…fortgesetzt Umsatzsteuervorauszahlungen zu hinterziehen, ist Anbetracht ihres Wohlverhaltens bezüglich der Monate Jänner bis August 1997 nicht erweislich. Damit ist betreffend Jänner September bis Dezember 1997 absolute Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs.5 FinStrG eingetreten. Folgt der Berufungssenat der Verwaltungspraxis, nachträgliche Entrichtungen von Umsatzsteuervorauszahlungen durch…
…da Finanzvergehen wie die verfahrensgegenständlichen nicht zeitgerechten Entrichtungen bzw. Abfuhren und Hinterziehungen in ihrer Gesamtheit als eine budgetäre Wirkung habende Verfehlungen mit ausreichenden Sanktionen zu bedenken sind, welche andere potentielle Finanzstraftäter in der Lage (hier:) der Berufungswerber von der Begehung ähnlicher Finanzstraftaten abhalten sollen. Der…
…Bw. Hinterziehungen vom Umsatzsteuervorauszahlungen für die Zeiträume Juni, August, September 2003, Jänner bis Dezember 2004, Februar, März und Mai 2005 iHv. insgesamt 37.829,83 € gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sowie die Nichtentrichtung/Nichtabfuhr bzw. nicht rechtzeitige Entrichtung/Abfuhr von Lohnsteuer(n…
…und den nachträglichen Bekanntgaben der Lohnabgaben teilweise an entsprechend zeitnahen Entrichtungen der Selbstbemessungsabgaben. Die nachträgliche Restschuld bei der K GmbH & Co KG für 2007 lässt eine diesbezügliche Aufschlüsselung auf einzelne Monate vermissen. Zusätzlich ließe sich diesen Nachmeldungen, unterstellte man ihnen überhaupt die Qualität von Prozesserklärungen…
…der Voranmeldungen bzw. die Entrichtung der Zahllasten vorerst möglicherweise - aus der Sicht eines gestressten und mit Arbeit überlasteten Hotelmanagers wie S möglicherweise durchaus funktioniert. Auch erfolgten Zahlungen an die Abgabenbehörde (Buchungsabfrage). So gesehen - die bedenkliche Umsatzsteuerrestschuld für das Veranlagungsjahr 2002 in Höhe von € 18…
…Zeitnähe entrichten kann, hindert nicht die Pflicht der Finanzstrafbehörden, eine solche entsprechend den rechtlichen Voraussetzungen vorzuschreiben (vgl. z.B. bereits VwGH 5.9.1985, 85/16/0044). Der vom Gesetzgeber insgesamt angedrohte Strafrahmen für die Geldstrafe beträgt somit € 227.599,42 (Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen…
…überhaupt die Qualität von Prozesserklärungen als Selbstanzeigen im Sinne des § 29 leg.cit., ebenso wie der lediglich nachträgliche Entrichtung der Lohnabgaben für Jänner 2006 nicht entnehmen, für wen diese Vorgänge dezidiert als Selbstanzeigen gelten sollten. Die nachträgliche Offenlegung der Selbstbemessungsabgaben wirkt daher für S bzw…
…Hinkunft zu zeitgerechtem Handeln zu veranlassen. Wirtschaftliche Motive für die strafrelevanten Säumigkeiten des Beschuldigten lassen sich ob der geringen Zinsenersparnis bei den keine größere Höhere erreichenden Umsatzsteuervorauszahlungen und den regelmäßigen - nachträglichen - Entrichtungen nicht erkennen. Ebenso ist für einen außenstehenden Beobachter durch die Vorgangsweise des Dr…
…nachkommender Geschäftsführer der Firma GT mbH um die abgabenrechtlichen Verpflichtungen betreffend die fristgerechte Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen und die Abgabe von Voranmeldungen bzw. die Entrichtung und Bekanntgabe von Lohnabgaben hinreichend Bescheid gewusst habe, um daraus auf einen entsprechenden Tatvorsatz iSd. § 33 Abs. 2 lit. a bzw…
…Die zeitnahe Entrichtung ist offenkundig infolge finanzieller Schwierigkeiten nicht erfolgt. Daher kommt der erstatteten Selbstanzeige keine strafbefreiende Wirkung zu. Die nachträgliche Offenlegung der fälligen Umsatzsteuervorauszahlungen in Verbindung mit der wiederum verspäteten Entrichtung der bereits fälligen Selbstbemessungsabgaben auf dem Abgabenkonto ist daher aus formalen Gründen keine…
