…auf den Antrag der A vom 27. April 2010 auf neuerliche Zustellung des Sicherstellungsauftrages vom 11. März 2010 an die Bf übermitteltem Schreiben des Zollamtes X vom 7. Juni 2010 Bescheidcharakter zukommt. Die Frage, ob die am 19. März 2010 erfolgte Zustellung des Sicherstellungsauftrages mangelhaft…
…Gemäß § 273 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. Mit Berufung anfechtbar sind nur Bescheide. Daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (vgl. Ritz, BAO-Kommentar², § 273…
…bloß mit dem völlig ungenügenden Ausdruck "CP" benannt wurde. Auch der Begründung des Bescheides ist kein Hinweis auf das Rechtssubjekt zu entnehmen. Das Hauptzollamt Wien hätte aus den genannten Erwägungen zur mangelnden Bescheidqualität die anhängige Berufung vom 20. Feber 2002 nicht durch eine materiellrechtliche Berufungsvorentscheidung…
…BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Ein der Erledigung in der Sache entgegenstehendes formalgesetzliches Hindernis liegt insbesondere dann vor, wenn der angefochtenen Erledigung Bescheidcharakter nicht zukommt. Die Abgabenbehörde ist diesfalls verpflichtet, durch Zurückweisung zu entscheiden (vgl…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X GesmbH, BB, vertreten durch Heinz Langer SteuerberatungsGmbH, 1020 Wien, Praterstraße 15/I/24, vom 31. Jänner 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 14. November 2007 betreffend Körperschaftsteuer 2006 entschieden: Die…
…Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Mit Berufung sind jedoch gemäß § 243 BAO nur Bescheide anfechtbar, daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (VwGH 18.6.2001, 2001/17/0044; 15.5.2000, 95/17/0458; 20.12…
…eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Eine Berufung ist vor allem unzulässig bei mangelnder Bescheidqualität (Ritz, BAO, 3. Auflage, § 273 Tz 2). Mit Berufung anfechtbar sind nämlich nur Bescheide; daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (Ritz, …
…2009 zugestellten Bescheid erhob der rechtsfreundliche Vertreter des Bw. am 28. Jänner 2010 Berufung. Der bekämpfte Bescheid werde vollinhaltlich wegen unrichtiger Sachverhaltsfeststellung in Folge mangelnder Beweiswürdigung sowie wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung angefochten; hierzu werde wie folgt ausgeführt: 1. Am 22. Oktober 2009 habe der Bw…
…Es werde daher keine Wiederaufnahme von Amts wegen durchgeführt. Ergänzend teilte das Finanzamt mit, dass der gegenständlichen Mitteilung kein Bescheidcharakter zukomme. Am 1. März 2005 brachte der anwaltliche Vertreter beim Finanzamt eine als Antrag bezeichnete Eingabe "wegen Wiederaufnahme des Verfahrens für 2002 und 2003 gem. …
…als nicht rechtwirksam erlassen anzusehen. Gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Eine Berufung ist insbesondere unzulässig bei mangelnder Bescheidqualität (Ritz, BAO-Kommentar³, § 273 Tz. 2). Da nach obigen Ausführungen der…
…Diese Erledigung war nur an den Bw als Antragsteller gerichtet und wurde ihm zu Händen seiner damals ausgewiesenen Vertreterin zugestellt (ihr Einschreiten war ungeachtet mangelnder Berufsbefugnis zur steuerlichen Vertretung nicht abgelehnt worden). Über die Berufung wurde erwogen: Die mit Berufung angefochtene Erledigung stellt keinen rechtswirksam…
… 273). Im Zusammenhang mit mangelnder Bescheidqualität sei erwähnt, dass nur Bescheide mit Berufung anfechtbar sind. Kein Bescheid liegt zB vor, wenn die an sich Bescheidcharakter aufweisende Erledigung an keine Rechtsperson gerichtet ist, wie beispielsweise an eine nicht (mehr) existierende (juristische) Person (VwGH 22.6.2001…
…Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Eine Berufung ist vor allem unzulässig bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters sowie bei mangelnder Bescheidqualität. Grundsätzlich führt die Auflösung und Löschung einer im Firmenbuch eingetragenen juristischen Person nicht sofort zum Verlust deren Rechts- und Parteifähigkeit iSd § 79…
…zulässig ist. Eine Berufung ist vor allem auch bei mangelnder Bescheidqualität unzulässig. Mit Berufung anfechtbar sind nur Bescheide. Daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen. Kein Bescheid liegt zB vor, wenn die an sich Bescheidcharakter aufweisende Erledigung an keine Rechtsperson gerichtet ist…
…zulässig ist. Eine Berufung ist vor allem auch bei mangelnder Bescheidqualität unzulässig. Mit Berufung anfechtbar sind nur Bescheide. Daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen. Kein Bescheid liegt zB vor, wenn die an sich Bescheidcharakter aufweisende Erledigung an keine Rechtsperson gerichtet ist…
…1 lit. b BAO dar und sei als tauglicher Wiederaufnahmegrund zu qualifizieren. Selbst der Bescheid erlassenden Behörde wäre Tatsache des mangelnden Bescheidcharakters des Grundlagenbescheides unbekannt gewesen. Diese Tatsache könne vom Bw. als neu hervorgekommen angesehen werden und treffe ihn kein grobes Verschulden an der Nichtgeltendmachung…
…eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Eine Berufung ist vor allem unzulässig bei mangelnder Bescheidqualität (Ritz, BAO, 3. Auflage, § 273 Tz 2). Mit Berufung anfechtbar sind nämlich nur Bescheide; daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (Ritz, …
…gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen. Kein Bescheid liegt etwa dann vor, wenn die an sich Bescheidcharakter aufweisende Erledigung an eine nicht mehr existente juristische Person gerichtet ist (VwGH 30.5.1996, 96/06/0087). Unzulässig ist eine Berufung auch bei mangelnder Aktivlegitimation des…
…zweiter Instanz ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Die Abgabenbehörde hat gemäß § 273 BAO eine Berufung zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Eine Berufung ist vor allem bei mangelnder Bescheidqualität unzulässig, da mit Berufung nur Bescheide anfechtbar sind (Ritz, BAO4, …
…zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig sein würde. Eine Berufung sei vor Allem unzulässig bei mangelnder Bescheidqualität (Ritz, BAO3, § 273, Tz 2). Mit Berufung anfechtbar seien - wie bereits oben erwähnt - nur Bescheide. Daher seien Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (Z.B. VwGH…