…vor dem 1.1.2004, 2) kein Anwendungsfall, da auf Grund des Vorliegens von ausschließlich unecht steuerbefreiten Umsätzen überhaupt kein Vorsteuerabzug möglich, 3) neue Tatsache und Wiederaufnahmegrund: Das Gebäude sei zu 100% Privat- und zu 0% Betriebsphäre (bisher 12,2% betrieblich u. 87,8% privat)…
…sämtliche Unterlagen, einschließlich aller monatlichen Abrechnungen im Zuge der persönlichen Vorsprache der Finanzbehörde vorgelegt worden, weshalb ihm nicht nachvollziehbar sei, welche Tatsachen nunmehr neu hervorgekommen seien, die eine solche Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen würden. In rechtlicher Hinsicht sei für eine Wiederaufnahme entscheidend, ob der Abgabenbehörde…
…Entscheidungsgrundlage verwendbare Tatsache. Der Bw. bestreitet, dass die Anwendung des Zweikontenmodells neu hervor gekommen ist. Nach ständige VwGH-Rechtsprechung ist das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens derart zu beurteilen, dass es darauf ankommt, ob der Abgabenbehörde im wieder aufzunehmenden…
…9,053.620,00 bei der Kennzahl 619 eintrug. In der elektronischen Erfassung dieser Abgabenerklärung wurden die von der Berufungswerberin beantragten S 9,053.620,00 bei der Kennzahl 619 gelöscht und die neu errechneten S 8,824.776,00 bei der Kennzahl 681 ("Verlustabzug"…
…| | Umrechnungskurs (Stichtag 31.12) | 2,03147 | 2,29758 | 2,33404 | 2,33418 | | | | | | Kennzahlen (Euro) | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | Umsatz (EUR) | 5.478,87 | 35.561,94…
…Verteilung eines Nachversteuerungsbetrages nach § 24 Abs 6 der jeweilige Jahresbetrag. B 6 zu KZ 9020: In Kennzahl 9020 ist ein Veräußerungsgewinn oder Veräußerungsverlust in voller Höhe unabhängig von steuerlichen Begünstigungen einzutragen. B 7 zu KZ 9020: Wird der Betrieb aufgegeben, weil der Betriebsinhaber gestorben ist…
… 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des…
…erwuchs in Rechtskraft. Gegen die gleichzeitig mit dem Bescheid betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens ergangene neue Sachentscheidung bezüglich Einkommensteuer 2005 (Einkommensteuernachforderung in Höhe von € 13.596,45) wurde Berufung eingebracht. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes vom 12.10.2006 wurde ausgeführt, dass dem Berufungswerber…
…noch nicht abrechenbaren Leistungen bzw. halbfertigen Arbeiten und der sofortigen erfolgswirksamen Erfassung von Teilrechnungen - die Jahresabschlüsse 1996 bis 1999 offensichtlich fehlerhaft seien. Diese offensichtlich fehlerhaften Jahresabschlüsse hätten natürlich Auswirkungen auf die dargestellten Kennzahlen und Kalkulationen. Die bislang gezogenen Schlussfolgerungen der Bw. seien jedoch vollinhaltlich aufrecht…
…Bw. die Wiederaufnahme des Sicherstellungsverfahrens vom 22. September 2008 und führte aus, dass neue Tatsachen hervorgekommen wären, die im Verfahren nicht hätten geltend gemacht werden können und voraussichtlich einen anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätten, da gegen den ebenfalls gegen sie erlassenen Sicherstellungsauftrag vom 21. April…
…in Zusammenhang stehen. Ausbildungskosten sind Aufwendungen zur Erlangung von Kenntnissen, die eine Berufsausübung ermöglichen; im Unterschied zur beruflichen Fortbildung wird daher durch die Berufsausbildung erst eine Grundlage für die weitere (neue) Berufsausübung geschaffen (vgl. VwGH 28.10.2004, 2004/15/0118). Nach den Erläuternden Bemerkungen …
…2005 erhob der Bw. gegen den Einkommensteuerbescheid laut Abschnitt B) Berufung und führte begründend aus: 1) Es seien die in seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung vom 11. Mai 2005 angeführten Kennzahlen 720, 721 und 722 angeführten Beträge für Werbungskosten nicht berücksichtigt worden, obwohl er gemäß der…
…nichtselbständiger Arbeit als Lehrer an einer Heilstättenschule. In der am 1. April 2005 elektronisch beim Finanzamt eingelangten Arbeitnehmerveranlagungserklärung (L1 2004) machte der Bw. unter bestimmten Kennzahlen verschiedene Aufwandsbeträge (274: € 67,39, 719: € 832,52, 720: € 663,50, 721: € 1.028,57…
…Schwierigkeiten hatte die X-GmbH die ihr gehörenden, alten Zugmaschinen verkauft; der Fahrzeugerwerb wurde in die Bw. als neu gegründete Leasinggesellschaft ausgegliedert). Für die im Jahr 2002 angeschafften Zugmaschinen machte die Bw. am 5. Februar 2003 eine Investitionszuwachsprämie gemäß § 108 e EStG 1988 in Höhe…
…junger Vandalen entpuppt hätten (ein Offroad Motorbike sei z.B. im Schlafzimmer im oberen Stock geparkt gewesen und sei die Holztreppe ständig rauf und runter bewegt worden), Folgendes fällig geworden: Schleifen und neu versiegeln von 80m² Holzboden, Renovierung eben jener Holztreppe, Ausmalen des gesamten Hauses…
…269,29 € | Einkommensteuer | | 7.089,86 € | Anrechenbare Lohnsteuer (260) | | -7.324,57 € | Festgesetzte Einkommensteuer | | -234,71 € Zusammensetzung der Kennzahlen: Fachliteratur: 223,03 Fortbildung: 1.088,92 Sonstige Werbungskosten: 318,44 Sämtliche Werbungskosten…
…BAO) verfügt. Im vorliegenden Fall überwiegt das Interesse der Behörde an der Rechtsrichtigkeit der Entscheidung das Interesse auf Rechtsbeständigkeit und die steuerlichen Auswirkungen können nicht als geringfügig angesehen werden." Vor Erlassung dieses Bescheides hatte das Finanzamt folgende Änderungen an den Kennzahlen vorgenommen: Kzl. 365 in…
…der näher bezeichneten Subunternehmer ausgewiesene Vorsteuer und erhöhte die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Das zuständige Finanzamt Wien 1/23 folgte der Darstellung der Betriebsprüfung und erließ im wiederaufgenommenen Verfahren neue Umsatzsteuer- und Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2003 bis 2008 sowie Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide für die Monate Mai…
… 4 Abs. 3 EStG ermittelten Kennzahlen, mit folgenden Werten an: | Pauschalierung: | | | Zeitraum | 2007 Euro | 2008 Euro | Vor Bp | 0,00 | 0,00 | Nach Bp | - 11.144,18 | - 10.900,00 | Differenz |…
…2008 wurde vom Berufungswerber (in Folge: Bw.) am 11. Juni 2010 beim Finanzamt eingereicht. Am Erklärungsformular wurde bei Kennzahl 359 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug) der Betrag von € 12.502,00 angegeben. Aus einem vom Finanzamt angeforderten Versicherungsdatenauszug für den Bw. geht hervor…