…bzw. allenfalls mit geringer Verspätung (von bis zu sechs Tagen) beim Finanzamt elektronisch abgegeben worden waren, die Einreichung der Voranmeldung für 07/2006 (bis zum 15. September 2006 nicht entrichtete Zahllast: 6.192,35 €) erst am 15. November 2006 erfolgte (keine anschließende sofortige Entrichtung…
…6 und 161 Tagen) nachträglich Voranmeldungen eingereicht worden waren (die Entrichtung der jeweiligen sich nach Anwendung des § 214 BAO ergebenden Abgabenschuldigkeiten erfolgte zeitnahe (bis zu 13 Tage nach der Erklärungseinreichung), wurden die Voranmeldungen für die, ebenfalls jeweils Zahllasten ergebenden Monate (ohne Entrichtung von Vorauszahlungen) 01…
…ein gerundeter Ausgangswert von € 6.000,00. Den mildernden Umständen der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit des Beschuldigten, der finanziellen Notlage des Unternehmens, welche ihn zu seinem Verhalten verleitet hat, sowie der Mitwirkung an der Aufklärung des strafrelevanten Sachverhaltes durch zeitnahe nachträgliche Einreichung von Voranmeldungen steht als…
…und die Entrichtung entsprechender Umsatzsteuervorauszahlungen sowie die Einreichung von Abgabenerklärungen zur jahresweisen Veranlagung zu unterlassen, wobei sein Verhalten von der nicht unrealistischen Hoffnung getragen war, dass der Fiskus wie auch in all den Vorjahren - siehe oben - eine Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer unterlassen würde bzw…
…Voranmeldungszeiträume (= Kalendervierteljahr) des Veranlagungsjahres 2004 durchwegs rechtzeitig bzw. zeitnahe zum Fälligkeitszeitpunkt gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1994 Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht (zB Voranmeldung für 01-03/2004 vom 17. Mai 2004, eingereicht am 18. Mai 2004) bzw. Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtet (zB Entrichtung für 04-06 vom 17…
…bzw. keine Zahlungen geleistet worden (Schätzungsbefugnis gegeben). Zu den Büchern und Aufzeichnungen wurde festgestellt, dass erst anlässlich des Prüfungsbeginnes vom steuerlichen Vertreter der geprüften Gesellschaft über Ersuchen die Buchhaltungskonten und Saldenlisten ausgedruckt worden seien. Die Buchhaltung sei laut Auskunft des steuerlichen Vertreters auf Grund von…
…Bankkontenbevollmächtigter zeitnah vor bzw. im Zeitpunkt der Fälligkeiten wahrgenommen hat, dass er keine Zahlung durchführt, und in logischer Konsequenz auch dann wissen musste, dass die Zahlungen (Überweisungen) nicht erfolgt waren. Nach Einschätzung des Berufungssenates war für Unternehmer im strafrelevanten Zeitraum das Gebot zur Einreichung von…
…ergaben sich lediglich Guthaben bzw. - als solche offenbar nicht finanzstrafrechtlich relevante - geringfügige Zahllasten. Eine Ausnahme bildet jedoch die am 15. Jänner 2001 fällig gewesene Umsatzsteuervorauszahlung für Oktober 2000 in Höhe von S 42.760,--, welche mit Voranmeldung vom 6. Juli 2001 nachträglich dem Finanzamt gemeldet…
…Die nachträglich erfolgten (verspäteten) Erklärungsabgaben für die genannten Zeiträume könnten infolge nicht rechtzeitiger Entrichtung der entsprechenden Beträge (07 und 12/2005; 03, 05, 08 und 12/2006; 02, 04 - 07, 09 und 11/2007; 02/2008) im Sinne der Abgabenvorschriften (§ 29 Abs. 2 FinStrG) bzw…
…verbundene Schadenssumme betrage € 250.000,00. In der Folge sei es zu finanziellen Engpässen und Unterlassung der Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen gekommen, da es für die Gewährleistung der Fortführung des Betriebes vordringlicher erschienen sei die Lohn- und Gehaltszahlungen zu leisten und zur Abstattung aller anfallenden…