RIS AI
11 659 Treffer229 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/0892-L/11Familienbeihilfe - Zurückweisung eines Antrages; mündliche Anbringen und mündlicher Bescheid; Umdeutung eines Ansuchens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2013

…die Nichtberücksichtigung von Anträgen, und mangelndes Parteiengehör sowie allenfalls ein Verstoß hinsichtlich der behördlichen Anleitungspflicht und hinsichtlich der KlarsteIlung des Inhaltes des Anbringens vom 15.06.2003 vor. Antrag Der Berufungswerber stellt daher den Antrag, die Berufungsbehörde möge eine mündliche Verhandlung anberaumen, den Zurückweisungsbescheid des…

UFSW RV/1813-W/02Rechtzeitigkeit einer Berufung; fernmündlicher Kontakt des Bw. mit Behörde als Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2003

…Finanzamt in ständigem Kontakt gewesen seien und daher eine mündliche Berufung zeitgerecht stattgefunden hätte. Unter Hinweis auf die Berufungsvorentscheidung vom 7. September 1999 wird die Bw. auf folgende Rechtslage hingewiesen: Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von…

UFSW RV/2299-W/08Mündliche Berufungsfristverlängerungsvereinbarung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.02.2010

…Abs. 1 BAO normiert: Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) sind vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). § 85 Abs. 3 BAO normiert: Die Abgabenbehörde hat mündliche Anbringen der im Abs. 1…

UFSG RV/0545-G/10Telefonisches Ansuchen um Verlängerung der Berufungsfrist ist kein wirksames Ansuchen und berechtigt daher zur Zurückweisung der Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid22.03.2013

…BAO Abs. 1 lautet: Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) sind vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). § 85 Abs. 3 BAO lautet: Die Abgabenbehörde hat mündliche Anbringen der im Abs. 1…

UFSG RV/0210-G/03Zurückweisung einer verspätet eingebrachten Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2004

…Abs. 1 BAO lautet: Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) sind vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Nach Abs. 3 des § 85 BAO hat die Abgabenbehörde mündliche Anbringen der im Abs…

UFSW RV/2655-W/06Säumniszuschlag bei verspätetem Zahlungserleichterungsansuchen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2007

…Aktenlage noch nicht entschieden wurde. Ansuchen um Zahlungserleichterungen sind Anbringen im Sinne des § 85 Abs. 1 BAO und daher in der Regel schriftlich einzubringen. Dass und aus welchem Grunde das Finanzamt das - ohnehin auch verspätete - mündliche Anbringen des Geschäftsführers der Bw. anlässlich dessen Vorsprache beim…

UFSG RV/0443-G/05Mängelbehebungsauftrag gemäß § 275 BAO - Erfüllung im Wege einer telefonischen Mitteilung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.11.2005

…85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Zufolge Abs. 3 leg.cit. hat die Abgabenbehörde mündliche Anbringen der im Abs. 1…

UFSW RV/0662-W/04Schriftlichkeitsgebot für Zahlungserleichterungsansuchen; telefonische Mitteilung ist nicht säumnishemmend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.06.2006

…ist. Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Nach Abs. 3 des § 85 BAO hat die Abgabenbehörde mündliche Anbringen der im Abs. 1 bezeichneten Art entgegenzunehmen, (a…

UFSG RV/0146-G/121. Unzulässige Berufung per E-Mail 2. Unvollständige bzw. falsche Pflichtangaben im elektronischen Erstattungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2012

…1 BAO. Diese Bestimmung sieht telefonische Anbringen aber nicht vor. Insoweit erweist sich die vom Bw. vertretene Auffassung, Anrufe seinerseits seien als Antragstellungen iSd § 85 BAO zu werten gewesen, als verfehlt (vgl. die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, wonach telefonische Mitteilungen keine "mündlichen" Anbringen iSd § 85…

UFSL RV/0608-L/05Zurückweisung einer verspäteten Berufung gegen einen Haftungsbescheid (§§ 9, 80 BAO) gemäß § 273 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid14.06.2006

…sind von dieser gemäß § 89 BAO in einem Aktenvermerk festzuhalten. Die BAO unterscheidet demnach also klar zwischen schriftlichen und mündlichen Anbringen sowie telefonischen Mitteilungen. Telefonische Anbringen sind immer nur dann zulässig, wenn sie ausdrücklich gesetzlich vorgesehen sind, wie dies etwa im § 2 AuskunftspflichtG der Fall…

