…Zur Begründung wurde ausgeführt, dass eine unrichtige Berechnung nicht vorliege. Außerdem wäre im vorliegenden Fall auch wegen der Geringfügigkeit der Auswirkungen von der Erlassung eines geänderten Bescheides abzusehen (Ermessensübung im Sinne des § 20 BAO). Mit Schreiben vom 2. Dezember 2010 wurde gegen den Bescheid über…
…negative Ermessensübung sprechen (Ritz, BAO4, § 20, Tz 9, mwN). Laut Sachverhalt hat die Amtspartei für das Jahr 2005 im neu erlassenen Einkommensteuerbescheid über den Aufhebungsgrund hinaus weitere Werbungskosten (Richterwochenende) ausgeschieden, was im Hinblick auf § 251 BAO nach hL und RSpr unbedenklich erscheint, für die Ermessensübung…
…des Nichtvorliegens einer persönlichen Unbilligkeit eine nachvollziehbare Abwägung der auf Seiten des Bw. durch die Abgabenentrichtung entstehenden Nachteile unterlassen und damit die negative Ermessensübung nicht im Sinne des Gesetzes begründet. Abschließend beantragte der Bw. die Durchführung einer mündlichen Verhandlung. In Beantwortung eines Vorhaltes des Unabhängigen…
…Falle, dass der Antragsteller die Fehlerhaftigkeit des Bescheides geradezu bedingt, indem er trotz Aufforderung die erforderlichen Unterlagen nicht vorlegt, eine negative Ermessensübung gerechtfertigt ist). Jedenfalls kommt dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit der Vorrang gegenüber dem Prinzip der Rechtssicherheit zu. Eine Bescheidaufhebung ist jedoch dann zu unterlassen…
…der steuerliche Vertreter der Bw. ergänzend aus, dass seitens der Bw. bisher kein Verhalten gesetzt worden wäre, welches gegen eine negative Ermessensübung sprechen würde, zumal die abgabenrechtlichen Verpflichtungen bisher immer ordnungsgemäß erfüllt worden wären. Der Argumentation der Abgabenbehörde erster Instanz dahingehend, dass kein atypischer Vermögenseingriff…
…Jänner 2009 gewährte Nachfrist verstrichen. Die Abgabenbehörde sei daher grundsätzlich berechtigt gewesen, die angedrohte Zwangsstrafe festzusetzen. Zur Ermessensübung wurde angeführt, dass die festgesetzte Zwangsstrafe lediglich 6 % des gesetzlich zulässigen Höchstbetrages ausmache und in der Berufung keine berücksichtigungswürdigen Gründe vorgebracht worden seien, warum die Zwangsstrafe nicht…
…zur Umsatzsteuer in Verbindung mit der Offenlegung des Veräußerungsgewinnes und der Sonderbetriebsausgaben aus Anlass des Ausscheidens der Kommanditisten JS und IN mit jeweils negativen Kapitalkonten und Übernahme der Anteile durch AC und WK in der Steuererklärung 2004 sei für dieses Veranlagungsjahr kein Wiederaufnahmegrund gegeben. 3…
…Ziel ist ein insgesamt rechtmäßiges Ergebnis. Daher ist bei der Ermessensübung grundsätzlich dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (der Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor jenem der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) zu geben. Gemäß den oben angeführten Darstellungen bestehen nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates ausreichende Gründe für die Wiederaufnahme…
31.12.2004 betrage das buchmäßig ausgewiesene negative Eigenkapital bereits 430.138,01 €. Dem Unternehmen stünden keine Vermögenswerte zur Verfügung, um eine Abgabenschuld in dem im Sicherstellungsauftrag angeführten Ausmaß abzudecken. Die Gesellschaft besitze kein eigenes Grundvermögen, das Unternehmen werde in einem gemieteten Lokal betrieben…
