da das Schreiben des FA vom 28.3.2007…
…erforderlichen Bescheidmerkmale aufweist. Ein Bescheid liegt nur vor, wenn das Schriftstück mit normativem Inhalt auf Grund einer entsprechenden Willensbildung bei jener Behörde entstanden ist, die als bescheiderlassende Behörde aufscheint. Aus dem Fehlen dieses Willens, hoheitlich zu handeln, wird auf das Fehlen des normativen Gehaltes des…
…erforderlichen Bescheidmerkmale aufweist. Ein Bescheid liegt nur vor, wenn das Schriftstück mit normativem Inhalt auf Grund einer entsprechenden Willensbildung bei jener Behörde entstanden ist, die als bescheiderlassende Behörde aufscheint. Aus dem Fehlen dieses Willens, hoheitlich zu handeln, wird auf das Fehlen des normativen Gehaltes des…
…erforderlichen Bescheidmerkmale aufweist. Ein Bescheid liegt nur vor, wenn das Schriftstück mit normativem Inhalt auf Grund einer entsprechenden Willensbildung bei jener Behörde entstanden ist, die als bescheiderlassende Behörde aufscheint. Aus dem Fehlen dieses Willens, hoheitlich zu handeln, wird auf das Fehlen des normativen Gehaltes des…
…zu genügen, muss sich nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes der Berufung , allenfalls im Zusammenhalt mit dem bekämpften Bescheid oder mit anderen aktenkundigen Erklärungen des Abgabepflichtigen, entnehmen lassen, welchen normativen Inhalt die von ihm angestrebte Berufungsentscheidung haben soll (VwGH 21.10.1999, 97/15/0094). Die…
…erforderlichen Bescheidmerkmale aufweist. Ein Bescheid liegt nur vor, wenn das Schriftstück mit normativem Inhalt auf Grund einer entsprechenden Willensbildung bei jener Behörde entstanden ist, die als bescheiderlassende Behörde aufscheint. Aus dem Fehlen dieses Willens, hoheitlich zu handeln, wird auf das Fehlen des normativen Gehaltes des…
…Inhalt des Verzeichnisses unrichtig ist, hat es einen Bescheid gemäß § 201 BAO zu erlassen. Damit setzt es die Prämie in der von ihm als richtig angesehenen Höhe fest. Wenn die Abgabenbehörde von vornherein ihre Bedenken gegen die Zuerkennung der Prämie zum Anlass nimmt, einen Bescheid…
…Bescheidcharakter (vgl. Ritz, BAO4, § 92 Tz 17 und § 227 Tz 1ff, sowie die dort angeführten zahlreichen Judikate). Dass der berufungsgegenständlichen Erledigung - trotz ihrer Kennzeichnung mit dem Wort "Mahnung" und nicht mit dem Wort "Bescheid" und trotz des Fehlens einer Rechtsbelehrung - auf Grund ihres Inhalts Bescheidcharakter…
…eines Schreibens als Bescheid nicht nur nach der äußeren Form, sondern nach dem (objektiven) Inhalt, sofern aus diesem der Bescheidwille erkennbar ist. Dies ist dann der Fall, wenn darin ein normativer Abspruch über Rechte oder Rechtsverhältnisse des Adressaten enthalten ist. Ein Bescheid ist dann anzunehmen…
…entscheiden. "Sache" ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches der Finanzstrafbehörde erster Instanz gebildet hat, somit die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat mit ihren wesentlichen Sachverhaltselementen, unabhängig von ihrer rechtlichen Beurteilung. Laut Spruchpunkt 1a) des angefochtenen Bescheides steht die Bf. im Verdacht, vorsätzlich…
…hat die Abgabenbehörde eine Berufung die nicht zulässig ist, mit Bescheid zurückzuweisen. Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter sind als unzulässig zurückzuweisen (VwGH v. 18. Juni 2001, 2001/17/0044). Zur Vermeidung von Wiederholungen darf zum Inhalt des § 93 Abs.1 bis 4 BAO auf die…
…wahre Rechtsproblem der Nichtigkeit mangels gültigem Bescheidadressaten überlagert. Die Rechtsordnung sieht den Bescheid einer Verwaltungsbehörde als individuelle Norm an, deren normativer Inhalt sich aus dem Spruch ergibt. Das rechtsstaatliche Prinzip als Grundsatz des B-VG verlangt u.a., dass Bescheide als individuelle Normen vom Rechtsunterworfenen…
…2 BAO stellt der Spruch einen unverzichtbaren Teil des Bescheides dar. Der Spruch ist die Willenserklärung der Behörde. Aus der Formulierung der Erledigung muss sich deren normativer Inhalt ergeben. Die Formulierung: "Es ergeht die BVE gegen den Bescheid mit der Bezeichnung Festsetzung der Investitionsprämie 2003…
…Erlassung der Umsatzsteuer(sach)bescheide in Frage stellten. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 21.9.2006, 2006/15/0042) genügt es für das in § 250 Abs. 1 lit. a BAO festgelegte Berufungserfordernis der Bezeichnung des Bescheides, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht…
…Auswirkungen eine anschließende "nochmalige Verwendung" / "Weiterleitung" des Original-Formulars an das Firmenbuchgericht haben, können aus nachstehenden, verfahrensrechtlichen Gründen unterbleiben. Auch die Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung könnte zu keinem im Spruch anders lautendem Bescheid führen und wird deshalb aus Gründen der Verfahrensökonomie von der Durchführung einer…
…Inhalt des Verzeichnisses unrichtig ist, hat es einen Bescheid gemäß § 201 BAO zu erlassen. Damit setzt es die Prämie in der von ihm als richtig angesehenen Höhe fest. Wenn die Abgabenbehörde von vornherein ihre Bedenken gegen die Zuerkennung der Prämie zum Anlass nimmt, einen Bescheid…
…dass die Steuerbefreiung des § 15 Abs. 1 Z. 1 lit. c ErbStG wegen Überschreitens der Wohnnutzfläche von 150 m² nicht anwendbar sei. Mit Schriftsatz vom 18. Dezember 2001 brachte die Bw. gegen diesen Bescheid Berufung wegen Unschlüssigkeit des Spruches, Rechtswidrigkeit des Inhaltes sowie Rechtswidrigkeit infolge…
…Rechtsprechung die Angelegenheit bezeichnet, die den Inhalt des Spruches bildet (siehe Ritz, Kommentar zur BAO, 3. Aufl., Wien 2005, Tz 38 zu § 289 und die dort zit. Jud.). Erledigungen einer Abgabenbehörde sind gemäß § 92 Abs. 1 BAO als Bescheide zu erlassen, wenn sie für einzelne…
…Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde erster Instanz zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. "Sache" im Sinne der zitierten Gesetzesstelle ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches erster Instanz gebildet hat…
…sowie Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 5. Jänner 2005, RV/0305-L/03, nur vor, wenn das Schriftstück mit normativem Inhalt auf Grund einer entsprechenden Willensbildung bei jener Behörde entstanden sei, die als bescheiderlassende Behörde aufscheine. Der Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2000 vom…