…Davon ist nur abzusehen, wenn das Wirtschaftsgut, das zunächst für den langfristigen Einsatz im Betrieb bestimmt war aufgrund nachträglicher Unwägbarkeiten (zB Schaden aufgrund von höherer Gewalt) aus dem Betriebsvermögen ausscheidet. Laut steuerlichem Vertreter wurden die Kunden vor Anschaffung des Raupenharvesters angesprochen, ob dieser beim Kunden…
…Bei seiner Pensionierung habe es diese Möglichkeit noch nicht gegeben. Die prämienbegünstigten Wirtschaftsgüter seien im Sinne der EStR (Rz 8217a) auf Grund von nachtäglichen Unwägbarkeiten aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden. Dies sei nach Rechtsmeinung des BMfF nicht prämienschädlich. Das Finanzamt legte die Berufung dem UFS direkt…
…mehr gebraucht werden kann, liegt keine nachträgliche Unwägbarkeit vor. Die Investitionszuwachsprämie 2004 in Höhe von € 14.300,10 ist daher um den Anteil des Mercedes Sprinter in Höhe von € 4.080,-- zu kürzen." 1.3 Mit Bescheid vom 1. Oktober 2009 schloss sich…
…von § 108e Abs 1 EStG bzw. RZ 8217a EStR sei. Nach weiterer eingehender Prüfung des Sachverhaltes liegt eine nachträgliche Unwägbarkeit nur vor, wenn zum Zeitpunkt der Anschaffung des Wirtschaftsgutes nicht absehbar war, dass das Wirtschaftsgut im Betrieb nicht oder nicht mehr gebraucht werden kann. Der…
…zu entnehmen sei und zum anderen, weil im Zeitpunkt der Investition nicht absehbare, nachträgliche Unwägbarkeiten vorlägen, indem mit der Maschine laufend technische Probleme verbunden gewesen seien und zudem noch eine "wirtschaftliche" Unbrauchbarkeit zum Zeitpunkt des Austausches gegeben gewesen sei. Die Auftragslage habe sich in den…
…nicht gedeckt. Nach den EStR sei von einer Änderung der Prämiengewährung abzusehen, wenn das zunächst für einen langfristigen Einsatz im Betrieb bestimmte Wirtschaftsgut auf Grund nachträglicher Unwägbarkeiten aus dem Betriebsvermögen ausscheide. In den Jahren 2004 bis 2006 seien die Marktpreise für Transporte deutlich zurückgegangen. Den…
…Bei der Überprüfung der Anschaffungen u.a. im Jahr 2004 habe sich ergeben, dass Wirtschaftsgüter innerhalb wesentlich kürzerer Zeit aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden seien. Nachträgliche Unwägbarkeiten, wie Insolvenz des Vertragspartners, seien berücksichtigt worden. Für das Jahr 2004 habe es sich um Anschaffungen von Wirtschaftsgütern iHv…
…RZ 8217 a noch angeführt, dass von der Änderung der Prämiengewährung dann abzusehen sei, wenn das Wirtschaftsgut auf Grund nachträglicher Unwägbarkeit aus dem Betriebsvermögen ausscheidet. Somit wäre jedenfalls die IZP zu gewähren. Die Berufung wurde dem Unabhängigen Finanzsenat mit Vorlagebericht vom 4. April 2008 vorgelegt.…
…Hälfte ihrer Nutzungsdauer oder zumindest vier volle Wirtschaftsjahre dem Betriebsvermögen angehören. Davon ist abzusehen, wenn das Wirtschaftsgut, aufgrund nachträglicher Unwägbarkeiten aus dem Betriebsvermögen ausscheidet (z.B. Schaden auf Grund höherer Gewalt)." Mit Datum 6. 10. 2008 erließ das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart einen Bescheid über…
…Lt. RZ 8217a der Einkommensteuerrichtlinien 2000 ist von einer Änderung der Prämiengewährung abzusehen, wenn das Wirtschaftsgut aufgrund einer nachträglichen Unwägbarkeit aus dem Betriebsvermögen ausscheidet (i.e. unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb). Daher ist auch in diesem Falle von einer Abänderung der Investitionszuwachsprämie abzusehen. Mit Beschluss des…
