…den anständigen Unterhalt der Ehegattin für die Zeit nach seinem Ableben, dann schließt die Erfüllung dieser moralischen Verpflichtung den Bereicherungswillen beim Zuwendenden aus (vgl. das hg. Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 4. Februar 1965,Zl.607/64,VwSlg 3.219/F). Der mangelnde anständige Unterhalt…
…als nicht zulässig erachtet wird, entnommen werden, dass ein Unterhaltsanspruch an der Lebenssituation des überlebenden Ehegatten zu messen ist und die angemessenen Bedürfnisse ("anständiger" Unterhalt) zu berücksichtigen sind. Dies muss aber nicht zu einer Fixierung des zuletzt bestandenen Anspruchs führen, da die angemessenen Bedürfnisse zu…
…die Mühle mit über 10.000 Tonnen pro Jahr ein Mehrfaches von damals, habe seine Produktion völlig modernisieren und sei tatsächlich mit der "S-Mühle", die sehr wohl eine Betriebswohnung unterhalte, vergleichbar. Das Finanzamt vergleiche die Umsätze der berufungsgegenständlichen Mühle ab dem Jahr 1999 mit…
…den anständigen Unterhalt der Ehegattin für die Zeit nach seinem Ableben, dann schließt die Erfüllung dieser moralischen Verpflichtung den Bereicherungswillen beim Zuwendenden aus (vgl. das hg. Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 4. Februar 1965,Zl.607/64,VwSlg 3.219/F). Der mangelnde anständige Unterhalt…
…einer Liegenschaft - für ihren Unterhalt aufzukommen, sodass die Leibrente zum notwendigen Unterhalt nicht erforderlich war, dieser auch ohne Leibrente gesichert erscheine und der Erblasser "im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht die Absicht gehabt haben kann, durch Aussetzung der Leibrente den mangelnden anständigen Unterhalt zu sichern". Im…
…und einer Liegenschaft - für ihren Unterhalt aufzukommen, sodass die Leibrente zum notwendigen Unterhalt nicht erforderlich war, dieser auch ohne Leibrente gesichert erscheine und der Erblasser "im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht die Absicht gehabt haben kann, durch Aussetzung der Leibrente den mangelnden anständigen Unterhalt zu sichern"…
…aus (VwGH 29.1.1996, 94/16/0064). Die Grundlagen für die Sicherstellung des anständigen Unterhaltes waren gegeben, weshalb die Einsetzung als Begünstigte nicht als Vorsorge für den mangelnden anständigen Unterhalt zu sehen ist (VwGH 21.5.1970, 1183/69, 30.8.1995, 94/16…
…einer Liegenschaft - für ihren Unterhalt aufzukommen, sodass die Leibrente zum notwendigen Unterhalt nicht erforderlich war, dieser auch ohne Leibrente gesichert erscheine und der Erblasser "im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht die Absicht gehabt haben kann, durch Aussetzung der Leibrente den mangelnden anständigen Unterhalt zu sichern". Im…
…Berufungsvorbringen, spätestens jedoch auf Grund des ergänzenden Vorbringens im Vorlageantrag und den ausdrücklichen Hinweis der Bw. auf den mangelnden Bereicherungswillen des Verstorbenen und den unterhaltsrechtlichen Charakter der Lebensversicherung hätte die Abgabenbehörde erster Instanz Ermittlungen durchführen müssen. Es kann nicht Aufgabe der Abgabenbehörde zweiter Instanz sein…
…waren und das Unternehmerrisiko diesbezüglich nur ihn traf. In Anbetracht der weitaus überwiegenden Adressierung der Rechnungen an den Bw und der mangelnden Zuordenbarkeit des Abflusses der Zahlungen aus dem Einkommen der Gattin kann sohin nicht von einer auch nur teilweisen Lastentragung durch die Gattin gesprochen…
…sei. Der Bw ersuche wirklich dringend, diesen Säumniszuschlag aufzuheben, da er einen braven und anständigen Steuerzahler übermäßig bestrafen würde. Er werde auch in Zukunft seine Kontoauszüge noch öfter überprüfen, dass das kein zweites Mal passiere. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 28. November…
…Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. § 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 zufolge dürfen bei den einzelnen Einkünften die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden. Ebenfalls nicht abzugsfähig (Z 2 lit. a leg. cit…
…wäre in ständigem Kontakt mit der Abgabenbehörde gewesen und hätte dabei weder Tatsachen verheimlicht noch beschönigt oder überhaupt mutwillig verschwiegen. Er pflege einen anständigen und geregelten Lebenswandel, wäre unbescholten und hätte ein Unternehmen mit bis zu 90 Dienstnehmern bei durchaus moderatem Geschäftsführergehalt geführt. Mit Berufungsvorentscheidung…
…dass dieser im Jahr 2004 neben den Unterhaltszahlungen für die beiden Kinder und den Darlehenszahlungen keine Geld- oder Sachleistungen für den Haushalt (Betriebskosten, Instandhaltung, Lebensmitteleinkauf, Telefon, Fernseh- und Internetgebühren usw.) erbracht habe. Die mangelnde Beteiligung an den laufenden Haushalts- und Wirtschaftskosten sei auch der Grund…
… 34 Abs. 7 Z 2 EStG 1988 sind Leistungen des gesetzlichen Unterhalts für ein Kind, das nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen zugehört und für das weder der Steuerpflichtige noch der mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebende (Ehe)Partner Anspruch auf Familienbeihilfe hat und das sich…
…dass nach der vorliegenden Bestätigung der deutschen Finanzbehörde festgestellt wurde, dass Frau A in dieser Zeit aufgrund der Höhe ihrer Einkünfte zur Unterhaltsleistung gegenüber ihrem Gatten verpflichtet war. Festzuhalten ist auch, dass der Sohn des Berufungswerbers vom ärztlichen Sachverständigen des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen…
…Schreiben vom 3. Mai 2004 durch seinen ausgewiesenen rechtsfreundlichen Vertreter Berufung mit den Anträgen, Werbungskosten für Familienheimfahrten sowie für die Tätigkeit als Forstarbeiter einerseits und Unterhaltsleistungen für ein im Ausland lebendes minderjähriges Kind andererseits zu berücksichtigen. Im einzelnen wurde ausgeführt, dass der Bw. wie in…
…geb. 1988, da er für dieses Kind aus der geschiedenen Ehe zwischen ihm und Frau Exfrau-Bw. die überwiegenden Unterhaltskosten trage. Tochter-Bw sei aus dem gemeinsamen Haushalt mit Exfrau-Bw. ausgezogen und bewohne nunmehr eine eigene Wohnung in T-10. Seine Anspruchsberechtigung gründe sich…
…rückgefordert, dass gemäß § 5 Abs. 2 FLAG 1967 kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder bestehe, denen Unterhalt von ihrem Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist. Gegen obgenannten Bescheid berief der Bw. mit seiner Eingabe vom 29. August 2003 und führte hiezu aus, dass…
…sind die Familienheimfahrten eines Steuerpflichtigen an seinen Familienwohnsitz steuerlich anzuerkennen, wenn am Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen unterhaltspflichtige Kinder leben. Wie aus den beigeschlossenen Geburtsurkunden hervorgeht, hatte der Steuerpflichtige jedenfalls bis zum Jahr 2000 minderjährige Kinder und haben diese auch im Jahr 1998 am Familienwohnsitz in Serbien…