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UFSW RV/0674-W/10Zurechnung von Kapitalerträgen aus einer transparenten Stiftung in Liechtenstein an die wirtschaftlich berechtigte Person
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.01.2012Teil 1/3

…Negativbeweis nicht möglich sei und somit keine schriftlichen Beweismittel vorgelegt werden könnten. Die vorgelegten Sitzungsprotokolle seien äußerst allgemein gehalten und hätten daher keine Beweiskraft. Der Stellungnahme des Stiftungsratsvorsitzenden könne infolge (seiner) Befangenheit ebenfalls keine Beweiskraft zugestanden werden. Indizien für das Vorliegen einer kontrollierten (transparenten) Familienstiftung:

UFSW RV/0674-W/10Zurechnung von Kapitalerträgen aus einer transparenten Stiftung in Liechtenstein an die wirtschaftlich berechtigte Person
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.01.2012Teil 2/3

…habe. Ihm könne daher auch keinerlei Eigeninteresse in seinen Äußerungen gegenüber der BP unterstellt werden. 2. Indizien für das Vorliegen einer kontrollierten (Transparenten) Familienstiftung Treuhändige Gründung : Diese sei weder Beweis noch Indiz für das Vorliegen eines Mandatsvertrages, sondern entspreche vielmehr dem Geheimhaltungsinteresse des Stifters. Mit…

UFSW RV/0674-W/10Zurechnung von Kapitalerträgen aus einer transparenten Stiftung in Liechtenstein an die wirtschaftlich berechtigte Person
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.01.2012Teil 3/3

…die Erklärungen in der vorgelegten Form nicht eingereicht hätte (in seiner Diktion: "Es trifft ... zu, dass 99% aller Stiftungen in Liechtenstein als transparent ansehen sind ..."); würde sich doch ansonsten die Vermutung einer standeswidrigen Fehlberatung oder bedenklichen Mitwisserschaft aufdrängen, wofür dem UFS aber keinerlei Anhaltspunkte vorliegen…

UFSW RV/1041-W/101. Missbrauch: unangemessene Gestaltung, Gewinnscheinvereinbarung der GmbH mit einer mittelbar beteiligten liechtensteinischen Familienstiftung, Gewinnscheinzahlungen als missbräuchliche Gewinnverlagerung in die Steueroase, Gewinnerhöhung bei der GmbH; 2. Verdeckte Gewinnausschüttung: Zurechnung an den der GmbH- Mutter (Privatstiftung)nahe stehenden Begünstigten bei der Stiftungen als wahren Vorteilsempfänger 3. Wiederaufnahme des Verfahrens: Nova reperta, Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.04.2012Teil 1/4

…daher als wirtschaftlicher Stifter anzusehen ist und c) wer über das Stiftungsvermögen, wenn es sich - wie weiter unten dargelegt - um eine transparente (kontrollierte) Familienstiftung handelt, die Verfügungsmacht ausübt, bildet unter anderem folgender Umstand: Zum Stiftungsvermögen der Familienstiftungen StiftungVaduz2 bzw. StiftungVaduz3 gehören in Österreich gelegene Grundstücke…

UFSW RV/1041-W/101. Missbrauch: unangemessene Gestaltung, Gewinnscheinvereinbarung der GmbH mit einer mittelbar beteiligten liechtensteinischen Familienstiftung, Gewinnscheinzahlungen als missbräuchliche Gewinnverlagerung in die Steueroase, Gewinnerhöhung bei der GmbH; 2. Verdeckte Gewinnausschüttung: Zurechnung an den der GmbH- Mutter (Privatstiftung)nahe stehenden Begünstigten bei der Stiftungen als wahren Vorteilsempfänger 3. Wiederaufnahme des Verfahrens: Nova reperta, Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.04.2012Teil 2/4

…Gebilde dar, das nur dem gesellschaftsrechtlich motivierten Kapitaltransfer nach Liechtenstein in die dort ansässige nahestehende Familienstiftung diente und auf Ebene der Bw erkennbar nur die Ersparnis von inländischer Körperschaftsteuer bezweckte. 4.2.4. StiftungVaduz - transparent und von I- kontrolliert: 4.2.4.1. Der Bw…