…Jahren 2003 und 2004 habe sich ergeben, dass Wirtschaftsgüter innerhalb wesentlich kürzerer Zeit aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden seien. Nachträgliche Unwägbarkeiten wie Insolvenz des Vertragspartners seien berücksichtigt worden. Der Niederschrift lag eine Auflistung der jeweils für das Jahr 2003 bzw. 2004 nicht anerkannten Wirtschaftsgüter bei und…
…Davon ist nur abzusehen, wenn das Wirtschaftsgut, das zunächst für den langfristigen Einsatz im Betrieb bestimmt war, auf Grund nachträglicher Unwägbarkeiten aus dem Betriebsvermögen ausscheidet." Hiergegen richtet sich der Vorlageantrag vom 14. 4. 2009: "Mit Schreiben vom 24, März 2009 hat das Finanzamt Neunkirchen - Wiener…
…den Mähdrescher zu verkaufen, anstatt diesen einem Landwirt zur Ernte zur Verfügung zu stellen, keine nachträgliche Unwägbarkeit gelegen sei. Dieser Standpunkt wird im Hinblick auf die Tatsache der Unternehmensfortführung geteilt (Betriebsübergabe erst 2008). Die Nichterweiterung des Betriebes stellt daher eine Entscheidung im Rahmen der unternehmerischen…
…2013 wurde der Bw. die Stellungnahme des Prüfers übermittelt. Bezüglich der Behaltefrist wurde auf die neuere Rechtsprechung des VwGH verwiesen. Bezüglich der nachträglichen Unwägbarkeiten wurde vorgehalten, dass bereits im Jahre 2004, zumindest spätestens Anfang Dezember 2004 die wirtschaftliche Unrentabilität bekannt gewesen sei. Der Vorhalt blieb…
…sondern hätte er die Möglichkeit nachzuweisen, dass die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen sei, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten, ergeben habe (VwGH 27.4.2000, 99/15/0012). Im Sinne dieser Judikatur sei…
…solchen Fall habe jedoch der Steuerpflichtige den Nachweis zu erbringen, dass die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen sei, sondern sich die Beendigung erst nachträglich insbesondere durch Eintritt konkreter Unabwägbarkeiten, ergeben habe. Im konkreten Fall sei die Betätigung nicht aus privaten…
…am Steuerpflichtigen liegen, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten, ergeben hat (VwGH 27.4.2000, 99/15/0012). Für eine zeitlich…
…setzen. Da dies in ihrem Fall nicht erkennbar ist, können die als nachträgliche Betriebsausgaben geltend gemachten Kreditzinsen nicht mehr anerkannt werden". Für die Folgejahre wurde bezüglich der Abweichung gegenüber den Steuererklärungen auf die Begründung für das Jahr 1998 verwiesen. 2. (a) Mit Schreiben vom 10…
…weder objektive Rechte noch subjektive Ansprüche des Steuerpflichtigen. Die Bw. kann somit aus den Einkommensteuerrichtlinien eine Ausnahme im Fall des Ausscheidens eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen auf Grund nachträglicher Unwägbarkeiten nicht rechtswirksam ableiten. Zur materiellrechtlichen Beurteilung dieser Frage durch den UFS wird auf die Ausführungen…
…nicht von vornherein für einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen sei, sondern die vorzeitige Beendigung sich erst nachträglich durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten ergeben habe. Wenn die Vermietungstätigkeit aufgrund eines nachträglich freiwillig gefassten Entschlusses des Steuerpflichtigen eingestellt worden sei, sei insgesamt Liebhaberei anzunehmen. Aus der Aktenlage…