Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen Herrn R.D., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 15. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Mödling vom 30. März 2006…
…3 FinStrG vom 21. Oktober 2003 als unzulässig zurückgewiesen, weil nach der Aktenlage voraussichtlich keine Spruchsenatszuständigkeit gegeben sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 25. November 2003, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Der Vorsitzende des Spruchsenates beim…
…dass keine Spruchsenatszuständigkeit gemäß § 58 Abs.2 FinStrG vorläge. Gegen diesen am 3.4.2009 mit Internationalem Rückschein zugestellten Bescheid erhob der Bf. am 4.5.2009 (Postaufgabe) ebenfalls fristgerecht das Rechtsmittel der Beschwerde mit der Begründung, dass ihm das österreichische Recht in keinem Bereich…
…2 bezeichneten (übrigen) Finanzvergehen eine obligatorische Spruchsenatszuständigkeit dann, wenn der strafbestimmende Wertbetrag 33.000,00 € übersteigt. Grundsätzlich handelt es sich bei den genannten Zuständigkeitsbestimmungen um Angelegenheiten des Verfahrensrechtes, das als solches keine auf die Begünstigung von Verfahrensbeteiligten oder auf andere Momente abstellenden Geltungsgrundsätze (vgl…
…Zurückweisung aufgehoben mit der zutreffenden Begründung, dass das Zustellorgan richtigerweise den RSa-Brief mit dem Vermerk der Ortsabwesenheit an das Zollamt zurückzusenden gehabt hätte und die Hinterlegungsanzeige für 19.6.2008 keine Rechtsmittelfrist auslösen konnte. Da bei fehlerhaftem Zustellvorgang gemäß § 7 Abs.1 ZustellG das…
…2005 an die Bf. verkauft hatte. Diese wurde am 15.2.2007 dazu niederschriftlich einvernommen und führte aus, dass sie S schon sehr lange kenne, dann der Kontakt abriss, weil S Österreich verließ und erst 1999/2000 wieder eine Kontaktaufnahme erfolgte, wobei mehrere Treffen in…
…Es kann außerdem keine Rede davon sein, dass eine Gerichts- oder Spruchsenatszuständigkeit gegeben wäre. Irgendwelche spekulativen oder diffamierenden Behauptungen der Zollbehörde begründen jedenfalls keine Zuständigkeit des Gerichts oder des Spruchsenates. Es ist auch unzulässig einfach völlig unterschiedliche gelagerte Liefervorgänge "zusammenzurechnen" und hieraus einen "Strafbestimmenden Wertbetrag…
…Waren richtig als Wasserpfeifentabak mit der Tarifeinreihung 2403 1010 bzw. in handelsüblicher Bezeichnung als "Allgemein verarbeiteter Tabak" oder auch als "Rauchtabak" einzustufen waren. Keine dieser Angaben seien richtig gemacht worden, sodass die Zollbehörde außerstande war, die Waren der richtigen Tarifnummer zuzuordnen und die objektiv richtigen…
…UVA gemachter Gutschrift und nunmehriger Zahllast) bisher nicht entrichtet worden sei; weiters, dass für 2007 keine Umsatzsteuer(jahres)erklärung eingereicht worden sei, sodass die entsprechenden Bemessungsgrundlagen im Zuge einer Betriebsprüfung im Schätzungsweg ermittelt und iHv. 23.507,86 € (= strafrelevanter Verkürzungsbetrag) festgesetzt werden mussten…
…40.000,00 € netto jährlich. Er sei Eigentümer eines Einfamilienhauses mit einem Wert von rund 230.000,00 € und habe keine Schulden. Sorgepflichten habe er nicht. Mit dem Erkenntnis des Spruchsenates I als Organ des Finanzamtes Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom…
…hat er jedoch unterlassen, um sich einen ungerechtfertigten Steuervorteil zu verschaffen; dadurch entstehende Abgabenverkürzungen hat er für gewiss gehalten. Der bislang finanzstrafrechtlich unbescholtene Beschuldigte ist ledig und hat keine Sorgepflichten. Seit Herbst 2009 ist er in der Werbeagentur seines Bruders angestellt, wobei er einen Gehalt…
…Verfahren mit der Bezahlung von 20.000,00 € als erledigt anzusehen sei. Für eine Bestrafung bzw. weitere Geldschuld des Bw. verbleibe somit kein Raum und werde daher beantragt, das angefochtene Straferkenntnis aufzuheben und das Finanzstrafverfahren gegen den Bw. einzustellen. Anlässlich der mündlichen Berufungsverhandlung wurde…
…sich seine Situation seither noch verschlechtert habe, da er seit 1.2. 2003 arbeitslos sei und vom Arbeitsamt noch keinen Bescheid über die Arbeitslosenunterstützung bekommen habe. Das Familieneinkommen gemeinsam mit seiner Gattin werde ab dem 1.5. 2003 monatlich ca. 11.950 SK ( Slowakische Kronen…
…Im Zuge einer vom Finanzamt Oststeiermark beim Bw. durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, dass der Bw. für die Jahre 2002 bis 2005 keine Jahreserklärungen beim Finanzamt eingereicht hat. Für die Voranmeldungszeiträume 09-12/2005 und 01-03/2006 wurden weder Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht noch Vorauszahlungen an…
…zur Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. Aus den erstbehördlichen Akten ergibt sich für den Tatzeitraum (Juni 2005 und 5. März 2006) keine unselbständige Beschäftigung. In der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat vom 19. Jänner 2007 führte die Bw vor allem aus, sie fühle sich im Sinne…
…gegeben waren. Wie bereits im bekämpften Bescheid ausgeführt, besteht im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren kein Verteidigerzwang, jedoch können sich die Beschuldigten durch einen Verteidiger (auf eigene Kosten) vertreten lassen. Die oben dargestellte gesetzliche Bestimmung sieht die Möglichkeit einer Beigabe eines Verteidigers nur dann vor, wenn Spruchsenatszuständigkeit gem…
…2),... Gemäß § 122 Abs.3 ZollR-DG fallen für eine Zollschuld im Sinne des Abs.2 Säumniszinsen für Säumniszeiträume nach dem Beitritt nur dann an, wenn für diese Zollschuld vor dem Beitritt noch kein Säumniszuschlag gemäß § 217 BAO verwirkt worden ist. § 122 Abs.2 ZollR…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Klagenfurt 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Horst Hoffmann und Mag. Josef Bramer als weitere Mitglieder des Senates in der…
…hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens erfüllt zu haben, eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht dadurch verletzt zu haben, dass er für das Jahr 2002 keine/verspätete Steuererklärungen abgegeben habe. Der Bw. habe hiedurch das Finanzvergehen zu a) der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Dir. Hans-Dieter Salcher und Mag. Volker Gross als weitere Mitglieder des Senates…