UFSW RV/3310-W/09Zurechnung der Einkünfte an den Stifter bei Vorliegen einer transparenten Stiftung; Beurteilung des Tatbestandes der Abgabenhinterziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.11.2010Teil 1/3

…ihm zuzuordnenden transparenten Stiftung "F-A" mit Sitz in YZ, Y, eine vorsätzliche Verkürzung der bescheidmäßig festzusetzenden Einkommensteuer bewirkt hätte. Dies sei vor allem durch das Vorliegen eines Mandatsvertrages, welcher einer Vergleichbarkeit mit einer österreichischen Privatstiftung entgegenstehe und eine Einkünftezurechnung an die AGRAM Familienstiftung verhindere…

UFSW RV/0847-W/02Veräußerung gestifteter Gesellschaftsanteile kurz nach dem Stiftungsakt; Zurechnung an den Stifter und nicht an die Privatstiftung bei Missbrauch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.10.2004Teil 2/3

…Kinder. Dies wird auch von der Bw bestätigt, wenn sie ausführt:"... als eine Familienstiftung eben nur das Wohl dieser Familie vor Augen hat...". Jedenfalls musste der Familienbeirat der Veräußerung zustimmen und hat dies auch getan. ("dies jedoch immer nur nach vorangehender Anhörung des Familien-Beirats")…

UFSW RV/3310-W/09Zurechnung der Einkünfte an den Stifter bei Vorliegen einer transparenten Stiftung; Beurteilung des Tatbestandes der Abgabenhinterziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.11.2010Teil 2/3

…Einkünfte aus (bisher nicht erklärten) Kapitaleinkünften einer wirtschaftlich dem Bw. zuzurechnenden transparenten Stiftung. Laut Ansicht der BP hat der Stifter auf Grund des Mandatsvertrages uneingeschränkten Zugriff auf das der Y-Familienstiftung gewidmete Kapitalvermögen. Die Entscheidungen betreffend der Veranlagung des Stiftungsvermögens wurden darüber hinaus durch das…

UFSW RV/3310-W/09Zurechnung der Einkünfte an den Stifter bei Vorliegen einer transparenten Stiftung; Beurteilung des Tatbestandes der Abgabenhinterziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.11.2010Teil 3/3

…des BFH vom 28.6.2007 U R 21/05, BStBl. 2007, 669 ist für Zwecke des dErbStG bei einer Y-Familienstiftung mit Mandatsvertrag das Vermögen weiterhin dem Stifter zuzurechnen. Entscheidend ist somit, dass der Bw. bereits im Rahmen des Mandatsvertrages stets auf die Stiftungsverwaltung…

UFSL RV/0800-L/05Privatstiftung, Bewertung, wer ist Stifter?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vom 20. Dezember 2001 gegen die vorläufigen Bescheide des Finanzamtes Urfahr vom 21. November 2001 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Den Berufungen wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. 1) Die Schenkungssteuer (Zuwendung von Josef…

UFSW RV/0847-W/02Veräußerung gestifteter Gesellschaftsanteile kurz nach dem Stiftungsakt; Zurechnung an den Stifter und nicht an die Privatstiftung bei Missbrauch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.10.2004Teil 3/3

zugewandt, die diese sodann - befreit von den Steuerfolgen des § 31 EStG - weiterveräußert. Der direkte Weg des (steuerwirksamen) Verkaufes durch den Stifter mit erst anschließender Zuwendung des Veräußerungserlöses an seine Stiftung könnte hier als "Gebrauch", sehr im Gegensatz zum steuerschonenden "Missbrauch" durch diesen "Umweg", erscheinen, obzwar…

UFSW RV/1041-W/101. Missbrauch: unangemessene Gestaltung, Gewinnscheinvereinbarung der GmbH mit einer mittelbar beteiligten liechtensteinischen Familienstiftung, Gewinnscheinzahlungen als missbräuchliche Gewinnverlagerung in die Steueroase, Gewinnerhöhung bei der GmbH; 2. Verdeckte Gewinnausschüttung: Zurechnung an den der GmbH- Mutter (Privatstiftung)nahe stehenden Begünstigten bei der Stiftungen als wahren Vorteilsempfänger 3. Wiederaufnahme des Verfahrens: Nova reperta, Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.04.2012Teil 3/4

