…Juli; also acht Tage später entrichtet wurden. Durch diese verspätete Entrichtung wurde die gesetzlich tolerierte Zeitspanne von fünf Tagen überschritten. Persönliche Billigkeitsgründe im Sinne des Artikel 232 Abs.2 ZK wurden nicht geltend gemacht. Im Lichte der o.a. normativen Bestimmungen sind Säumniszinsen bei einer…
…seien aber auch keine persönlichen Billigkeitsgründe zu entnehmen. Gesamthaft fehle es daher an der gesetzlichen Voraussetzung des Vorliegens einer Unbilligkeit. In der fristgerecht, am 5. Jänner 2011 auf elektronischem Weg eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, aus der Aktenlage ergebe sich sowohl eine persönliche als auch eine…
…Februar 1999, Zl: x,y,z,, wurde dieser Antrag mit der Begründung abgewiesen, dass im gegenständlichen Fall trotz des Vorliegens eines persönlichen Billigkeitsgrundes nicht übersehen werden darf, dass der noch in voller Höhe aushaftende Eingangsabgabenbetrag auf ein steuerunredliches Verhalten des Bf. zurückzuführen ist, sodass dem…
…Zl: 100/64309/97-11, wurde dieser Antrag abgewiesen mit der Begründung, dass im gegenständlichen Fall trotz des Vorliegens eines persönlichen Billigkeitsgrundes nicht übersehen werden darf, dass der noch in voller Höhe aushaftende Eingangsabgabenbetrag auf ein steuerunredliches Verhalten des Bf zurückzuführen ist, sodass dem Bf.…
…Aspekt der Nachsichtswürdigkeit ist zudem in Rechnung zu stellen, dass der Bw. keine persönlichen Steuerschulden angehäuft hat, sondern die auf seine früheren Einkünfte als Gesellschafter-Geschäftsführer der T. GmbH entfallenden Steuern in vollem Umfang entrichtet hat. In Abwägung der Gesamtumstände des Berufungsfalles kann daher das…
…der für die Entrichtung festgesetzten Frist, oder das Vorliegen eines, vom Beteiligten geltend gemachten, persönlichen Billigkeitsgrundes führen. Die Bf. hat weder die Zollschuld innerhalb der in Rede stehenden fünf Tagesfrist entrichtet noch hat er, unter Vorlage allfälliger Beweismittel geltend gemacht, dass aufgrund ihrer Verhältnisse die…
…Vermögen. Mit Bescheid des Hauptzollamtes Wien vom 9 .Oktober 2001,Zl: 100/65754/2000-52, wurde dieser Antrag mit der Begründung abgewiesen, dass kein Billigkeitsgrund nach Lage des Falls und zwar weder in sachlicher noch in persönlicher Hinsicht gegeben wäre. Dagegen erhob der Bf. fristgerecht…
…2001, Zl: 100/65754/2000-52, wurde dieser Antrag mit der Begründung abgewiesen, dass kein Billigkeitsgrund nach Lage des Falls und zwar weder in sachlicher noch in persönlicher Hinsicht gegeben wäre. Dagegen erhob der Bf. fristgerecht, unter Aufrechterhaltung des Anbotes der vorstehend angeführten Abschlagzahlung, Berufung…
…Oktober 2001,Zl: 100/65754/2000-52, wurde dieser Antrag mit der Begründung abgewiesen, dass kein Billigkeitsgrund nach Lage des Falls und zwar weder in sachlicher noch in persönlicher Hinsicht gegeben wäre. Dagegen erhob der Bf. fristgerecht, unter Aufrechterhaltung des Anbotes der vorstehend angeführten Abschlagzahlung…
…Behörde wiederum unbegründet geblieben. Weder die seitens der Bw. vorgebrachten Berechnungen hinsichtlich der (annähernd) gleichen Quotenzahlungen noch die in ihrem Bereich gelegenen persönlichen Billigkeitsgründe wären entsprechend gewürdigt worden. Beide Geschäftsführer hätten zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung nicht unbedeutende Forderungen gegenüber der GmbH gehabt, welche schließlich ebenfalls…
