…Hervorkommen neuer entscheidungsrelevanter Tatsachen und Beweismittel einen Wiederaufnahmsgrund darstellen würde, ab. Dagegen wurde rechtzeitig der Vorlageantrag gestellt. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu…
…Ausführungen zum Wiederaufnahmebescheid gleichen Datums für das Jahr 2005 zu prüfen ist, ob im Verfahren entscheidungsrelevante neue Tatsachen oder Beweismittel hervorgekommen sind. Einkünftefeststellung 2006 Der Einkünftefeststellungsbescheid für das Jahr 2006 vom 8.2.2010 erging, obwohl bereits ein (wiederum) rechtskräftiger Einkünftefeststellungsbescheid für das Jahr 2006…
…der Bescheid durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder c) der Bescheid…
…Bw geht im Vorlageantrag (Seite 5, letzter Absatz) selbst davon aus, dass in den Abgabenbescheiden 2004 bis 2006 "entscheidungsrelevante Tatsachen" nicht berücksichtigt worden seien, deren Nichtberücksichtigung auf mangelnde Kenntnis der Abgabenbehörde (erster Instanz) zurückzuführen sei. Die abgabenrechtliche Rückwirkung dieses "Ereignisses" ergibt sich aus § 2 Abs…
…war daher festzustellen, dass die bei Verfahrenswiederaufnahmen entscheidungsrelevante Sachfrage - welche Tatsachen und/oder Beweismittel neu hervor gekommen sind - in seinem Begründungsteil nicht beantwortet wurde. Wird die Sachfrage - welche Tatsachen und/oder Beweismittel neu hervor gekommen sind - im Begründungsteil eines Wiederaufnahmebescheides nicht beantwortet, enthält der Wiederaufnahmebescheid…
…zu ziehenden Umstände hat der Bw. Rechtsansichten zu Sachverhaltselementen, die nach seiner Auffassung in der Berufungsentscheidung vom 26. Juni 2001 zuerst als entscheidungsrelevanter Sachverhalt festgestellt und danach rechtlich gewürdigt worden sind, als "neue Tatsache" im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO angesprochen. Rechtsansichten…
…Voraussetzungen, die für die Entscheidung über die aufschiebende Wirkung der Beschwerde maßgebend waren, wesentlich geändert haben, ist auf Antrag einer Partei neu zu entscheiden. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung bedarf nur dann einer Begründung, wenn die Interessen Dritter berührt werden. (3) Beschlüsse gemäß Abs. 2…
…weiche vom Begehren der Berufungswerberin deshalb ab, weil neue Tatsachen hervorgekommen seien und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnissen des Verfahrens dies einen im Spruch anderes lautenden Bescheid für die Körperschaftsteuerbescheide 2000 bis 2002 herbeigeführt hätte, welche nun gemäß …
…für die Arbeitnehmerveranlagung 2003 betr. Nichtberücksichtigung der Familienheimfahrten anl. meiner Dienstzuteilung im Jahr 2001 ...") begründete. Neue sachverhaltsbezogene Tatsachen wurden von ihm hingegen nicht vorgebracht, sodass der entscheidungsrelevante Sachverhalt, nämlich das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung (einschließlich Familienheimfahrten), der daraus resultierenden Kosten, der Umfang der erhaltenen Arbeitgeberleistungen…
… 165 Abs. 1 lit. b (neu hervorgekommene Tatsachen) oder c (geänderte Vorfragenbeurteilung) [ergänze: FinStrG] zu subsummieren sei, wäre letzten Endes nicht von Belang. Mit Bescheid vom 7. November 2011 hat das Finanzamt Graz-Stadt einem von der Einschreiterin in Einem eingebrachten Antrag auf Strafaufschub nach…
…der Sicht des Abgabenpflichtigen entscheidungsrelevante Bedeutung beizumessen ist und nicht dem Umstand, ob diese der Behörde bekannt gewesen sind. In diesem Sinne hat sich auch der Verwaltungsgerichtshof dafür ausgesprochen, dass Tatsachen oder Beweismittel nur dann ein tauglicher Wiederaufnahmegrund sind, wenn sie neu hervorkommen d.h…
… 303 Abs. 4 BAO zulässig, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Nach der herrschenden…
…konkret darzulegen, welche konkreten Konsequenzen sich daraus für die einzelnen Abgabenfestsetzungen ergeben könnten. Die nachträglich vorgelegten Abgabenerklärungen samt den Beilagen zur Gewinn- und Umsatzermittlung stellen lediglich neue Tatsachen und Beweismittel betreffend die Abgabenfestsetzung dar, über deren konkrete Auswirkungen auf den Spruch der Bescheide, deren Aufhebung…
…gebe. Einen solchen habe es aber vor dem Zeitpunkt 1. April 2008 nicht gegeben, weshalb hier ein Erstbescheid vorliege. Neue Tatsachen wären für eine Wiederaufnahme des Verfahrens notwendig, nicht jedoch für einen Erstbescheid. Der Vertreter des Bw's hielt fest, dass überhaupt erst zugelassen werde…
…das Tatbestandsmerkmal der überwiegenden Zurücklegung der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht erfüllt ist. In Bezug auf die vom Finanzamt durchgeführte Wiederaufnahme der Verfahren ergeben sich nachstehende entscheidungsrelevante Aspekte: Das Finanzamt hat in ihrem Bescheid als Wiederaufnahmsgrund nachstehende Tatsache als neu hervorgekommen angeführt: "Laut ha…
…Betrag von 6.000,00 € übersteigen, bekannt. Aus der Sicht der Einkommensteuerveranlagung des Berufungswerbers ist diese entscheidungsrelevante Tatsache anlässlich der Erlassung des Einkommensteuerbescheides 2006 betreffend Lebensgefährtin neu und erstmalig hervorgekommen. Es ist daher eine neue Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO gegeben…
…0372-S/03) dargestellt. Es wurden in der Zwischenzeit keine Anhaltspunkte dafür bekannt, dass Änderungen oder neue Tatsachen zu Tage getreten wären. Solche wurden von der Berufungswerberin (Bw.) auch nicht behauptet. Es darf deshalb auf die dortige Darstellung verwiesen werden. Zusammengefasst ergibt sich daraus folgendes…
…angemeldet wird, was auch so geschehen ist". Mit Berufungsvorentscheidung vom 3.12.2012 wies das Finanzamt die Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2007 als unbegründet ab: "Der Erwerb eines neuen Fahrzeuges durch einen privaten Erwerber ist dann ein innergemeinschaftlicher Erwerb in Österreich, wenn…
…IZP erfolgte per 31.3.2004 antragsgemäß auf dem Finanzamtskonto. Infolge einer im Dezember 2004 durchgeführten Nachschau wurde die IZP neu berechnet und iHv Euro 450.143,49 mit Bescheid vom 10.2.2005 festgesetzt. Die Anspruchs-voraussetzungen wurden aufgrund der Investitionstätigkeit im Konzern nicht…
…über das COC (=Certificate of Conformity)- Papier als entscheidungsrelevante Tatsache herbeizuführen, bestätigt solch ein Zertifikat, welches beim Kauf eines Neufahrzeuges innerhalb der EU im Regelfall nur auf Verlangen ausgestellt wird, doch nur, dass das neue Fahrzeug zum Zeitpunkt der Auslieferung der EU- Betriebserlaubnis für dieses…