…und Philosophie, inskribiert. Nach einem Studienwechsel zu Beginn des Wintersemesters 2009/2010 war sie in der Studienrichtung 033, 640, Bachelorstudium Psychologie, zur Fortsetzung gemeldet. Im Zuge der Überprüfung des Beihilfenanspruchs durch das Finanzamt wurde diesem bekannt gegeben, dass die Tochter nicht im Sommersemester 2010, wohl…
…Bw.: "... bezugnehmend auf Ihre letzte Mail vom 13.07.2009 werden Sie ersucht: 1. den Nachweis zu erbringen, dass Sie im Sommersemester 2001 in der Studienrichtung Betriebswirtschaft nicht inskribiert hatten (ev. Studienblatt für das Wintersemester 2001), 2. zu erklären, warum Sie vor Aufnahme des Diplomstudiums…
…der auszugsweisen Arbeitsübersetzung war a im Studienjahr 2000/01 nicht inskribiert. Bitte geben Sie diesbezüglich den genauen Zeitraum bekannt, da diesbezüglich keinesfalls eine Berufsausbildung vorliegt. Auch betreffend das Studienjahr 1997/98 fehlt die Inskriptionsbestätigung, bitte geben Sie daher bekannt, ob dieses Studienjahr nicht studiert wurde…
…einer Fortsetzungsbestätigung der Studienrichtung Rechtswissenschaft für das Sommersemester (SS) 2000 (eine weitere Studienrichtung hat der Sohn der Bw. in diesem Semester nicht inskribiert). ● Mit der Bekanntgabe des Wechsels in den neuen Studienplan der Studienrichtung Rechtswissenschaften wurde dem Finanzamt auch die Inskriptionsbestätigung der Studienrichtung Rechtswissenschaften…
…ab dem WS 2001/2002 an der Fachhochschule Joanneum den Studiengang ´Management internationaler Geschäftsprozesse´ studiert, wobei er im SS 2003 krankheitsbedingt beurlaubt war und im WS 2003/04 krankheitsbedingt nicht inskribiert hat. Als tatsächliche Studienzeit für diesen Studiengang sind daher 4 Semester anzusetzen. Im Juli…
…18.2.1979, studierte im Wintersemester 2001/2002 an der Universität Wien Publizistik und Kommunikationswissenschaften. Im Sommersemester war sie nicht inskribiert, da der Studienbeitrag verspätet einbezahlt wurde. Ab dem Wintersemester 2002/2003 studierte sie an der technischen Universität Wien Architektur. Mit Bescheid vom 9.1…
…Weil sich die Tochter in der Zeit von 1.3.2011 bis 30.9.2011 in keiner Berufs- bzw. Schulausbildung befunden habe (sie sei nicht inskribiert gewesen), falle in dieser Zeit auch der Anspruch auf Familienbeihilfe weg. Die dagegen eingebrachte Berufung vom 30.11.2011…
…bis Februar 2012 wurde ihr darüber hinaus eine Erwerbsunfähigkeit attestiert. Es besteht keine Veranlassung, an den schlüssigen Feststellungen des Gutachtens zu zweifeln. N. war im Streitzeitraum an der Universität nicht inskribiert. Seit 1. März 2012 betreibt N. an der Universität Wien das Studium Geschichte (A…
…nicht zum Studium zugelassen. Die Studienzeit wird zwar unter anderem durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) verlängert, wobei eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester bewirkt, jedoch ist hierfür Voraussetzung, dass der Studierende im maßgeblichen Zeitraum inskribiert…
…Studienrichtung Instrumentalpädagogik als Hauptstudium angegeben. Da B. im Sommersemester 2004 in dieser Studienrichtung nicht inskribiert war, forderte das Finanzamt die für die Monate März und April 2004 bereits ausbezahlte Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge mit Bescheid zurück. Dagegen wurde Berufung eingebracht, die im Wesentlichen folgendermaßen begründet…
…Stundenplan gehabt, da er im Wintersemester nicht inskribiert gewesen sei (Zugang KUSSS gesperrt). Der Berufungswerber hätte lediglich übersehen, um eine neuerliche Fristverlängerung anzusuchen, da es ihm gesundheitlich (wahrscheinlich berufsbedingt) seit mehreren Monaten nicht gut gehen und er unter burn-out-ähnlichen Symptomen leiden würde. Er…
…Politische Bildung im Wintersemester 2001/02 gewechselt. Nach obigen Ausführungen kann diesbezüglich daher kein familienbeihilfenschädlicher Studienwechsel erkannt werden, da der Wechsel nach zwei und nicht nach drei inskribierten Semestern erfolgte. Zusätzlich wird auf Punkt 21.12 der Durchführungsrichtlinien zum Familienlastenausgleichsgesetz 1967 verwiesen, wo beschrieben wird…
…können sich unter anderem dadurch ergeben, dass Umstände vorliegen, die die vorgeschriebene Studienzeit und damit den Nachweiszeitraum verlängern. Während eines Präsenzdienstes inskribierte Semester zählen nicht zur Studienzeit, sodass die Ableistung des Präsenzdienstes im vorliegenden Fall den Nachweiszeitraum jedenfalls hinausgeschoben hat. Diesem Umstand wurde Rechnung getragen…
…Zivildienstes und dem Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung bestünde, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz- Ausbildungs- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt werde. Da C nicht im Sommersemester 2008 inskribiert gewesen wäre, sei spruchgemäß zu entscheiden gewesen. Am 30.10…
…Stundenplan gehabt, da er im Wintersemester nicht inskribiert gewesen sei (Sperre KUSS Zugang). Der Berufungswerber hätte lediglich übersehen, um eine neuerliche Fristverlängerung anzusuchen, da es ihm gesundheitlich (wahrscheinlich berufsbedingt) seit mehreren Monaten nicht gut gehe und er unter burn-out-ähnlichen Symptomen leide. Der Berufungswerber…
…gemeldete (inskribierte) Semester als Berufsausbildung im Sinne des § 2 FLAG zu werten. Gem. § 2 Abs.1 lit. d Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) haben Personen Anspruch auf Familienbeihilfe, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet…
…die Inskription für das jeweilige Semester. Der Sohn des Berufungswerbers sei im Sommersemester 2009 nicht inskribiert gewesen, weshalb die Voraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe für den Zeitraum März 2009 bis September 2009 schon aus diesem Grund nicht vorlägen. Ein Wechsel der Bildungseinrichtung bei gleicher…
…für ein Kind, das so schwer krank ist, dass es gar nicht in der Lage ist, sich zu inskribieren, mangels Inskription dann auch keine Familienbeihilfe bezogen werden könnte (und zudem noch der Versicherungsschutz entfiele). Im Übrigen wäre die offenbare Auslegung der belangten Behörde, wonach auch…
…in Graz zu studieren. Leider habe er bald bemerkt, dass das Studium sehr trocken ist und es ihn auf Dauer nicht glücklich machen werde. Daher habe er im Wintersemester 2006/2007 an der WU Wien inskribiert, da er wirtschaftlich sehr interessiert sei. Trotzdem habe er…
…ab. Da die Tochter der Bw. im Sommersemester 2008 nicht inskribiert gewesen sei und sich somit nicht in Ausbildung befunden habe, bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe sowie Kinderabsetzbeträge. Daraufhin wurde die Entscheidung über die Berufung durch den UFS beantragt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß …