…Steuerpflichtigen, seine Ansprüche innerhalb der Verjährung geltend zu machen. Das Finanzamt wies mit Bescheid vom 17. November 2008 den Antrag auf Wiederaufnahme zurück und führte begründend aus, dass die Eingabe nicht fristgerecht eingebracht worden sei. Mit Ablauf von fünf Jahren trete gemäß § 207 Abs. 2…
…nach § 273 Abs. 1 BAO eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. Im gegenständlichen Berufungsfall wurde die Zustellung des Rückforderungsbescheides vom 30. Mai 2000 an die richtig bezeichnete Wohnadresse der Bw. mit Zustellnachweis vorgenommen…
…BGBl. Nr. 1961/194 idgF, als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Begründung Mit Eingabe vom 21. Februar 2013 stellte die steuerliche Vertreterin des Berufungswerbers (Bw) einen Antrag auf Ratenentrichtung. Auf dem Abgabenkonto bestehe derzeit ein Rückstand von 219.801,52 €, der auf Grund einer Betriebsprüfung…
…oder sonstigen Bescheides. Nach § 17 Abs. 1 ZustG ist dann, wenn die Sendung an der Abgabestelle nicht zugestellt werden kann und der Zusteller Grund zur Annahme hat, dass sich der Empfänger oder ein Vertreter im Sinne des § 13 Abs. 3 ZustG regelmäßig an der Abgabestelle…
…BGBl Nr. 1961/194 idgF, als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Begründung In Folge einer die berufungsgegenständlichen Jahre umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung erließ das Finanzamt am 22. Dezember 2010 in wiederaufgenommenen Verfahren neue Bescheide betreffend die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 2004 bis…
… 273 Abs. 1 lit. b BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit angefochtenem Bescheid vom 24. März 2010 setzte das Finanzamt Normverbrauchsabgabe für den Zeitraum März 2009 fest, weil der Berufungswerber (Bw.) aufgrund einer Kontrollmitteilung der Bundespolizeidirektion Wien im März 2009 beim Verwenden eines…
…Gründen war die Abgabenbehörde von Gesetzes wegen verpflichtet, den gegenständlichen Vorlageantrag als verspätet zu qualifizieren, und hatte daher die Rechtsfolge der §§ 276 Abs. 4 iVm 273 Abs. 1 lit. b BAO einzutreten, wonach er als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen war. Linz, am 12. August 2010
…eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde. Gemäß § 245 Abs. 1 BAO beträgt die Berufungsfrist einen Monat. Beginn und Lauf einer Frist werden gemäß § 108 Abs. 3 BAO durch Samstage, Sonntage oder Feiertage nicht behindert. Fällt das Ende einer Frist…
…eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde. Gemäß § 245 Abs. 1 BAO beträgt die Berufungsfrist einen Monat. Beginn und Lauf einer Frist werden gemäß § 108 Abs. 3 BAO durch Samstage, Sonntage oder Feiertage nicht behindert. Fällt das Ende einer Frist…
…Juni 2008, StrNr. 1, betreffend Zurückweisung eines nicht fristgerecht eingebrachten Einspruches zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Strafverfügung vom 21. Mai 2008 erkannte das Finanzamt Grieskirchen Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Beschwerdeführer (Bf.) der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs…
… 273 Abs. 1 lit.b der Bundesabgabenordnung (BAO, als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Begründung Mit Bescheid des Zollamtes Krems vom 2 .Februar 2005 wurde der Antrag der Bf. auf nachtägliche Einbeziehung von 18.000 kg D. in den aktiven Veredlungsverkehr und Erstattung gemäß Art,239…
…betreffend Nachsicht gemäß § 236 BAO entschieden: Die Beschwerde wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Begründung Mit Bescheid vom 8. März 2007, Zl. zzz, wies das Zollamt St. Pölten Krems Wr. Neustadt die Berufung…
…1 lit. b BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde. Der von einem berufsmäßigen Parteienvertreter eingebrachte Fristverlängerungsantrag vom 7. November 2005 betraf - entgegen den Berufungsausführungen - ausdrücklich nur die Sachbescheide und ließ die Wiederaufnahmsbescheide unerwähnt. Aufgrund der…
… 273 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. Gemäß § 245 Abs. 2 BAO wird der Lauf der Berufungsfrist durch einen Antrag auf Mitteilung der einem Bescheid ganz oder…
…17. Oktober 2005 wird gemäß § 156 Abs. 4 FinStrG als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Begründung Gemäß § 150 Abs. 2 FinStrG beträgt die mit der Zustellung des angefochtenen Erkenntnisses oder sonstigen Bescheides in Gang gesetzte Rechtsmittelfrist ein Monat. Das Rechtsmittel ist entweder bei der Behörde einzubringen…
…Abs. 1 BAO einer Sachentscheidung entgegen. Ist nämlich der Schriftsatz vom 25.7.2004 als gegen den Bescheid vom 1.10.2003 gerichtete Berufung zu werten, dann wurde das Rechtmittel nicht innerhalb der in § 245 Abs. 1 BAO vorgesehenen Monatsfrist eingebracht. Daraus wiederum folgt, dass…
…den nicht vertretenen Bf gilt gemäß § 26 Abs. 2 Zustellgesetz als am 8. Oktober 2003 bewirkt (zumal der Vorhalt vom 18.4.2006, welcher der Bekanntgabe allfälliger diesbezüglicher Zweifel diente, unbeantwortet blieb). Ein als Berufung bezeichnetes Rechtsmittel wurde nicht eingebracht. Eine Berufungsvorentscheidung ist nicht ergangen…
…mit Eingaben vom 19.1.2004 und 21.1.2004, beide persönlich beim Finanzamt eingebracht am 21.1.2004, Berufung erhoben. Zu dieser Berufung erging am 21.5.2004 ein Mängelbehebungsauftrag, dem nicht (fristgerecht) entsprochen wurde. Das Finanzamt sprach daher mit Bescheiden vom 25.6…
…Wien (als gem. § 273 Abs.1 BAO zuständige Abgabenbehörde erster Instanz) gem. § 273 Abs.1 lit.b) BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen gewesen (siehe dazu auch Ritz "BAO-Handbuch", Linde-Verlag, S.301). Dadurch, dass das Zollamt Wien dies verkannt hat und, anstatt den…
…Wien (als gem. § 273 Abs.1 BAO zuständige Abgabenbehörde erster Instanz) gem. § 273 Abs.1 lit.b) BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen gewesen (siehe dazu auch Ritz "BAO-Handbuch", Linde-Verlag, S.301). Dadurch, dass das Zollamt Wien dies verkannt hat und, anstatt den…