… 5 Abs. 2 Z 1 GrEStG zur Gegenleistung. Eine derartige nachträgliche zusätzliche Gegenleistung berührt indes die Tatbestandsmäßigkeit des ursprünglichen Erwerbsvorganges nicht, sondern begründet vielmehr einen weiteren Steueranspruch des Steuergläubigers. Der Steuertatbestand besteht hier in der zusätzlichen Leistung in Verbindung mit dem Kaufvertrag, der allein den…
…Punkt IV des Übergabsvertrages der Bw. eine aufschiebend bedingte Verpflichtung eingegangen ist, die erst mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung zur nachträglichen zusätzlichen Gegenleistung wird, dann vermochte der in der Berufungvorentscheidung vorgenommene Hinweis auf das VwGH- Erkenntnis 5.9.1985, 84/16/0117 und der davon…
…eine nachträgliche zusätzliche Leistung in einem zusätzlichen Bescheid, der neben den anderen, den ursprünglichen Erwerbsvorgang betreffenden Bescheid tritt, grunderwerbsteuerlich zu erfassen ist (vgl. UFSK 31.01.2006, RV/0017-K/06). Im vorliegenden Fall wurde 1. im Punkt III. des Kaufvertrages eine unbedingte Gegenleistung in…
…18. Feber 2002 samt berichtigter Abgabenerklärung vorgelegt wurde. Es handle sich somit entgegen der Rechtsansicht des Finanzamtes nicht um eine "nachträgliche" zusätzliche Gegenleistung, sondern vielmehr um die bloß nachträgliche Behebung eines betragsmäßigen Übertragungsfehlers. Dass bereits von vorne herein der Kaufpreis von Lire 70 Mio. vereinbart…
…eine nachträgliche zusätzliche Leistung in einem zusätzlichen Bescheid, der neben den anderen, den ursprünglichen Erwerbsvorgang betreffenden Bescheid tritt, grunderwerbsteuerlich zu erfassen ist (vgl. UFSK 31.01.2006, RV/0017-K/06). Im vorliegenden Fall wurde 1. im Punkt III. des Kaufvertrages eine unbedingte Gegenleistung in…
…doch kommt es darauf auch gar nicht an; entscheidend ist vielmehr ein rechtlicher Zusammenhang zwischen dem vorangegangenen Erwerbsvorgang und der nachträglich vereinbarten zusätzlichen Leistung. Besteht ein solcher, dann sind auch diejenigen nachträglichen Leistungen als Gegenleistungen anzusehen, die mit dem seinerzeitigen Erwerbsvorgang nur mittelbar zu tun…
…zusätzliche Gegenleistung berührt indes die Tatbestandsmäßigkeit des ursprünglichen Erwerbsvorganges nicht, sondern begründet vielmehr einen weiteren Steueranspruch des Steuergläubigers. Der Steuertatbestand besteht hier in der zusätzlichen Leistung in Verbindung mit dem Kaufvertrag, der allein den Tatbestand für die weitere Steuererhebung nicht bilden kann, weil die nachträgliche…
…habe der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass die Parteien im Falle einer gemischten Schenkung durch die nachträgliche Vereinbarung zusätzlicher Gegenleistungen eine für den unentgeltlichen Teil des Geschäftes bereits entstandene Schenkungssteuerpflicht nicht mehr verringern könnten. Am 29. August 2003 stellte der Bw fristgerecht den Antrag auf Entscheidung über…
…gemäß § 5a NeuFöG steuerfrei. | | Erwerb des Grundvermögens: Gegenleistung 57.605,50 davon gemäß § 7 Z 1 GrEStG 2 % ergibt | 1.152,11 € 2.) Schenkungssteuer: Strittig ist, ob die nachträglich vereinbarte zusätzliche Gegenleistung zu einer Verringerung oder Aufhebung der Schenkungssteuer führt. Gemäß …
…gemäß § 5a NeuFöG steuerfrei. | | Erwerb des Grundvermögens: Gegenleistung 57.605,50 davon gemäß § 7 Z 1 GrEStG 2 % ergibt | 1.152,11 € 2.) Schenkungssteuer: Strittig ist, ob die nachträglich vereinbarte zusätzliche Gegenleistung zu einer Verringerung oder Aufhebung der Schenkungssteuer führt. Gemäß …
