…der etwa noch erforderlichen Ermittlungen, somit in sachverhaltsmäßiger Hinsicht grundsätzlich entscheidungsreif vorzulegen. Bei objektiven Bedenken an der materiellen Richtigkeit - insbesondere infolge erstmaligen oder geänderten Vorbringens nach Rechtsmittelvorlage - hat der UFS den Sachverhalt im Interesse der materiellen Wahrheitsfindung und der Gleichbehandlung aller Abgabepflichtigen weiter zu erforschen. …
…Umstände (§ 184 BAO). Im Erkenntnis vom 21.10.1993 hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) das Verhältnis zwischen Abgabenbehörde und Partei bei der Sachverhaltsermittlung so charakterisiert: "das (österreichische) Abgabenverfahren [ist] dadurch gekennzeichnet, daß einerseits die Abgabenbehörde die Verpflichtung zur amtswegigen Erforschung der materiellen Wahrheit trifft ( § 115 BAO )…
… 101 Abs. 3 BAO rechtliche Wirkung und ist ausreichend konkretisiert. Mangelnde Erforschung der Wahrheit, Verletzung der Manuduktionspflicht, Verletzung des Parteiengehörs: Die Vorbringen, wonach die §§ 85 ff BAO verletzt worden seien, die materielle Wahrheit nicht erforscht worden sei, ein Ermittlungsverfahren nicht durchgeführt worden sei und die…
…1 BAO sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, soweit sie abgabenrechtlich relevant sind, zu ermitteln. Zu erforschen ist die materielle Wahrheit (Untersuchungsgrundsatz). Grenzen der amtswegigen Ermittlungspflicht sind die Unmöglichkeit, Unzulässigkeit, Unzumutbarkeit oder Unnötigkeit der Sachverhaltsermittlung. Angaben eines Abgabepflichtigen, gegen deren Richtigkeit keine begründeten Zweifel bestehen…
…der Parteien, alles Erforderliche für ihren erfolgreichen Verfahrensausgang zu tun. Nur bei objektiven Bedenken an der materiellen Richtigkeit, muss der UFS im Interesse der Gleichbehandlung aller Abgabepflichtigen die materielle Wahrheit weiter erforschen. 1. Reisekosten Der Bw. beantragt für die von ihm durchgeführten Dienstreisen Differenzwerbungskosten, weil…
…UFS - im Vergleich zu jener der Abgabenbehörde erster Instanz - zurück. Nur bei objektiven Bedenken an der materiellen Richtigkeit hat der UFS im Interesse der Gleichbehandlung aller Abgabepflichtigen die materielle Wahrheit weiter zu erforschen. Ansonsten liegt die Beweisführungspflicht grundsätzlich bei den Rechtsmittelparteien. Im gegenständlichen Fall hat…
…rechtlicher Erforderlichkeit wesentliche Fakten nicht bekannt gibt. Es darf dem Abgabepflichten nicht zum Nachteil gereichen, dass er sich in Unkenntnis der Rechtslage eines unzutreffenden Terminus bedient hat. Der Grundsatz der amtswegigen Erforschung der materiellen Wahrheit geht klar aus § 115 Abs. 1 BAO hervor. Im Übrigen…
…BAO sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, soweit sie abgabenrechtlich relevant sind, zu ermitteln. Zu erforschen ist die materielle Wahrheit. Im Abgabenverfahren gilt nicht die Parteienmaxime, daher darf die Abgabenbehörde ihren Entscheidungen Sachverhalte nicht allein deshalb zu Grunde legen, weil sie von der Partei behauptet…
…seien nicht aufgenommen worden. Die Erstbehörde verkenne, dass sie die Pflicht zur Erforschung der materiellen Wahrheit grob verletzt und missachtet habe. Die vom Bw in seiner Äußerung vom 11. August 2011 erhobenen Einwände würden durch die Erstbehörde vollständig missachtet und negiert, sie fänden auch nicht…
…bekannt gegeben wurde, dass beabsichtigt wird, Kabotagefahrten vorzunehmen. Die Nachweis- bzw Glaubhaftmachungspflicht der Bf entbindet die Zollbehörde zwar nicht, die materielle Wahrheit im Abgabenverfahren zu erforschen, ändert aber nichts daran, dass die Nachweispflicht oder zumindest das Glaubhaftmachen der Sphäre der Bf zuzurechnen ist, sie hat…
