…Bw. während seines 42-tägigen Aufenthaltes in Bad Ischl nur 20 Sole-Inhalationsbehandlungen erhielt, keine kurärztliche Untersuchung am Ende der Kur nachgewiesen wurde und kein Therapieplan des Kurarztes, von dem allenfalls auf eine kurgemäß geregelte Tages- und Freizeitgestaltung zu schließen gewesen wäre, vorgelegt wurde, war…
…den ebenfalls der Gesundheit und Erhaltung der Arbeitskraft dienenden Erholungsreisen (vgl dazu E 18. 12. 1973, 1792/72) strenge Anforderungen gestellt werden. Wesentlich ist, dass die Reise nach ihrem Gesamtcharakter eine Kurreise, auch mit einer nachweislich kurgemäß geregelten Tages- und Freizeitgestaltung, und nicht nur ein…
…Aufwendungen einer Kurreise ist weiters der Nachweis erforderlich, dass die Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt, dh. mit einer nachweislich kurgemäß geregelten Tages- und Freizeitgestaltung, war und nicht bloß ein Erholungsaufenthalt, welcher der Gesundheit letztlich auch förderlich ist (vgl. nochmals VwGH vom 24.5.2002…
…Zuschuss vom Träger der gesetzlichen Sozialversicherung zum Kuraufenthalt und kurgemäß geregelte Tages- und Freizeitgestaltung vor. Der Entlassungsbestätigung vom 1. Juli 2009 und der Patientenkurzinformation des Rehabilitationszentrums WW ist als Grund des Aufenthaltes ein Privatunfall am 18. Jänner 2009 und die Diagnose Wirbelbruch (Fract.corp.vert…
…der ständigen Judikatur des VwGH eine Kurreise nur dann vorliege, wenn diese nachweislich eine kurgemäß geregelte Tages- und Freizeitgestaltung aufweise (VwGH 25. April 2002, 2000/15/0139) und ein unter ärztlicher Betreuung durchgeführtes Heilverfahren erfordere. Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit sei ein vor der Kur ausgestelltes…
…ausgestellten ärztlichen Zeugnisses erforderlich, aus dem sich die Notwendigkeit und die Dauer der Reise ergeben würden. Der Gesamtcharakter eines Kuraufenthalts der eine außergewöhnliche Belastung iS des EStG darrstelle sei auch, dass für den Kurgast eine nachweislich kurgemäß geregelte Tages- und Freizeitgestaltung vorliege. Begehre demnach ein…
…sei nicht dargestellt worden, wann und wo Kuraufenthalte von der Pensionsversicherungsanstalt konsumiert worden seien, sodass die Zwangsläufigkeit der privaten Kostentragung nicht erwiesen sei; aus den vorgelegten Unterlagen sei die Inanspruchnahme diverser Therapien ersichtlich, nicht jedoch eine kurgemäß geregelte Tages- und Freizeitgestaltung, sodass der Gesamtcharakter eines…
…Erkrankung keine Heilverfahren gebe und ein Aufenthalt in einem Kurheim in einem dem Bw. zuträglichen Klima daher keine größere Linderung seiner Beschwerden gebracht hätte als der bloße Aufenthalt in dieser Region. Damit fehlte den Reisen des Bw. unbestrittenermaßen auch jegliche kurgemäß geregelte Tages- und Freizeitgestaltung…
…bis 29. Mai 2004 und vom 11. bis 18. September 2004 haben sicherlich der Gesundheit des Bw. und seiner Gattin gedient, genügen aber nicht den strengen Anforderungen zur Anerkennung eines Kuraufenthaltes. So hat der Bw. auch keine kurgemäß geregelte Tages- und Freizeitgestaltung nachgewiesen. Auch die…
…Der Kuraufenthalt in A beschränkte sich daher auf die Benützung der Thermalschwimmbäder. Damit ist aber auch eine nachweislich kurgemäß geregelte Tages- und Freizeitgestaltung mit Kuranwendungen unter ärztlicher Aufsicht und Kontrolle im Streitfall nicht gegeben. Mit der Vorlage einer - für die BVA bestimmten - Bestätigung der im…
