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UFSW RV/0367-W/09Kein minderer Grad des Versehens, wenn ein Verein für Sachwalterschaft die Einhaltung der Fristen nicht sicherstellt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2009

…2008 per Fax weitergeleitet, ohne entsprechenden Hinweis auf die Dringlichkeit, sodass der Eindruck entstand der Beschluss sei erst unmittelbar vor der Übermittlung der Entscheidung zugestellt worden. Da es sich dabei um einen minderen Grad des Versehens handelt, stelle ich daher den Antrag, die Wiedereinsetzung in…

UFSL RV/0660-L/08Verletzung der Erklärungspflicht ist kein minderer Grad des Versehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2010

…2008 und 15. April 2008 für die Umsatzsteuer Februar 2008 gebracht hätte. Aufgrund des dargelegten Sachverhaltes könne nicht mehr nur von einer leichten Verletzung der Sorgfaltspflicht und auch nicht mehr nur von einem bloß minderen Grad des Versehens im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO…

UFSW RV/1770-W/10Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nichtversendung eines irrtümlich bloß abgespeicherten Antrages in FinanzOnline als minderer Grad des Versehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2011

…Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich um einen minderen Grad des Versehens handelt. Rechtliche Würdigung: Ziel der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist, Rechtsnachteile zu beseitigen, die einer Partei daraus erwachsen…

UFSG RV/0661-G/09Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nichtversendung eines irrtümlich bloß abgespeicherten Antrages in FinanzOnline als minderer Grad des Versehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2010

…verst.B vom 25.03.1976 Slg Nr. 9024/A), wobei hierbei ein unterlaufenes Versehen minderen Grades nicht schadet. Ein minderer Grad des Versehens liegt dann vor, wenn der Wiedereinsetzungswerber oder sein Vertreter nicht auffallend sorglos gehandelt hat, somit nicht die im Verkehr mit Behörden…

UFSL RV/1317-L/10Die Häufung von Unachtsamkeiten lässt auf grobe Organisationsmängel schließen und ist nicht mehr als bloß minderer Grad des Versehens zu qualifizieren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2012

…gestellt ist. Maßgebend ist daher, ob dem Abgabepflichtigen ein grobes Auswahlverschulden, grobe Mängel der Büroorganisation oder eine mangelhafte Überwachung und Kontrolle anzulasten sind. Von einem bloß minderen Grad des Versehens kann nicht mehr gesprochen werden, wenn Organisationsmängel vorliegen, wodurch die fristgerechte Abgabenentrichtung nicht gewährleistet ist…

UFSL FSRV/0052-L/07Versäumung einer Berufungsfrist infolge Nichtüberwachung des Fristvormerkes durch einen Rechtsanwalt; kein minderer Grad eines Versehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid28.06.2010

…hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Gemäß Abs.2 der Gesetzesstelle muss der Antrag auf Wiedereinsetzung binnen Monatsfrist nach Aufhören des Hindernisses bei der Behörde gestellt werden, bei der die Frist wahrzunehmen war (hier…

UFSW RV/0324-W/12Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn kein unvorhergesehenes Ereignis und kein bloß minderer Grad des Versehens vorliegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2012

…hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Nach § 308 Abs. 3 BAO muss der Antrag auf Wiedereinsetzung binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen…

UFSG RV/0096-G/10Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand des Verfahrens nach verspäteter Einbringung der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2011

…Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Nach Ritz, BAO Kommentar, Rz 11 zu § 308, und die dort…

UFSW RV/0735-W/13Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grobem Verschulden des Steuerberaters an der Fristversäumnis, Kontrolle des Fristenbuches
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2013

…Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liege, hindere die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handle. Nach ständiger Rechtsprechung sei ein Ereignis unvorhergesehen, das die Partei nicht einberechnet habe und dessen Eintritt sie…

UFSZ3K ZRV/0001-Z3K/06Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Irrtum über das Zustelldatum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.01.2006

…Schriftstücken mit der folgenden Abholung zwangsläufig zum Verstreichen von bestimmten Fristen komme. Das Verschulden der Partei (angesprochen erscheint wieder der Wiedereinsetzungswerber) sei nicht als ein minderer Grad des Versehens (leichte Fahrlässigkeit) zu bewerten. Vielmehr sei von einer auffallenden Sorglosigkeit und nicht von einer seit mehr…