…und führt Umschulung ins Treffen, sodass die Amtspartei bei diesem Verfahrenslauf keine Möglichkeit hatte, ihrem Auftrag zur amtswegigen Erforschung der materiellen Wahrheit zu entsprechen. Auch wenn oben dargestellter Prozessverlauf unter Rechtsschutzaspekten nicht zu beanstanden ist, so ist dennoch zu sagen, dass der unabhängige Finanzsenat als…
…nur eine Schätzung darstellen würden. Im Rahmen der Betriebsprüfung sei dieser Vorgangsweise zugestimmt worden, um das für den Bw. belastende Verfahren zu beenden. Es spiegle jedoch sicher nicht die materielle Wahrheit wieder, da das Kontrollmaterial der Fa. X. durch den Bw. natürlich in keiner Weise…
…Nachdem das durch § 115 Abs. 1 BAO geforderte amtswegige Ermittlungsverfahren zur Erforschung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisses (materielle Wahrheit) noch nicht abgeschlossen sei (offenes Betriebsprüfungsverfahren) und seitens der Betriebsprüfung der Bw. jederzeit Gelegenheit zur Äußerung zu den behördlichen Sachverhaltsannahmen gegeben werde, liege nach Ansicht des…
…amtswegige Ermittlungspflicht des UFS im Vergleich zu jener der Abgabenbehörde erster Instanz - zurück. Nur bei objektiven Bedenken an der materiellen Richtigkeit hat der UFS im Interesse der Gleichbehandlung aller Abgabepflichtigen die materielle Wahrheit weiter zu erforschen. Ansonsten liegt die Beweisführungspflicht grundsätzlich bei den Rechtsmittelparteien (vgl…
…November 2011 geendet. Das Enden dieser Frist enthebe jedoch die Abgabenbehörde nicht von ihrer Verpflichtung, die materielle Wahrheit zu erforschen. Beantragt werde daher, die Grunderwerbsteuer unter Berücksichtigung des Befreiungstatbestandes nach dem NeuFöG festzusetzen. Dem Vorlageantrag wurde ein Bescheid der Bezirksgrundverkehrskommission F vom 7. September 2011…
…Abgaben bekanntgeben. Nach § 115 Abs. 1 BAO sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, soweit sie abgabenrechtlich relevant sind, zu ermitteln. Zu erforschen ist die materielle Wahrheit (Untersuchungsgrundsatz). Grenzen der amtswegigen Ermittlungspflicht sind die Unmöglichkeit, Unzulässigkeit, Unzumutbarkeit oder Unnötigkeit der Sachverhaltsermittlung (Vogel, FJ 1973, 124 ff). …
…zu entrichtenden Abgaben bekanntgeben. Nach § 115 Abs 1 BAO sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, soweit sie abgabenrechtlich relevant sind, zu ermitteln. Zu erforschen ist die materielle Wahrheit (Untersuchungsgrundsatz). Grenzen der amtswegigen Ermittlungspflicht sind die Unmöglichkeit, Unzulässigkeit, Unzumutbarkeit oder Unnötigkeit der Sachverhaltsermittlung (Vogel, FJ 1973…
…zu entrichtenden Abgaben bekanntgeben. Nach § 115 Abs 1 BAO sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, soweit sie abgabenrechtlich relevant sind, zu ermitteln. Zu erforschen ist die materielle Wahrheit (Untersuchungsgrundsatz). Grenzen der amtswegigen Ermittlungspflicht sind die Unmöglichkeit, Unzulässigkeit, Unzumutbarkeit oder Unnötigkeit der Sachverhaltsermittlung (Vogel, FJ 1973…
…das den Bundesadler trägt. Im Übrigen kann die Republik Österreich im Inland nicht vertreten werden. Grundsatz der Amtswegigkeit, der amtswegigen Erforschung der materiellen Wahrheit und des Parteiengehörs Gemäß § 115 Abs. 1 BAO haben die Abgabenbehörden die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die…
…ihrem Auftrag zur amtswegigen Erforschung der materiellen Wahrheit nachzukommen. Im fortzusetzenden Verfahren wird die Bw. durch entsprechende Mitwirkung am Verfahren ihren Parteiwillen zu konkretisieren haben, wodurch die Amtspartei in die Lage versetzt werden wird, die materielle Wahrheit zu erforschen. Der entscheidungserhebliche Sachverhalt erweist sich damit…