…land- und forstwirtschaftlichen Betriebs einer Körperschaft öffentlichen Rechts wurde unter Hinweis auf den Kommentar zum KommStG von Taucher ausgeführt, hierbei sei zu untersuchen, was der bestimmende Zweck der Nutzung der Liegenschaft sei. Bestehe nämlich der Hauptzweck der Nutzung in etwas anderem als der Land- und…
…Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf ist spätestens bis zum Ablauf des ersten Kalendermonates nach Beginn dieses Kalenderjahres zu erklären. (7) Die Bestimmungen der Abs. 1 bis 6 sind auch auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe einer Körperschaft des öffentlichen Rechts anzuwenden…
…Als Körperschaft öffentlichen Rechts ist die Berufungswerberin mit ihren Betrieben gewerblicher Art unbeschränkt steuerpflichtig. Als Betrieb gewerblicher Art gilt gemäß § 2 Abs. 2 Z 3 erster Teilsatz KStG die entgeltliche Überlassung von Grundstücken zu anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken durch Personengemeinschaften in den Angelegenheiten…
…Kapitalertragsteuern für im Betriebsvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Geschäftsbetriebes gehaltene Finanzanlagen. Das Berufungsbegehren richte sich gegen die Festsetzung von Kapitalertragsteuern für im Betriebsvermögen gehaltene Finanzanlagen in Höhe von insgesamt 301.389,01 €. Der land- und forstwirtschaftliche Betrieb einer Körperschaft öffentlichen Rechts sei als wirtschaftlicher…
…im Kommentar zur USt fest, dass die Durchschnittssatzbesteuerung auch für land- und forstwirtschaftliche Betriebe einer Körperschaft öffentlichen Rechts gelte, wenn bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden. Zu den KöR gehören auch jene Agrargemeinschaften, die als juristische Personen des öffentlichen Rechts organisiert sind. Unter TZ 30 zu…
…Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf ist spätestens bis zum Ablauf des ersten Kalendermonates nach Beginn dieses Kalenderjahres zu erklären. (7) Die Bestimmungen der Abs. 1 bis 6 sind auch auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe einer Körperschaft des öffentlichen Rechts anzuwenden…
…Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf ist spätestens bis zum Ablauf des ersten Kalendermonates nach Beginn dieses Kalenderjahres zu erklären. (7) Die Bestimmungen der Abs. 1 bis 6 sind auch auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe einer Körperschaft des öffentlichen Rechts anzuwenden…
…unter Punkt 1. der (unstrittige) Sachverhalt dargelegt und sodann ausgeführt: 2. Rechtliche Beurteilung 2.1. Allgemeine umsatzsteuerliche Beurteilung von Körperschaften öffentlichen Rechts Gemäß § 2 Abs 3 UStG sind Gemeinden nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (BgA) und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe unternehmerisch tätig. …
…und Nutzung der einzelnen Räumlichkeiten) ging er nicht ein. Mit Berufungsvorentscheidungen vom 8. April 2002 wies das Finanzamt beide Berufungen als unbegründet ab. In den Bescheidbegründungen wurde auf § 44 BAO verwiesen, wonach einer Körperschaft, die einen Gewerbebetrieb oder einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhält, eine…
…sondern insbesondere zur Ausübung eines Gastgewerbes und der Unterbringung des Liftpersonals. Diese Verpachtung erfolgte somit zu anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken. Die Einkünfte daraus unterliegen somit der Körperschaftsteuer (§ 2 Abs 2 Z 3 KStG). 4.) Bemessungsgrundlagen: Umsatzsteuer 1997: | Umsatz | Rechtsgrundlage | |…
…Gewerbebetrieb. Als Betrieb gewerblicher Art gilt gemäß Abs. 2 Z 3 leg.cit. auch die entgeltliche Überlassung von Grundstücken zu anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken durch Personengemeinschaften in den Angelegenheiten der Bodenreform... Eine unbeschränkte Steuerpflicht besteht für Agrargemeinschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts nur insoweit…
…Gewerbebetrieb. Als Betrieb gewerblicher Art gilt gemäß Abs. 2 Z 3 leg.cit. auch die entgeltliche Überlassung von Grundstücken zu anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken durch Personengemeinschaften in den Angelegenheiten der Bodenreform... Eine unbeschränkte Steuerpflicht besteht für Agrargemeinschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts nur insoweit…
…Gewerbebetrieb. Als Betrieb gewerblicher Art gilt gemäß Abs. 2 Z 3 leg.cit. auch die entgeltliche Überlassung von Grundstücken zu anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken durch Personengemeinschaften in den Angelegenheiten der Bodenreform... Eine unbeschränkte Steuerpflicht besteht für Agrargemeinschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts nur insoweit…
…und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig und damit Unternehmer im Sinne des Umatzsteuergesetzes. Gemäß § 2 Abs 1 KStG 1988 ist ein Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft öffentlichen Rechts jede Einrichtung, die wirtschaftlich selbständig ist und ausschließlich oder überwiegend einer nachhaltigen privatwirtschaftlichen…
…für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, bei besserer und höherwertigerer Eignung mit Zustimmung der Agrarbehörde aber auch für andere Nutzungen (z.B. Golfplatz, Campingplatz, Schipisten, Gaststätten, Schotterabbau usw.). 2. Agrargemeinschaft als Körperschaften Agrargemeinschaften sind nach den jeweiligen Landesausführungsgesetzen i.d.R. als Körperschaften öffentlichen Rechts oder…
…und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Gemäß § 2 Abs. 1 KStG 1988 ist ein Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft öffentlichen Rechts jede Einrichtung, die wirtschaftlich selbständig ist und ausschließlich oder überwiegend einer nachhaltigen privatwirtschaftlichen Tätigkeit von wirtschaftlichen Gewicht und zur Erzielung…
…für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, bei besserer und höherwertigerer Eignung mit Zustimmung der Agrarbehörde aber auch für andere Nutzungen (z.B. Golfplatz, Campingplatz, Schipisten, Gaststätten, Schotterabbau usw.). 2. Agrargemeinschaft als Körperschaften Agrargemeinschaften sind nach den jeweiligen Landesausführungsgesetzen i.d.R. als Körperschaften öffentlichen Rechts oder…
…1994 sind Körperschaften des öffentlichen Rechts nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (§ 2 des Körperschaftsteuergesetzes 1988) ausgenommen solche, die gemäß § 5 Z 12 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 von der Körperschaftsteuer befreit sind, und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher…
…und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Nach § 2 Abs 1 KStG 1988 ist ein Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts jede Einrichtung, die wirtschaftlich selbständig ist und ausschließlich oder überwiegend einer nachhaltigen privatwirtschaftlichen Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht und zur…
…1994 sind Körperschaften des öffentlichen Rechts nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (§ 2 des Körperschaftsteuergesetzes 1988) ausgenommen solche, die gemäß § 5 Z 12 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 von der Körperschaftsteuer befreit sind, und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher…