…Wohnungseigentumsgemeinschaften entfalten. In jenen Fällen, in denen die Wohnungseigentümer an der Garage (dem Abstellplatz) kein Wohnungseigentum erworben haben (was im vorliegenden Fall vorliegt), kommt der ermäßigte Steuersatz nicht zur Anwendung, weil dieser ausdrücklich auf Liegenschaftsteile beschränkt ist, die Wohnzwecken dienen. Erfolgt eine Vermietung (Nutzungsüberlassung) der…
…die Betriebskosten der sich im Zubehör zum Wohnungseigentum befindlichen Garagen mit dem ermäßigten Steuersatz versteuert wurden. Nach Ansicht des Prüfers seien diese Umsätze dem Normalsteuersatz zu unterziehen. Da für den Prüfungszeitraum kein Aufteilungsschlüssel vorgelegt werden konnte, seien die anteiligen Betriebskosten im Schätzungsweg i.H.v…
…sich im Zubehör zum Wohnungseigentum befindlichen Kfz-Abstellplätze und Garagen mit dem ermäßigten Steuersatz versteuert wurden. Nach Ansicht des Prüfers seien diese Umsätze dem Normalsteuersatz zu unterziehen. Da für den Prüfungszeitraum kein Aufteilungsschlüssel vorgelegt werden konnte, seien die anteiligen Betriebskosten im Schätzungsweg i.H.v…
…für die Richtigkeit der Annahme, dass sich der Geschäftsführer und dessen Frau in Bezug auf die Nutzung des Raumes 2 und 5 zu privaten Wohnzwecken keine wesentlichen Beschränkungen auferlegt haben (siehe auch insbesondere Punkt ff.). dd.) Dass in diesem Raum Nr. 2 und 5 sonstige…
…der Spruch des angefochtenen Umsatzsteuerfestsetzungsbescheides für die Monate März bis Dezember 2010 darauf gestützt, dass die Überlassung einer Immobilie an Stifter/Begünstigte zu privaten Wohnzwecken keine unternehmerische Betätigung der Stiftung darstelle. Bei den damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben handle es sich um Aufwendungen für den…
…der Bw. in der Berufung gegen die Annahme einer Änderung der Bewirtschaftung durch die Behörde. Im Wechsel auf eine Vermietung zu Wohnzwecken sei keine grundlegende Änderung seines wirtschaftlichen Engagements zu erblicken. Die wesentlich niedrigere Miete sei Folge der sich gerade in jener Gegend, in welcher…
…Abstellräume betrieblichen Zwecken dienen, ob sie bewohnbar ausgestattet sind oder ob keine dieser beiden Voraussetzungen vorliegt. Dass diese Räume einmal in Zukunft bewohnbar ausgestattet werden können, ist für die Beurteilung der Streitfrage, ob der Wohnzwecken dienende Teil der Gesamtnutzfläche die Zweidrittelgrenze erreicht, ohne Bedeutung (VwGH…
…vorliegende Sachverhalt unter keinen Tatbestand der Ausnahmebestimmungen von der unechten Steuerbefreiung gem. § 6 (1) Z. 16 Teilstrich 1-5 zu subsumieren ist (keine Verwendung für Wohnzwecke TS 1, von Maschinen TS 2 von Parkplätzen TS 4, für Campingzwecke TS 5 und auch keine Beherbergung im…
…wird, sondern um eine ausschließlich für Wohnzwecke gewidmete Wohnung, deren Bezugsfertigstellung im Wesentlichen lediglich von der Möblierung abhängig ist. B6.) Die Berufungswerberin datiert den Beginn des Mietverhältnisses mit Oktober 2009. Der Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2008/2009 (zum 31. Oktober 2009) weist keinen Mietertrag aus, sondern…
…Ordnungsmäßigkeit: Nachdem der Betriebsprüfer (nach Rücksprache mit dem Gruppenleiter) keine Einigungsmöglichkeit signalisieren konnte, wurde auf die Abhaltung einer Schlussbesprechung verzichtet. Dies entbindet jedoch die Finanz nicht mögliche Einwendungen zu berücksichtigen. Zu 3. b) Zimmervermietung für Wohnzwecke: Mein Mandant war damals aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen gezwungen…