…Behörde wiederum unbegründet geblieben. Weder die seitens des Bw. vorgebrachten Berechnungen hinsichtlich der (annähernd) gleichen Quotenzahlungen noch die in seinem Bereich gelegenen persönlichen Billigkeitsgründe wären entsprechend gewürdigt worden. Beide Geschäftsführer hätten zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung nicht unbedeutende Forderungen gegenüber der GmbH gehabt, welche schließlich ebenfalls…
…nicht oder niedriger zu erheben, wenn die reine Gesetzesanwendung im Einzelfall unbillig wäre. Von den alternativen persönlichen oder sachlichen Billigkeitsgründen kämen im konkreten Fall nur letztere in Betracht. Diese lägen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dann vor, wenn ein Überhang der strikten Gesetzesanwendung über die Wertungen des…
…der unabhängige Finanzsenat anderseits im kontradiktorischen Verfahren - ohne den Rechtszug zu verkürzen und damit das verfassungsrechtlich gebotene Recht auf den gesetzlichen Richter zu verletzen - nicht erstmals mit Überlegungen im Hinblick auf einen allfälligen Erlass oder Verzicht aus persönlichen oder objektiven Billigkeitsgründen beschäftigen durfte. Graz, 3…
…der unabhängige Finanzsenat anderseits im kontradiktorischen Verfahren - ohne den Rechtszug zu verkürzen und damit das verfassungsrechtlich gebotene Recht auf den gesetzlichen Richter zu verletzen - nicht erstmals mit Überlegungen im Hinblick auf einen allfälligen Erlass oder Verzicht aus persönlichen oder objektiven Billigkeitsgründen beschäftigen durfte. Graz, 4…
…der unabhängige Finanzsenat anderseits im kontradiktorischen Verfahren - ohne den Rechtszug zu verkürzen und damit das verfassungsrechtlich gebotene Recht auf den gesetzlichen Richter zu verletzen - nicht erstmals mit Überlegungen im Hinblick auf einen allfälligen Erlass oder Verzicht aus persönlichen oder objektiven Billigkeitsgründen beschäftigen durfte. Graz, 03…
…der unabhängige Finanzsenat anderseits im kontradiktorischen Verfahren - ohne den Rechtszug zu verkürzen und damit das verfassungsrechtlich gebotene Recht auf den gesetzlichen Richter zu verletzen - nicht erstmals mit Überlegungen im Hinblick auf einen allfälligen Erlass oder Verzicht aus persönlichen oder objektiven Billigkeitsgründen beschäftigen durfte. Graz, 18…
…sich der unabhängige Finanzsenat im kontradiktorischen Verfahren - ohne den Rechtszug zu verkürzen und damit das verfassungsrechtlich gebotene Recht auf den gesetzlichen Richter zu verletzen - nicht erstmals mit Überlegungen im Hinblick auf einen allfälligen Erlass oder Verzicht aus persönlichen oder objektiven Billigkeitsgründen beschäftigen durfte. Graz, 18…
…sich der unabhängige Finanzsenat im kontradiktorischen Verfahren - ohne den Rechtszug zu verkürzen und damit das verfassungsrechtlich gebotene Recht auf den gesetzlichen Richter zu verletzen - nicht erstmals mit Überlegungen im Hinblick auf einen allfälligen Erlass oder Verzicht aus persönlichen oder objektiven Billigkeitsgründen beschäftigen durfte. Graz, 17…
…dass die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben (vgl. VwGH 4.10.1985, 82/17/0021). Die in § 236 BAO geforderte Unbilligkeit kann entweder persönlich oder sachlich bedingt sein…
…sich der unabhängige Finanzsenat anderseits im kontradiktorischen Verfahren - ohne den Rechtszug zu verkürzen und damit das verfassungsrechtlich gebotene Recht auf den gesetzlichen Richter zu verletzen - nicht erstmals mit Überlegungen im Hinblick auf einen allfälligen Erlass oder Verzicht aus persönlichen oder objektiven Billigkeitsgründen beschäftigen durfte. Graz…