…72) strenge Anforderungen gestellt werden. Wesentlich ist, dass die Reise nach ihrem Gesamtcharakter eine Kurreise, auch mit einer nachweislich kurgemäß geregelten Tages- und Freizeitgestaltung, und nicht nur ein Erholungsaufenthalt ist, welcher der Gesundheit letztlich auch förderlich ist (vgl. z.B. das zur insoweit vergleichbaren Rechtslage…
…einer nachweislich kurgemäß geregelten Tages- und Freizeitgestaltung, ist und nicht bloß ein Erholungsaufenthalt, welcher der Gesundheit letztlich auch förderlich ist. Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit eines Kuraufenthaltes ist die Vorlage eines vor Antritt der Kur ausgestellten ärztlichen Zeugnisses, aus dem sich die Notwendigkeit und Dauer der…
…und vom Finanzamte auch als außergewöhnliche Belastungen anerkannt wurden, so kann dies noch nicht dazu führen, den gesamten Kuraufenthalt als ärztliche Leistung einzustufen. Wesentlich ist auch, dass die Reise ihrem Gesamtcharakter nach eine Kurreise ist (nachweislich kurgemäß geregelt Tages- und Freizeitgestaltung). Auch diese geregelte Tages…
…d.h. mit einer nachweislich kurgemäß geregelten Tages- und Freizeitgestaltung, ist und nicht bloß ein Erholungsaufenthalt, welcher der Gesundheit letztlich auch förderlich ist (vgl. die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Februar 2001, 98/15/0123, und vom 24. Juni 2004, 2001/15/0109). Der Bw…
…ausgestelltes ärztliches Zeugnis vorgelegt wird, aus dem sich die Notwendigkeit, das Reiseziel und die Dauer ergeben, sowie es sich nach dem Gesamtcharakter um ein Aufenthalt mit nachweislich kurgemäß geregelter Tages- und Freizeitgestaltung und nicht bloß um einen Erholungsaufenthalt handelt (Jakom EStG 2013, § 34 Tz 90…
…mit einer nachweislich kurgemäß geregelten Tages- und Freizeitgestaltung, ist und nicht bloß ein Erholungsaufenthalt, welcher der Gesundheit letztlich auch förderlich ist (VwGH 22. 12. 2004, Zl. 2001/15/0116-5 und die darin zitierte Judikatur). Dies bedeutet für das streitgegenständliche Verfahren: Die von der Judikatur…
…18.12.1973, 1792/72 [und vom 25.4.2002, 2000/15/0139]) strenge Anforderungen gestellt werden. Wesentlich ist, dass die Reise nach ihrem Gesamtcharakter eine Kurreise, auch mit einer nachweislich kurgemäß geregelten Tages- und Freizeitgestaltung, und nicht nur ein Erholungsaufenthalt ist, welcher der Gesundheit…
…den ebenfalls der Gesundheit und Erhaltung der Arbeitskraft dienenden Erholungsreisen (vgl. dazu E 18.12. 973, 1792/72) strenge Anforderungen gestellt werden. Wesentlich ist, dass die Reise nach ihrem Gesamtcharakter eine Kurreise, auch mit einer nachweislich kurgemäß geregelten Tages- und Freizeitgestaltung, und nicht nur ein…
…2001/15/0164 u.a.). Wesentlich ist außerdem, dass die krankheitsbedingte Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt und damit ein Aufenthalt mit einer nachweislich kurgemäß geregelten Tages- und Freizeitgestaltung ist und nicht bloß ein Erholungsaufenthalt, welcher der Gesundheit letztlich auch förderlich ist (VwGH 28.10…
…und Erhaltung der Arbeitskraft förderlichen Erholungsreisen von den aus medizinischer Sicht notwendigen Reisen im engeren Sinn als erforderlich erweise. Eine Reise im letztgenannten Sinn könne nur angenommen werden, wenn die Reise nach ihrem Gesamtcharakter eine Kurreise, insbesondere mit einer nachweislich kurgemäß geregelten Tages- und Freizeitgestaltung…