…auf dem Abgabenkonto kein Rückstand bestehe. Zur Entscheidung wurde erwogen: Nach § 167 Abs. 1 FinStrG ist gegen die Versäumung einer Frist oder einer mündlichen Verhandlung auf Antrag des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten eines anhängigen oder abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen…
…2971). Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand komme daher nur in Betracht, wenn eine Frist versäumt worden wäre. Maßgeblich sei, dass ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis den Einschreiter an der Wahrnehmung der Frist gehindert habe und den Einschreiter kein grobes Verschulden treffe. Ein minderer Grad…
…Organisationsmängel, wie im vorliegenden Fall, zu vermeiden. Da hier ein unvorhersehbares und unabwendbares Versehen nicht vorliegt ist kein Grund für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegeben." Am 1. August 2008 wurde ein Antrag auf Verlängerung der Frist zur Einbringung einer Berufung bis 31. August…
…Abs. 1 BAO zu werten ist und ob hinsichtlich der erst nach Ablauf der Fünfjahresfrist erfolgten Einbringung des Rückzahlungsantrages kein oder lediglich ein minderer Grad des Versehens vorliegt. Dazu ist aus Sicht des Unabhängigen Finanzsenates folgendes festzuhalten: Ziel der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist…
…Am 15. Februar 2011 stellte die Bw. durch ihren steuerlichen Vertreter einen Antrag auf Wiedereinsetzung der Erklärung 2005 in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO. Der Antrag wurde wie folgt begründet:"Am 20.12.2010 haben wir die Unterlagen zur Abgabe der Erklärungen 2005, 2006…
…Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entgegen stehende, Sorglosigkeit bereits vor, wenn wie im Fall der Bw., die Fristversäumnis vorhersehbar war und durch entsprechendes, der Vertreterin der Bw. zumutbares, Verhalten abgewendet hätte werden können. Zum weiteren Argument der Bw., dass hinsichtlich des Fehlers der Angestellten kein…
…Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 5. Februar 2010, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 8. Jänner 2010, betreffend die Abweisung des Antrages vom 2. April 2009 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 308 BAO, entschieden: Die Berufung wird als…
…vom 4. Jänner 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 30. November 2007 betreffend Abweisung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer 2003 (§ 308 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Wegen Nichtabgabe…
…dass ihm keine Rechtsmittelbelehrung übermittelt worden wäre. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 308 Abs. 1 BAO ist gegen die Versäumung einer Frist (§§ 108-110 BAO) auf Antrag der Partei, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen…
…Unabhängigen Finanzsenates in der Nichtabgabe einer Steuererklärung ein lediglich manipulativer Fehler zu erblicken. Nun bildet aber der Rechtsirrtum, dem die steuerliche Vertretung des Bw. nun offensichtlich unterlegen ist, kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, das nach § 308 BAO die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen würde…
…diesem Antrag stattzugeben. Gleichzeitig wurde Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 1998 erhoben und die Berufung näher ausgeführt. Mit Bescheid vom 14. Juli 2003 wies das Finanzamt das Ansuchen betreffend Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist betreffend Umsatzsteuerbescheid 1998 ab. Nach Wiedergabe des…
…März 2000 keine Berufung erhoben und damit die Berufungsfrist versäumt wurde. Dieses Versäumnis wurde dem steuerlichen Vertreter des Bw. offenbar erst mit der Zustellung des Zurückweisungsbescheides vom 10. August 2000 bewusst, andernfalls wäre seitens des Bw. der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand schon…
…Wiederaufnahme Da kein Rechtsanspruch auf Entscheidung über einen - gesetzlich nicht vorgesehenen - Antrag auf amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens oder über eine darauf gerichtete Anregung besteht (siehe Stoll, BAO-Kommentar 2945), war dem diesbezüglichen Ersuchen des Bw. nicht nachzukommen. 2. Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand:…
…erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn…
…Kanzleiangestellter zeitlich zusammentreffen können. Plötzlicher Personalmangel des berufsmäßigen Parteienvertreters, wie er im Wiedereinsetzungsantrag angedeutet wird, rechtfertigt keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, weil der Parteienvertreter die Organisation seines Kanzleibetriebes so einzurichten hat, dass die rechtzeitige Wahrnehmung von Fristen auch dann sichergestellt ist, wenn einzelne Kanzleiangestellte…
…erheben. Auch habe er keine Kenntnis vom Inhalt der Bescheide gehabt. Ein Verschulden an der Versäumung von allfälligen Fristen könne ihm ebenfalls durch die nicht ordnungsgemäße Zustellung nicht zur Last gelegt werden. Er beantrage daher, ihm die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Gleichzeitig…
…8.6.2011 gab das Finanzamt dem Wiedereinsetzungsantrag keine Folge. Die Begründung dieses Bescheides lautet wie folgt: "Gemäß § 308 BAO ist gegen die Versäumung einer Frist auf Antrag der Partei, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen…
…Finanzsenat hat durch die Vorsitzende . und die weiteren Mitglieder .. über den Antrag der Bw, Adresse, vertreten durch StB, vom 13. Jänner 2012 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) zu RV/0045-W/04 und RV/0046-W/04, abgeschlossen mit Berufungsentscheidung vom 17…
…Mit Schreiben vom 1. Februar 2007 wurde die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bezüglich der versäumten Berufungsfrist beantragt und die Berufung nachgeholt. Das Finanzamt wies diesen Antrag ab und argumentierte, dass ein angekündigter dreitägiger Kanzleiurlaub kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstelle. Im Falle des Fehlens…
…Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw stellte am 2. 10. 2002 bzw am 9. 10. 2002 Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung der Berufung gegen die…