…sein, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht (latent) von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant war, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten ergeben hat (vgl. VwGH 23.11.2000, 95/15/0177; VwGH 14.12.2005…
…dass die Vermietung nicht latent von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern sich die Bedingung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten, ergeben hat." Weiters führte das FA aus: "dass es der Bw nicht gelungen ist, den Nachweis darüber zu führen…
…zu erbringen, dass die Vermietungstätigkeit nicht von vornherein für einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen sei, sondern die vorzeitige Beendigung sich erst nachträglich durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten ergeben habe. Wenn die Vermietungstätigkeit aufgrund eines nachträglich freiwillig gefassten Entschlusses des Steuerpflichtigen eingestellt worden sei, sei insgesamt…
…Betätigung sei ein Nachweis erforderlich, dass die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen sei, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere nach Eintritt konkreter Unwägbarkeiten, ergeben habe (unter Hinweis auf VwGH 1.11.2002, 99/15/0012). Von der steuerlichen Vertretung…
…die weitere berufliche Entwicklung des Bw nicht vorhersehbar gewesen. Die Vermietung sei somit nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen. Es handle sich somit um konkrete Unwägbarkeiten bzw. Risiken der privaten Lebensführung mit steuerlicher Indizwirkung. Der in der vorgelegten Prognoserechnung für 2021 aufgezeigte…
…Betätigung ab dem Jahr 2003) nicht latent von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten ergeben hat. Bei Vorliegen einer "kleinen" Vermietung ist Liebhaberei zu vermuten, wobei diese Vermutung iSd § 2 Abs…
…dafür bestehender konkreter Anhaltspunkte für den Steuerpflichtigen "unvorhergesehen" eintrat. Mit unter dem Plansoll gelegenen Umsatzzahlen, auftretender Konkurrenz und einem Preisverfall muss jeder rechnen der am Wirtschaftsleben teilnimmt, sodass in diesem Umfeld wohl nur schwer die Rede von einer Unvorhersehbarkeit sein kann. Eine Unwägbarkeit liegt nach…
…der Einnahmen stehe der Ertragsfähigkeit dann nicht entgegen, wenn die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant war, sondern sich die Beendigung durch Eintritt konkreter Unwägbarkeiten nachträglich ergeben habe. Im gegenständlichen Fall führten Probleme dazu, die zunächst auf unbestimmte Zeit geplante Vermietung vorzeitig…
…ihm gelegen sein, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht (latent) von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant war, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten ergeben hat (vgl. VwGH vom 23. November 2000, Zl. 95/15/0177…
…bekannt und legte dem Schreiben diverse Beweismittel bei: "Nach nochmaliger Rücksprache mit Herrn A vertreten wir die Auffassung, dass es sich beim gegenständlichen, konkreten Sachverhalt um den Eintritt einer unvorhergesehenen Unwägbarkeit handelt, die dazu geführt hat, dass das Wirtschaftsgut frühzeitig aus dem Unternehmen ausgeschieden ist…
…Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht von vorneherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten, ergeben hat. Bei der Betriebsprüfung war auch aufgrund der vorgelegten Unterlagen nicht festzustellen, dass seitens Frau…
…dieser Zeit abgeschlossene neue Mietvertrag habe einen um 47% niedrigeren Zins vorgesehen. Es erscheine daher mehr als gerechtfertigt, diese Risiken im Rahmen einer Rentabilitätsrechnung zu berücksichtigen. Die Weiterverrechnung auch der Instandhaltungsrücklage setze eine entsprechend konkrete vertragliche Vereinbarung voraus, die der Bw. jedoch nicht nachgewiesen habe…
…16). Mietwohngrundstücke mit qualifizierten Nutzungsrechten liegen vor, wenn die Rechte der Miteigentümer so gestaltet sind, dass sich daraus eine konkrete wirtschaftliche Zuordnung einzelner Wohneinheiten zu einzelnen Miteigentümern ergibt. Dies ist dann der Fall, wenn der Miteigentumsanteil mit einem Nutzungsrecht an einer bestimmten Wohnungseinheit derart verbunden…
…Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten, ergeben hat. Nach Ansicht des UFS ist im konkreten Berufungsfall zunächst abzuklären, ob der Bw. im Vermietungszeitraum ein positives Gesamtergebnis erzielt hat…
…Zinszahlungen nach Ratenplan und die üblichen Leerstehungen inkludiert. Das heißt, die Prognoserechnung habe in jedem Zeitpunkt konkrete und berechtigte Chancen auf Realisierung. Deswegen habe der Bw auch Anspruch auf einen endgültigen Steuerbescheid, der ihm auch 1999 erteilt worden sei. Ein Antrag auf mündliche Verhandlung wurde…
…Dies würde allenfalls ab Beginn der Vermietung den Ansatz der vom Bw. begehrten fiktiven Mieteinnahmen rechtfertigen. Zumal im gegenständlichen Fall gewöhnliche Risiken und keine "Unwägbarkeiten" vorlagen, sind diese realistisch abzuschätzen und sind während der Beobachtung aufgetretene gewöhnliche Risiken bei der Prognose der zukünftigen Ergebnisse entsprechend…
…Mietausfall in Höhe von 2% bis 4% der jährlichen Einnahmen in der Prognoserechnung zu berücksichtigen. Ein Vorsteuerabzug sei grundsätzlich erst dann möglich, wenn die unternehmerische Nutzung bereits durch konkrete Vereinbarungen (Mieteinnahmen, etc.) festgelegt sei. Um Vorlage des Mietvertrages werde daher ersucht. Mit Schreiben vom 29…
…Dies ergibt sich schon daraus, dass die LVO II unter einem absehbaren Zeitraum zur Möglichkeit der Erzielung eines Gesamtüberschusses eine Zeitspanne versteht, die zum getätigten Mitteleinsatz (=Fremdfinanzierung) bei Betrachtung der Umstände des konkreten Falles in einer vernünftigen, verkehrsüblichen Relation steht. Wird somit der Zeitraum auf…
…2 und § 3) Kapitalbasis für die Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie am Vermögen der Gesellschaft dar. Das konkrete Ausmaß der Beteiligung der stillen Gesellschafterin am Gewinn, Verlust und Vermögen ergibt sich aus dem Verhältnis ihrer Nominaleinlage zur genannten Kapitalbasis. Dies gilt jedoch hinsichtlich der…
…durch Verdoppelung der Fördermittel zugesagt. Laut Mitteilung der Gemeinde XY würden zum Hochwasserschutzprojekt vom Bund 85%, vom Land 10% und der Rest von der Stadtgemeinde und den Grundeigentümern finanziert. Diese Initiativen bewiesen die Einleitung konkreter Maßnahmen. Die Bw. nehme an, dass im Laufe des Jahres…