…1 ErbStG kein Raum für die Annahme einer echten Gesetzeslücke im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz betreffend die steueraufhebende Wirkung einer nachträglichen einvernehmlichen Aufhebung des Rechtsgeschäftes Schenkung besteht und dass daher eine analoge Anwendung der von der Beschwerde ins Treffen geführten Bestimmung des Grunderwerbsteuergesetzes von vornherein nicht…
…Judikatur angesichts der Regelung des § 33 Abs. 1 ErbStG (aF) kein Raum etwa für die Annahme einer echten Gesetzeslücke im ErbStG betreffend die steueraufhebende Wirkung einer nachträglichen einvernehmlichen Aufhebung des Rechtsgeschäftes "Schenkung" besteht. Eine analoge Anwendung der Bestimmung des § 17 GrEStG 1987 kommt daher von…
…dass die Schenkung im Einvernehmen der Vertragsteile rückgängig gemacht wurde. Entgegen dem Dafürhalten des Bw sind aber diesfalls die Voraussetzungen nach § 17 Abs. 1 Z 4 GrEStG - wie oben dargelegt - nicht erfüllt. Mangels Erfüllung eines steuervernichtenden Tatbestandes kann aber durch die nachträgliche privatrechtliche Aufhebungsvereinbarung die…
…erfolgte eine Gleichstellung der Fälle, in denen der Beschenkte wider seinen Willen das Geschenk herausgeben musste. Eine Erstattung ist jedoch nach wie vor dann nicht möglich, wenn die Schenkung einvernehmlich rückgängig gemacht wird. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Linz, am 5. August 2005
…da der Schenkungsvertrag vom 30.10.2012 mit Aufhebungsvereinbarung einvernehmlich aufgehoben wird, der Schenkungsgegenstand somit nicht herausgegeben werden musste. Weiters verzichtet die Geschenkgeberin darauf, die Schenkung aus anderen als den gesetzlichen Gründen zu widerrufen (Punkt II des Schenkungsvertrages)." Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung bestreitet…
…da der Schenkungsvertrag vom 30.10.2012 mit Aufhebungsvereinbarung einvernehmlich rückgängig gemacht wird, das Grundstück somit nicht herausgegeben werden musste. Weiters verzichten die Geschenkgeber darauf, die Schenkung aus anderen als den gesetzlichen Gründen zu widerrufen (Punkt II des Schenkungsvertrages)." Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung…
…Vertragsurkunde bereits vor Abschluss des Schenkungsvertrages tatsächlich erfolgt war. Damit war die Ausführung der Zuwendung des Wohnrechtes ebenso im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erfolgt, womit nach § 12 Abs. 1 Z 2 ErbStG die Steuerschuld hinsichtlich dieser Zuwendung entstanden war. Die nachträglich "einvernehmliche Rückgängigmachung" und der "Verzicht…
…kann, zum anderen, weil eine laut Aufhebungsvereinbarung einvernehmlich rückgängig gemachte Schenkung - wäre sie denn gültig zustandegekommen - nicht zu einer Erstattung iS des § 33 ErbStG berechtigt. Das ErbStG kennt keinen Tatbestand analog § 17 GrEStG (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Kommentar, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Enns…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 10. Dezember 2008 betreffend die Abweisung des Antrages auf Erstattung der Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Übergabsvertrag vom 10. August 2007 hat M die in seinem (dazumal noch…
…erfolgten Beurkundung des "Scheidungsvergleiches" die Eintragungsmöglichkeit anderweitig eröffnet gewesen wäre, hat der Bw. nicht behauptet, und kann auf Grund der Aktenlage auch nicht vermutet werden. Weiters wird bemerkt, dass ihm die Liegenschaft erst nach Ablauf der Dreijahresfrist übergeben wurde. Zum Einwand betreffend die Ausstellung der…
…entstandene Steuerpflicht durch nachträgliche Ereignisse nicht wieder beseitigt werden kann (Erkenntnis vom 25.2.1993,92/16/0160). Abgesehen davon, dass im gegenständlichen Fall die Schenkung weder aufgehoben wurde noch das Geschenk herausgegeben werden musste kennt das ErbStG keinen Tatbestand, wonach die einvernehmliche Aufhebung des…
…vom 11. November 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 23. Oktober 2002 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Sachverhalt ergibt sich aus den Seiten 2ff. der zuerst ergangenen, angefochtenen Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates…
…Steuernummer, betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) hat am 19. Dezember 2007 einen Vertrag folgenden Inhaltes abgeschlossen: "I. Die Vertragsparteien haben am 12.06.1995 die Ehe geschlossen. Die Ehe ist aufrecht. II. H…
…die Schenkungssteuer sei mit Wirkung ex tunc weggefallen. Mit Bescheid vom 29. Juli 2010 wurde der Antrag auf Aufhebung des Schenkungssteuerbescheides abgewiesen. Eine nachträgliche einvernehmliche Aufhebung des Schenkungsvertrages führe nicht zur Erstattung der Steuer. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde auf die Auflösung des Schenkungsvertrages…
…2003 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Im Februar 2003 verstarb Hr. WF, der frühere Ehegatte der Bw. Im März 2003 brachte die Bw einen mit dem Verstorbenen am 9. Dezember 1970 abgeschlossenen Fruchtnießungs- und Schenkungsvertrag auf…
…vom 30. Juni 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Y vom 20. Mai 2003 betreffend Schenkungssteuer 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Anwartschaftsvertrag im Jahre 1995 erwarben P. und T, im Folgenden kurz Berufungswerberin (=Bw.) genannt, von…
…Oktober 2002, St. Nr. XY betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Herr M.M., der Berufungswerber (Bw.) war zu einem Drittel Eigentümer der Liegenschaft EZ X., bestehend aus den Grundstücken Nr. 33/5 und 605 im Gesamtausmaß…
…März 2003 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 17. März 2003 schrieb das Finanzamt der Berufungswerberin Schenkungssteuer in Höhe von € 604.073,07 vor. Grundlage dieser Vorschreibung war die Feststellung unentgeltlicher Zuwendungen im…
…Schlussbesprechung der Betriebsprüfung folgende Entgegnungen vor: Durch die Schenkung werde eine Versteuerung nicht umgangen, da die Buchwertfortführung eine Steuerhängigkeit garantiere. Es liege auch kein Scheingeschäft vor, weil das den gemeinsamen Vorsatz erfordere, die mit dem betreffenden Rechtsgeschäft verbundenen Rechtsfolgen nicht oder nicht vertraglich vereinbart eintreten…
…Wolfgang Schnaubelt, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 7. März 2002 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das…