…M-Gasse, folgende negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die vom Finanzamt (FA) zunächst antragsgemäß zur Einkommensteuer veranlagt wurden: | | 2006 | 2007 | 2008 | | € | € | € | Einnahmen | 882,00 | 882,00 | 882,00 |…
…stellen. a. Auf Basis der KÖSt-Erklärung 2001 ergebe sich unter Berücksichtigung der Steuerfreistellung für Auslandsdividenden und der Nichtberücksichtigung von mit den Dividenden zusammenhängenden Depotgebühren iHv 1.836,32 € für 2001 negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb iHv 137.815,94 €. b. Begründung: Die Bw…
…gegen eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben sprechen. Nur wenn sämtliche positiven Tatbestandsmerkmale des § 212 Abs. 1 BAO als gegeben anzusehen sind und das negative (Gefährdungs-)Moment auszuschließen ist, darf die Behörde zur Ermessensübung schreiten, die nach den Grundsätzen des § 20 BAO zu gestalten ist…
…Folge gegeben. Der Bescheid (mit Ausfertigungsdatum 24.7.2009) wird aufgehoben. Entscheidungsgründe 1. Der Berufungswerber (kurz: Bw.) wies in seinen Einkommensteuererklärungen der Jahre 2006 und 2007 negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von 13.053,44 € bzw. 7.325,77 € aus. Die Veranlagung…
…betreffend das Jahr 2003 ein negative Einkunftsquelle aufgrund nachträglicher Betriebsausgaben angenommen hätte, wurden solche Einkünfte doch weder erklärt noch vom Finanzamt in Ansatz gebracht. Die Ermessensübung des Finanzamtes bezüglich der Verfahrenswiederaufnahme hat die steuerliche Vertretung nicht beanstandet und kann auch der Unabhängige Finanzsenat diese nicht…
…innerhalb der Frist des § 238 BAO keine (konkreten) Einhebungsmaßnahmen gesetzt hätte. Gegen die negative Berufungsentscheidung wäre nach wie vor die Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof anhängig. Auf Grund der Tatsache, dass dieser Beschwerde allerdings keine aufschiebende Wirkung zuerkannt worden und der Bw. auch nicht in der Lage…
…€ 481.887,06 € - 203.462,31 € - 16.316,46 € 262.108,29 € Gleichzeitig machte er auch negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 1.460,00 € aus der Verpachtung des gegenständlichen Hotelbetriebes (samt Frei- und Parkflächen und…
…nicht. Sein Gutachten sei daher sehr wohl ein Sachbeweis iS eines konkreten Tatsachenbeweises iSd § 7 EStG 1988". Am 28. Februar 2011 wurde eine negative Stellungnahme des bundesweiten Fachbereiches zum Gutachten des D.I. S. abgegeben (AS 30-AS 35). Aufhebung des ersten Einkommensteuerbescheides vom 26…
…und Vorsteuern aus der Renovierung des Einfamilienhauses in Abzug zu bringen, andererseits negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Ausmaß von € - 2.529,05 bei der Einkommensermittlung steuerlich zu berücksichtigen. Mit Bescheid vom 27. November 2008 setzte das Finanzamt die Umsatzsteuer für 2007 erklärungsgemäß…
…gegenüber festzusetzen (Ritz, a.a.O., Tz 10 und 11 und die dort zit. Judikatur). Bei der Ermessensübung sind vor allem das Ausmaß der Fristüberschreitung, die Höhe des durch die verspätete Einreichung der Abgabenerklärung erzielten Vorteils, das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen, zB seine Neigung…
…dritter Sohn sei ebenfalls Student, arbeite nebenbei und unterstütze auf seine Bitte hin zwischenzeitlich seinen zweiten studierenden Sohn, damit beide ihr Studium beenden könnten. Da er bereits jetzt am Existenzminimum dahinvegetiere käme eine negative Entscheidung dieses Antrages seinem finanziellen, sozialen, moralischen und letztendlich leiblichen Ruin…