…die nachträgliche Vereinbarung zusätzlicher Gegenleistungen eine für den unentgeltlichen Teil des Geschäftes bereits entstandene Schenkungssteuerpflicht nicht mehr verringern (vgl. VwGH 4.11.1994, 94/16/0078). Es sind daher bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer die im Nachtrag vom 28. Juni 2002 nachträglich…
…am 15. Oktober 2002 abgewiesen, weil die einmal entstandene Steuerpflicht nicht durch nachträgliche Parteienvereinbarung beseitigt werden könne. Gleichzeitig hat das Finanzamt für die im Übergabsvertragsnachtrag ausbedungene, zusätzliche Gegenleistung eine weitere GrESt in Höhe von 1.561,-- € festgesetzt, wogegen sich die Berufung vom 4. November…
…Tatbestand für die weitere Steuererhebung nicht bilden kann, weil die nachträgliche Leistung auf Umständen beruht, die erst nach Abschluss dieses Vertrages eingetreten sind. Da mit der Vereinbarung oder Gewährung einer nachträglichen zusätzlichen Gegenleistung ein eigenständiger Steuertatbestand verwirklicht wird, wirkt ein solches Ereignis auch nicht auf…
…Treffen geführte Berechnungsweise wäre dann zulässig, wenn lediglich für die mit Vertrag vom 04.10.2005 erfolgten Einräumung des Baurechts eine zusätzliche Gegenleistung nachträglich eingeräumt worden wäre. Aus den aufgezeigten Gründen war daher der Berufung der Erfolg zu versagen und spruchgemäß zu entscheiden. Wien…
…zulässig, wenn für die zunächst mit Vertrag vom 22.2.2006 erfolgte Einräumung des Baurechts auf die Dauer von dreißig Jahren eine zusätzliche Gegenleistung nachträglich eingeräumt worden wäre. Aus den aufgezeigten Gründen war daher der Berufung der Erfolg zu versagen und spruchgemäß zu entscheiden.  …
…zulässig, wenn für die zunächst mit Vertrag vom 28.6.2005 erfolgte Einräumung des Baurechts auf die Dauer von dreißig Jahren eine zusätzliche Gegenleistung nachträglich eingeräumt worden wäre. Aus den aufgezeigten Gründen war daher der Berufung der Erfolg zu versagen und spruchgemäß zu entscheiden.  …
…zulässig, wenn für die zunächst mit Vertrag vom 15.5.2006 erfolgte Einräumung des Baurechts auf die Dauer von dreißig Jahren eine zusätzliche Gegenleistung nachträglich eingeräumt worden wäre. Aus den aufgezeigten Gründen war daher der Berufung der Erfolg zu versagen und spruchgemäß zu entscheiden.  …
…und sind in den betreffenden Fällen die Baukosten für die nachfolgende Bebauung durch die Fa. M & W. GmbH& CoKG als zusätzliche Gegenleistung der Grunderwerbsteuer-Bemessungsgrundlage hinzuzuzählen". Der Wiederaufnahmebescheid wurde damit begründet, dass sich aus diesen Feststellungen die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Verfahrens ergeben würden…
…und sind in den betreffenden Fällen die Baukosten für die nachfolgende Bebauung durch die Fa. M & W. GmbH& CoKG als zusätzliche Gegenleistung der Grunderwerbsteuer-Bemessungsgrundlage hinzuzuzählen". Der Wiederaufnahmebescheid wurde damit begründet, dass sich aus diesen Feststellungen die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Verfahrens ergeben würden…
…könnte dies zu einer weiteren Vermögensverschiebung von der Kapitalgesellschaft zur Sphäre des Gesellschafters führen, weshalb derartige Zinsen als zusätzliche Gegenleistung der Kapitalgesellschaft an den Gesellschafter für das eingebrachte Vermögen in Betracht kämen. Das "Nichtvereinbaren" einer Verzinsung im Einbringungsvertrag stellt aber nicht umgekehrt eine gesondert steuerpflichtige…