…Niederschrift und unter Hinweis auf Artikel 220 Absatz 2 Buchstabe b) erster Unterabsatz ZK ausgeführt, dass ohne eigentliches Handeln der Zollbehörde über einen längeren Zeitraum vergleichbare Abfertigungen abgewickelt worden wären (= langjährige unrichtige Abfertigungspraxis). Die Abgaben (Zoll und Abgabenerhöhung) wurden aus Gründen des Vertrauensschutzes erstattet. …
…Konformität des Transportes bestätigt und dadurch seine Prüfpflicht verletzt. Darin sei ein aktiver Irrtum der österreichischen Zollbehörde zu erblicken, wobei diese Vorgangsweise (Nichtprüfen des Carnet-TIR-Verkehrs) offensichtlich eine langjährige unrichtige Abfertigungspraxis darstelle, die den Tatbestand des Art. 220 Abs.2 lit.b Zollkodex erfülle…
…laut oben dargestellten Sachverhalt feststeht, im gegenständlichen Fall einer zu niedrigen buchmäßigen Erfassung des Zolls auf Grund der Erklärung des Ursprungs "Litauen" (anstatt "Ukraine") im Feld 34 der Warenanmeldung keineswegs jene oberwähnte "langjährige unrichtige Abfertigungspraxis" vor, sondern eine unrichtig angemeldete Tatsache. Bei einer derartigen Sachlage…
…wohl aufgefallen, dann hätte sie dies - in Form einer "Warnung"- kundtun müssen. Es liege aber auch -durch die offensichtlich unrichtige Abfertigungspraxis der österreichischen Zollbehörden- ein aktiver Irrtum der Zollbehörde vor: Es sei von der Fa. S offensichtlich eine andere Ware ausgeführt (d.h. im Carnet…
…gilt, jedoch liegen -wie dies laut oben dargestellten Sachverhalt feststeht- im gegenständlichen Fall einer zu niedrigen buchmäßigen Erfassung des Zolls mit der Erklärung des Ursprungs "Bulgarien" (anstatt "Ukraine")- im Feld 34 der Warenanmeldung keineswegs jene oberwähnte "langjährige unrichtige Abfertigungspraxis", sondern vielmehr unrichtig angemeldete Tatsachen zugrunde…
…Ware Aprikosenpüreekonzentrat unter der Warennummer 2008 5092 20 war beim Zollamt X langjährige Verwaltungspraxis. Laut Aktenlage haben dort seit dem Jahr 2009 gleichartige Abfertigungen stattgefunden. Da der belangten Behörde im Rahmen der Zollabfertigungen trotz der teilweise durchgeführten Dokumentenkontrolle die langjährige unrichtige Abfertigungspraxis nicht aufgefallen ist…
…beim Zollamt X langjährige Verwaltungspraxis. Laut Aktenlage haben dort seit dem Jahr 2009 bis zum 30. November 2011 zehn gleichartige Abfertigungen stattgefunden. Da der belangten Behörde im Rahmen der Zollabfertigung vom 30. November 2011 trotz der durchgeführten Dokumentenkontrolle weiterhin die langjährige unrichtige Abfertigungspraxis nicht aufgefallen…
…Konformität des Transportes bestätigt und dadurch seine Prüfpflicht verletzt. Darin sei ein aktiver Irrtum der österreichischen Zollbehörde zu erblicken, wobei diese Vorgangsweise (Nichtprüfen des Carnet-TIR-Verkehrs) offensichtlich eine langjährige unrichtige Abfertigungspraxis darstelle, die den Tatbestand des Art. 220 Abs.2 lit.b Zollkodex erfülle…
…laut oben dargestellten Sachverhalt feststeht, im gegenständlichen Fall einer zu niedrigen buchmäßigen Erfassung des Zolls auf Grund der Erklärung des Ursprungs "Litauen" (anstatt "Ukraine") im Feld 34 der Warenanmeldung keineswegs jene oberwähnte "langjährige unrichtige Abfertigungspraxis" vor, sondern eine unrichtig angemeldete Tatsache. Bei einer derartigen Sachlage…
…gilt, jedoch liegen -wie dies laut oben dargestellten Sachverhalt feststeht- im gegenständlichen Fall einer zu niedrigen buchmäßigen Erfassung des Zolls mit der Erklärung des Ursprungs "Bulgarien" (anstatt "Ukraine")- im Feld 34 der Warenanmeldung keineswegs jene oberwähnte "langjährige unrichtige Abfertigungspraxis", sondern vielmehr unrichtig angemeldete Tatsachen zugrunde…
