…nachzuholen. Dass der Bw. darauf verzichtet hatte, den "abgeleiteten" Einkommensteuerbescheid 1989 mit Berufung anzufechten, war nicht auf mangelnde Kenntnis der Spruchgestaltung des in Rede stehenden "Grundlagenbescheides" zurückzuführen, weil in der Berufung gegen diesen Bescheid genau jene Anfechtungsgründe geltend gemacht worden waren, von denen der Bw…
…ist nicht auf mangelnde Kenntnis der Spruchgestaltung der ,Feststellungsbescheide' vom 10. Februar 1997 zurückzuführen. Von einem neuen Hervorkommen der Tatsache des Vorliegens von Nichtbescheiden erst mit Bekanntgabe (13. März 2008) des VwGH- Beschlusses vom 27. Februar 2008 über die Zurückweisung der Beschwerden kann keine Rede…
…BAO): Dass der Bw darauf verzichtete, den am 9. Oktober 2001 gemäß § 295 Abs. 1 BAO erlassenen Einkommensteuerbescheid 1989, welcher auf einen von ihm bereits davor als nichtig erkannten ,Feststellungsbescheid' gestützt (von diesem ,abgeleitet') war, mit Berufung anzufechten, ist nicht auf mangelnde Kenntnis der Spruchgestaltung…
…nachzuholen. Dass der Bw. darauf verzichtet hatte, den "abgeleiteten" Einkommensteuerbescheid 1989 mit Berufung anzufechten, war nicht auf mangelnde Kenntnis der Spruchgestaltung des in Rede stehenden "Grundlagenbescheides" zurückzuführen, weil in der Berufung gegen diesen Bescheid genau jene Anfechtungsgründe geltend gemacht worden waren, von denen der Bw…
…Dass der Bw darauf verzichtet hatte, den ,abgeleiteten' Einkommensteuerbescheid 1989 mit Berufung anzufechten, ist nicht auf mangelnde Kenntnis der Spruchgestaltung des ,Grundlagenbescheides' vom 10.02.1997 zurückzuführen, weil in der Berufung gegen diesen Bescheid genau jene Anfechtungsgründe geltend gemacht worden waren, von denen der Bw…
…nachzuholen. Dass der Bw. darauf verzichtet hatte, den "abgeleiteten" Einkommensteuerbescheid 1989 mit Berufung anzufechten, war nicht auf mangelnde Kenntnis der Spruchgestaltung des in Rede stehenden "Grundlagenbescheides" zurückzuführen, weil in der Berufung gegen diesen Bescheid genau jene Anfechtungsgründe geltend gemacht worden waren, von denen der Bw…
…wurden und zwar auch dann, wenn die Nichtberücksichtigung auf mangelnde Kenntnis der Abgabebehörde als Folge mangelnder Offenlegung durch die Partei zurückzuführen ist. Betreffend die Ermessensübung wurde darauf hingewiesen, dass eine solche Maßnahme nicht in das Belieben der Abgabenbehörde gestellt ist, sondern vielmehr die Richtschnur des…
…rechtswidrig, wenn entscheidungserhebliche Tatsachen oder Beweismittel nicht berücksichtig worden seien, dies auch dann, wenn die Nichtberücksichtigung auf mangelnde Kenntnis der Abgabenbehörde (zB als Folge mangelnder Offenlegung durch die Partei) zurückzuführen sei. Die Unrichtigkeit müsse dabei nicht offensichtlich im Sinne des § 293 b BAO sein. Aus…
…von einer persönlichen Unbilligkeit auszugehen. Der Unbilligkeitstatbestand stelle grundsätzlich auf die Einhebung ab. Die allfällige Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung schließe nicht aus, dass eine Unbilligkeit nach der Lage des Einzelfalles dennoch gegeben sei. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 5. April 2006 als unbegründet…
…besteht nur dann, wenn zur Unrichtigkeit der Abgabenfestsetzung noch besondere Umstände hinzutreten, die die Einhebung als unbillig erscheinen lassen, wie zB wenn unverschuldet eine Rechtsverfolgung im Festsetzungsverfahren nicht möglich, nicht aussichtsreich oder nicht zumutbar war. Eine Auseinandersetzung mit der Judikatur (z.B. VwGH 13.11…