UFSW RV/3118-W/02Bewilligung der Wieder­ein­setzung in den vorigen Stand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2003

…Berufung gegen die Umsatzsteuerbescheide 1995 bis 1997 wäre rechtzeitig gewesen. Die Versäumung der Berufungsfrist sei daher auf eine über einen minderen Grad des Versehens hinausgehende Sorglosigkeit zurückzuführen. Strittig ist, ob die Abweisung des neuerlichen Wiedereinsetzungsantrages vom 8. Februar 2001 zu Recht erfolgte. Über die Berufung…

UFSW RV/1493-W/08Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist (§ 308 Abs. 1 BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.07.2011

…Bescheid vom 14. März 2008 wurde der Antrag des Bw auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vom Finanzamt mit der Begründung abgewiesen, dass ein Organisations- und Überwachungsverschulden vorliege, das über den minderen Grad des Versehens hinausgehe: der zuständige Sachbearbeiter habe am 07. September 2007 im…

UFSW FSRV/0026-W/09Auswahl einer falschen Fax-Nummer durch die Sekretärin des Parteienvertreters stellt kein den minderen Grad des Versehens übersteigendes Verschulden dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)16.10.2009

…Einbringung der Einsprüche getroffen. Dass die Faxnummer nicht als unrichtig erkannt wurde, kann dem Parteienvertreter nicht als ein den minderen Grad des Versehens übersteigendes Verschulden angelastet werden. Eine irrtümlich gewählte Faxnummer stellt jedenfalls für den Verteidiger ein unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis dar, sodass die Wiedereinsetzung…

UFSL FSRV/0043-L/09Wiedereinsetzung hinsichtlich Einspruchsfrist, weil die an der Abgabestelle anwesende Ehegattin die zurückgelassene Hinterlegungsverständigung irrtümlich weggeworfen hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)27.10.2010

…hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Ein Antrag gemäß Abs. 1 leg.cit. ist binnen Monatsfrist nach Aufhören des Hindernisses bei der Behörde zu stellen, bei der die Frist wahrzunehmen war und ist diese…

UFSZ3K ZRV/0048-Z3K/05Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)01.07.2005

…Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen war, bei Versäumung…

UFSW RV/1895-W/03Zustellung einer Berufungsvorentscheidung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2004

…Fristversäumnis auszuschließen sei. Dass dies nicht geschehen sei, könne nicht mehr als minderer Grad des Versehens bezeichnet werden. Bei dieser - sicherlich in der Kanzlei nicht alltäglich auftretenden - Konstellation könne sich ein Rechtsanwalt auch mit an sich sonst ordnungsgemäßem Kanzleibetrieb nicht darauf verlassen, dass seine Angestellte…

UFSW FSRV/0027-W/13Die fehlende Verfügung, die Ladung an den Beschuldigten "trotz Postsperre zustellen": kein Anlass für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)19.07.2013

…ebenfalls erfolgte wäre, für die Beschuldigte hätte sich somit nichts geändert, da sie die selbe Nachsicht in der Hinterlegungsanzeige erhalten hätte), übersteigt den minderen Grad des Versehens im Sinne des § 167 FinStrG, da es für die Beschuldigte eine einfache Übung gewesen wäre, sich zumindest zu…

UFSL FSRV/0019-L/07Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend die Versäumung der Frist für einen Einspruch gegen eine Strafverfügung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)22.11.2007

…ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Wurde ein fristgebundener Antrag im Wege der Post, aber nicht als bescheinigte Sendung eingebracht, so liegt darin- bei Verlust der…

UFSW RV/1137-W/10Verspätetes Einbringen eines Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2010

…der Partei beim Instrumentarium der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§§ 308 ff BAO) insofern zu berücksichtigen ist, als ein minderer Grad des Versehens eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht ausschließt (Ritz, § 308 Tz 13). Das Einbringen eines diesbezüglichen Antrages beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart …

UFSI RV/0117-I/03Antrag auf Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs. 7 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2003

… 230 Abs. 5 BAO enthaltenen Hinweise erfordert. Wenn dies der Berufungswerber unterließ, so handelt es sich bei einem derartigen Verhalten nicht mehr um einen minderen Grad des Versehens. Da das Tatbestandsmerkmal des fehlenden groben Verschuldens im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO nicht gegeben ist…