…Betreuung des Gastes erkennen. Der VwGH komme in diesem Erkenntnis zum Schluss, dass eine Beherbergung und keine Nutzungsüberlassung für Wohnzwecke vorliege, wenn gleichzeitig mit dem zur Verfügung gestellten Wohnraum üblicherweise damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen (wenn auch in beschränkter Form) erbracht würden. Zu einer vergleichbaren…
…und DI A. nicht miteinander verwandt und hatten keine einzige der Mietwohnungen gemeinsam für Wohnzwecke in den Streitmonaten genutzt. Wurde keine einzige der in Bestand gegebenen Wohnungen von DI A. für Wohnzwecke genutzt, so waren das Fehlen eines zwischen den beiden Miteigentümern bestehenden Angehörigen-Verhältnisses…
…des Sachverhaltes davon aus, dass die Mieterin schon seit Ende 2001 die gesamte Liegenschaft zu Wohnzwecken nutzte und auch das behauptete mündlich geschlossene Mietverhältnis mit der Tochtergesellschaft faktisch nicht bestand. Die AP berechnete daher den angemessenen Mietzins auf Basis der Mittelwertberechnungsmethode neu. Diese Methode kommt…
…dessen Vermietung diesen von Februar 2000 bis März 2004 Mieteinnahmen zuflossen, bevor es seit April 2004 einem der beiden Bw. für private Wohnzwecke dient. Die Vermietungsgemeinschaft der beiden Bw. ist seit dem Jahr 2000 steuerlich erfasst. Für die Jahre 1999 - 2004 ergingen bis April 2006…
…zuerkannten Investitionszuwachsprämien ausschließlich mit Wirtschaftsgütern der privaten Lebensführung zusammen und seien daher nicht prämienbegünstigt. Bei den streitverfangenen Wirtschaftsgütern handelte sich dabei um als Betriebs- und Geschäftsausstattung aktivierte Investitionen, die privaten Wohnzwecken des Geschäftsführers dienten und die von der Betriebsprüfung der außerbetrieblichen, steuerneutralen Sphäre der Bw…
…(Berufungswerber) waren im streitgegenständlichen Zeitraum Miteigentümer eines Mietgebäudes und benützten einen Teil dieses Gebäudes für eigene Wohnzwecke. Auf die Erstberufungswerberin entfiel im streitgegenständlichen Zeitraum ein Anteil von 14 % und auf den Zweitberufungswerber ein Anteil von 9 % an der Miteigentümergemeinschaft (Hausgemeinschaft). Bei der Hausgemeinschaft fand für…
…Die Bw. habe einen Rohdachboden erworben, der für sich allein gesehen für Wohnzwecke ebenso wenig nutzbar sei wie ein unbebautes Grundstück und vom wirtschaftlichen Gehalt daher einem unbebauten Grundstück gleichzustellen sei. Auf dieser Grundlage seien anschließend die Wohnungen neu errichtet worden, wobei diesbezüglich von einem…
…errichtet, mit Mitteln des Wohnhaus- Wiederaufbaufonds nach Kriegsschäden wiederhergestellt, im Jahr 1974 parifiziert. Die Wohnung Top 1 und 1 a, Lokal und Kammer wird von W. A für eigene Wohnzwecke genutzt. Seit dem Jahr 1969 ist die Wohnung Top 2 an A. U. vermietet. Fr…
…des § 117 BAO die V+V Richtlinien verpflichtend anzuwenden seien. Es sei weiters ersucht worden, wenn die Behörde unter Anwendung der V+V Richtlinien zur Erkenntnis käme, dass keine Unternehmereigenschaft vorliege, dies der Bw. vorzuhalten. Mit Wirkung vom 14.1.2005 habe der VfGH den …
…Die Bw. habe einen Rohdachboden erworben, der für sich allein gesehen für Wohnzwecke ebenso wenig nutzbar sei wie ein unbebautes Grundstück und vom wirtschaftlichen Gehalt daher einem unbebauten Grundstück gleichzustellen sei. Es sei aufgrund der Herstellungsmaßnahmen aus dem nicht nutzbaren Rohdachboden ein neues, völlig anderes…