…hinzutretende Umstand nicht einzig in der Person des Abgabepflichtigen oder seines steuerlichen Vertreters gelegen sein darf (Fellner, Nachsicht und Zahlungserleichterung, S. 36). Eine sachliche Unbilligkeit ist daher nur dann zu bejahren, wenn die mangelnde Rechtsverfolgung im Festsetzungsverfahren auf ein Fehlverhalten der Behörde zurückzuführen ist (z…
…ihrer Ansicht nach mangelnde Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Festsetzungsverfahren wende. Im Verfahren nach § 236 BAO wäre jedoch einzig und allein darüber zu entscheiden, ob sachliche Unbilligkeit in der Einhebung der fraglichen Abgaben vorliege. Über die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung wäre dabei nicht…
…Ob die zwischen 74 km und 76 km entfernten Arbeitsstätten in Österreich eine doppelte Haushaltsführung rechtfertigen würden, kann ohne Kenntnis der Arbeitszeiten nicht beurteilt werden. Die vier Tage in Salzburg fallen nicht ins Gewicht. Während des gesamten Streitzeitraumes war der Bw. jedoch in Oberösterreich eingesetzt…
…die Besteuerung wesentliche Tatsache mangelte, nämlich an jener um die Höhe der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit laut Lohnzettel der PAG. Diese Tatsache gelangte dem Finanzamt erst durch die Übermittlung des - wenn auch zunächst fehlerhaften Lohnzettels - am 25. April 2008 zur Kenntnis. Der Berufungswerber vermeinte nun…
…der Bw. berufungsbegründend Bezug auf die Richtlinien zur Aufhebung von Bescheiden gem. § 299 BAO nimmt, wonach ein Bescheidspruch u.a. dann rechtswidrig sei, wenn entscheidungserhebliche Tatsachen oder Beweismittel nicht berücksichtigt worden seien und dies auch dann anzunehmen sei, wenn die Nichtberücksichtigung auf mangelnde Kenntnis der…
…hinzutretende Umstand nicht einzig in der Person des Abgabepflichtigen oder seines steuerlichen Vertreters gelegen sein darf (Fellner, Nachsicht und Zahlungserleichterung, S. 36). Eine sachliche Unbilligkeit ist daher nur dann zu bejahren, wenn die mangelnde Rechtsverfolgung im Festsetzungsverfahren auf ein Fehlverhalten der Behörde zurückzuführen ist (z…
…der Bw. berufungsbegründend Bezug auf die Richtlinien zur Aufhebung von Bescheiden gem. § 299 BAO nimmt, wonach ein Bescheidspruch u.a. dann rechtswidrig sei, wenn entscheidungserhebliche Tatsachen oder Beweismittel nicht berücksichtigt worden seien und dies auch dann anzunehmen sei, wenn die Nichtberücksichtigung auf mangelnde Kenntnis der…
…hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anderslautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta)…
…Dabei sei von der Vermieterseite rasche Abhilfe in Aussicht gestellt worden, da man einerseits in Verantwortung des Kunstmuseums auf die Gastronomie angewiesen gewesen sei und eine kurzfristige Neubesetzung des Lokals nicht absehbar gewesen wäre, andererseits die zum damaligen Zeitpunkt mangelnde Attraktivität des vom Architekten vorgegebenen…
…Dabei sei von der Vermieterseite rasche Abhilfe in Aussicht gestellt worden, da man einerseits in Verantwortung des Kunstmuseums auf die Gastronomie angewiesen gewesen sei und eine kurzfristige Neubesetzung des Lokals nicht absehbar gewesen wäre, andererseits die zum damaligen Zeitpunkt mangelnde Attraktivität des vom Architekten vorgegebenen…