…als ob "fast alles geht"; Toifl, Nochmals : Die liechtensteinische Familienstiftung im ö. Abgabenrecht, in: RdW 2008/287, 428, welcher in der Frage, ob auch konkludente mündliche Mandatsverträge für das Vorliegen einer kontrollierten Stiftung sprechen, dies bejahend der Ansicht von Fraberger/Petritz/Eberl, RdW 2008/252…

UFSL RV/0799-L/05Wer ist Stifter isd. PSG?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 20. Dezember 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 21. November 2001 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist Erbe…

UFSI RV/0294-I/07Zuwendung eines GmbH-Anteiles an eine Stiftung: Verfassungswidrigkeit der Schenkungssteuer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Privatstiftung, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den gemäß § 200 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. 1961/194 idgF, vorläufigen Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 13. Juli 2006 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…

UFSW RV/1041-W/101. Missbrauch: unangemessene Gestaltung, Gewinnscheinvereinbarung der GmbH mit einer mittelbar beteiligten liechtensteinischen Familienstiftung, Gewinnscheinzahlungen als missbräuchliche Gewinnverlagerung in die Steueroase, Gewinnerhöhung bei der GmbH; 2. Verdeckte Gewinnausschüttung: Zurechnung an den der GmbH- Mutter (Privatstiftung)nahe stehenden Begünstigten bei der Stiftungen als wahren Vorteilsempfänger 3. Wiederaufnahme des Verfahrens: Nova reperta, Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.04.2012Teil 4/4

Erst auf wiederholtes Nachfragen des Finanzamtes (nach Erinnerung vom 14.11.2007) legte die Bw die abstrakt formulierten Beschlüsse ihrer Generalversammlung vor und gab schließlich den Außenprüfern auch den Namen der Gewinnscheinzeichnerin und deren Ansässigkeitsort bekannt. Ein Schriftstück (Vertrag, Briefwechsel, Beschluss im Stiftungsrat der liechtensteinischen…

UFSW RV/2093-W/07Verdeckte Ausschüttungen (Zuwendungen) bei Stiftungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.05.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Mag. Alfred Peschl und die weiteren Mitglieder HR Mag. Robert Posch, Mag. Michael Schiller und Gottfried Haselmayer im Beisein der Schriftführerin Karin Nowotny über die Berufung der W, x, vertreten durch Palkovits, Linder, Sahliger OEG, 1060…

UFSL RV/0707-L/04Zuwendung eines Fruchtgenuss- und Nutzungsrechtes an eine Privatstiftung, wobei sich der Stifter eine Option auf die einzelnen Teilleistungen zurückbehalten hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2006Teil 3/3

Für den gegenständlichen Fall bedeutet dies, dass durch den Vorbehalt der Hälfte Fruchtgenusses im Übergabsvertrag vom 23. November 1987 ein Nutzungsrecht zu Gunsten des Herrn DI Josef Y. begründet wurde. Die korrespondierende Leistungspflicht ist auf Grund des Zusammenschlussvertrages vom 9. Juni 1993 an die Fa…

UFSW RV/2307-W/02Zuflusszeitpunkt von Zinserträgen und Zuwendungen einer Privatstiftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.11.2005Teil 2/2

Da diese aus dem Verzicht auf ein marktübliches Entgelt für eine Sicherheitsleistung resultierende Zuwendung jedoch in Zusammenhang mit den dem außerbetrieblichen Vermögen zuzuordnenden Wertpapieren der Bw. steht, kann nicht davon ausgegangen werden, dass dadurch eine Minderung des steuerpflichtigen Einkommens der Bw. bewirkt worden ist. Der…

UFSW RV/2194-W/10Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs. 5 StiftEG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-Privatstiftung, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, 4020 Linz, Kudlichstraße 41-43, vom 1. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 28. Juni 2010 betreffend Festsetzung von Stiftungseingangssteuer in Höhe von…

UFSW RV/0064-W/02Nachweis der tatsächlichen Geschäftsführung einer mildtätigen Stiftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2004Teil 2/2

Das Förderziel muss in der Beseitigung oder Verminderung der Mittellosigkeit und der damit verbundenen Gefahren bestehen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Notlage selbst verschuldet ist. Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit sind aber noch nicht mit wirtschaftlicher Hilfsbedürftigkeit gleichzusetzen. Es kann auch keine Rede davon…