UFSW RV/3500-W/09Auswirkungen eines für das Jahr der Einbringung verspäteten, mit undeutlichem Bescheid abgewiesenen Widerrufes der Verzichtserklärung gemäß § 6 Abs 3 UStG 1994 auf nachfolgende Jahre
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.04.2010

…Geltung der Verzichtserklärung aus 1996 im Streitjahr 2007 gewertet. Dem ist entgegenzuhalten: Wenn abgabenverfahrensrechtlich schon mündliche Anbringen nur ausnahmsweise zulässig sind (§ 85 Abs 1 und 3 BAO), so bleibt für konkludente Anbringen kein Raum (vgl VwGH 17.6.1966, 328/66 zur Verneinung der Möglichkeit…

UFSL RV/0408-L/10Familienbeihilfenantrag kann nicht mittels E-Mail gestellt werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2010

…85 Abs. 1 sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 (betreffend mündliche Anbringen) schriftlich einzureichen (Eingaben). Ein Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe ist ein Anbringen im Sinn des §…

UFSW RV/1027-W/12Zulässigkeit der Einbringung einer Berufung als PDF-Version per E-Mail
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2012

…85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 (mündliche Anbringen) schriftlich einzureichen (Eingaben). Nach § 86a Abs. 1, 1. und 2. Satz BAO können Anbringen, für…

UFSZ3K ZRV/0210-Z3K/07Einbringung eines Rechtsbehelfes mittels Anhanges einer PDF-Datei zu einem E-Mail
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)28.02.2012

… 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 (mündliche Anbringen) schriftlich einzureichen (Eingaben). Gemäß § 86a Abs. 1 erster Satz BAO können Anbringen, für die Abgabenvorschriften…

UFSL RV/0328-L/12E-Mail stellt keinen wirksamen Antrag auf Gewährung der (erhöhten) Familienbeihilfe dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2012

…BAO über die Anbringen von Parteien (Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 10 Tz 2). Gemäß § 85 Abs. 1 sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 (betreffend mündliche Anbringen) schriftlich…

UFSW RV/1104-W/11Säumniszuschlag, ausnahmsweise Säumnis nicht bei verspätetem AEH- oder ZE-Antrag, Anträge mittels E-mail sind unzulässig, daher auch kein Mängelbehebungsverfahren, kein grobes Verschulden bei Vertrauen auf Rechtsauskunft des Finanzamtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2011

…BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 (betreffend mündliche Anbringen) schriftlich einzureichen (Eingaben). Anträge auf Gewährung von Zahlungserleichterungen sowie auf Aussetzung der Einhebung sind Anbringen im Sinn…

UFSI RV/0288-I/11Verspätete Mängelbehebung bei nur telefonisch erstreckter Frist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2012

…1 BAO als zusätzlichen Verwaltungsschritt die Anfertigung einer Niederschrift erforderlich macht. Zu den telefonischen Ersuchen auf Verlängerung der Mängelbehebungsfrist des Berufungswerbers ist festzuhalten, dass nach ständiger Rechtsprechung und Lehre telefonische Ersuchen keine mündliche Anbringen iSd § 85 Abs 2 BAO darstellen (zB VwGH 31.3.2005…

UFSS FSRV/0019-S/05Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen durch einen Schmuckhändler; nichtbeachtete Gerichtszuständigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.10.2006Teil 2/2

mündliche Anbringen, in welchen hinsichtlich des Beschuldigten eine ausreichend förmlich Erklärung abgegeben worden wäre, dass betreffend seine Person nunmehr Selbstanzeige erstattet wird, liegen demnach nicht vor. Wohl eher wäre der Vorgang zu werten als Anbringen der T GmbH, allenfalls als deren Selbstanzeige (siehe die obigen…

UFSG RV/0204-G/08Zurückweisung eines per E-Mail eingebrachten Vorlageantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.06.2008

…Anbringen im Sinn des § 85 Abs. 1 BAO behandelt. § 85 Abs. 1 BAO ordnet an, dass Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der hier nicht relevanten Ausnahmebestimmung des Abs. 3, der mündliche Anbringen…

UFSL RV/0680-L/12Keine telefonische Beantragung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2012

…für die Abwicklung des Abgabenverfahrens zweckmäßig ist (lit. b), oder wenn die Schriftform dem Einschreiter nach seinen persönlichen Verhältnissen nicht zugemutet werden kann (lit. c). Telefonische Anbringen sind jedoch keine mündlichen Anbringen im Sinne dieser Bestimmung (Ritz, BAO4, § 85 Tz 9 mit zahlreichen Judikaturnachweisen) und…