…beim Zollamt X langjährige Verwaltungspraxis. Laut Aktenlage haben dort seit dem Jahr 2007 bis zum Jahr 2011 elf gleichartige Abfertigungen stattgefunden. Da der belangten Behörde im Rahmen der Zollabfertigung vom 20. Februar 2012 trotz der durchgeführten Dokumentenkontrolle weiterhin die langjährige unrichtige Abfertigungspraxis nicht aufgefallen ist…
…Zollbehörde ("aktiver Irrtum") vorliege, welches ursächlich für den in Rede stehenden Irrtum sei, wobei laut Witte auch ein langjährige unrichtige Abfertigungspraxis - ohne eigenes zollbehördliches Handeln - ebenfalls einen solchen Irrtum begründen könne. Im vorliegenden Fall sei auf Grund der Tatsache, dass die Niederschrift der letzten Zollprüfung…
…Zollbehörde ("aktiver Irrtum") vorliege, welches ursächlich für den in Rede stehenden Irrtum sei, wobei laut Witte auch ein langjährige unrichtige Abfertigungspraxis -ohne eigenes zollbehördliches Handeln- ebenfalls einen solchen Irrtum begründen könne. Im vorliegenden Fall sei auf Grund der Tatsache, dass die Niederschrift der letzten Zollprüfung…
…Zollbehörde ("aktiver Irrtum") vorliege, welches ursächlich für den in Rede stehenden Irrtum sei, wobei laut Witte auch ein langjährige unrichtige Abfertigungspraxis -ohne eigenes zollbehördliches Handeln- ebenfalls einen solchen Irrtum begründen könne. Im vorliegenden Fall sei auf Grund der Tatsache, dass die Niederschrift der letzten Zollprüfung…
…96, EuGH Urteil v.9. Dezember 1999, C-299/98). In Ausnahmefällen kann auch die langjährige, unrichtige Abfertigungspraxis ohne eigenes zollbehördliches Verhalten, einen Irrtum begründen, wenn derartige Einfuhren von der jeweiligen Zollbehörden innerhalb der in Artikel 221 Abs.3 ZK normierten Frist überprüft werden (Gellert…
…begründen, zum anderen liegt durch die Erteilung einer solchen ein Irrtum der Zollbehörde nicht vor. Nach der Rechtsprechung des EuGH kann auch eine langjährige Abfertigungspraxis ohne eigentliches zollbehördliches Handeln einen Irrtum begründen. Eine von Jänner bis Ende März ständig geübte Abfertigungspraxis stellt keine langjährige dar…
…begründen, zum anderen liegt durch die Erteilung einer solchen ein Irrtum der Zollbehörde nicht vor. Nach der Rechtsprechung des EuGH kann auch eine langjährige Abfertigungspraxis ohne eigentliches zollbehördliches Handeln einen Irrtum begründen. Eine von Jänner bis Ende März ständig geübte Abfertigungspraxis stellt keine langjährige dar…
…begründen, zum anderen liegt durch die Erteilung einer solchen ein Irrtum der Zollbehörde nicht vor. Nach der Rechtsprechung des EuGH kann auch eine langjährige Abfertigungspraxis ohne eigentliches zollbehördliches Handeln einen Irrtum begründen. Eine von Jänner bis Ende März ständig geübte Abfertigungspraxis stellt keine langjährige dar…
…begründen, zum anderen liegt durch die Erteilung einer solchen ein Irrtum der Zollbehörde nicht vor. Nach der Rechtsprechung des EuGH kann auch eine langjährige Abfertigungspraxis ohne eigentliches zollbehördliches Handeln einen Irrtum begründen. Eine von Jänner bis Ende März ständig geübte Abfertigungspraxis stellt keine langjährige dar…
…begründen, zum anderen liegt durch die Erteilung einer solchen ein Irrtum der Zollbehörde nicht vor. Nach der Rechtsprechung des EuGH kann auch eine langjährige Abfertigungspraxis ohne eigentliches zollbehördliches Handeln einen Irrtum begründen. Eine von Jänner bis Ende März ständig geübte Abfertigungspraxis stellt keine langjährige dar…