…keinerlei Bevollmächtigung hatte, weisungsgebunden war und zusammengefasst keinen Einblick in das Rechnungswesen gehabt hätte und nur auf Anweisung Schriftstücke unterzeichnen durfte. Laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes befreit den Bw. diese Argumentation, er hätte auf Grund einer internen Vereinbarung (Treuhandvertrag) keinerlei Geschäftsführerkompetenz inne gehabt, nicht vom Verschulden…
…der Funktion oblegen wäre. Laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes befreie diese Argumentation, der Bw. hätte auf Grund des Treuhandvertrages vom 23. Juni 1994 keine Geschäftsführerkompetenz innegehabt, nicht vom Verschulden. Ein für die Haftung nach § 9 i.V.m. § 80 BAO relevantes Verschulden liege auch dann vor…
…weder wirklich die Gesellschaft nach außen hin vertreten noch hätte er jemals Buchhaltungsunterlagen gesehen. Ebenfalls hätte er nie Geschäfte für diese Gesellschaft getätigt. Weiters hätte er auch keine Steuererklärungen erstellt oder unterschrieben. Sein Handeln wäre ausschließlich von Herrn B. bestimmt gewesen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 21…
…weder wirklich die Gesellschaft nach außen hin vertreten noch hätte er jemals Buchhaltungsunterlagen gesehen. Ebenfalls hätte er nie Geschäfte für diese Gesellschaft getätigt. Weiters hätte er auch keine Steuererklärungen erstellt oder unterschrieben. Sein Handeln wäre ausschließlich von Herrn B. bestimmt gewesen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 21…
…weder wirklich die Gesellschaft nach außen hin vertreten noch hätte er jemals Buchhaltungsunterlagen gesehen. Ebenfalls hätte er nie Geschäfte für diese Gesellschaft getätigt. Weiters hätte er auch keine Steuererklärungen erstellt oder unterschrieben. Sein Handeln wäre ausschließlich von Herrn B. bestimmt gewesen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 21…
…weder wirklich die Gesellschaft nach außen hin vertreten noch hätte er jemals Buchhaltungsunterlagen gesehen. Ebenfalls hätte er nie Geschäfte für diese Gesellschaft getätigt. Weiters hätte er auch keine Steuererklärungen erstellt oder unterschrieben. Sein Handeln wäre ausschließlich von Herrn B. bestimmt gewesen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 21…
…weder wirklich die Gesellschaft nach außen hin vertreten noch hätte er jemals Buchhaltungsunterlagen gesehen. Ebenfalls hätte er nie Geschäfte für diese Gesellschaft getätigt. Weiters hätte er auch keine Steuererklärungen erstellt oder unterschrieben. Sein Handeln wäre ausschließlich von Herrn B. bestimmt gewesen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 21…
…weder wirklich die Gesellschaft nach außen hin vertreten noch hätte er jemals Buchhaltungsunterlagen gesehen. Ebenfalls hätte er nie Geschäfte für diese Gesellschaft getätigt. Weiters hätte er auch keine Steuererklärungen erstellt oder unterschrieben. Sein Handeln wäre ausschließlich von Herrn B. bestimmt gewesen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 21…
…Primärschuldnerin vom zuständigen Verkehrsministerium als Luftfahrtbehörde widerrechtlich die Konzession entzogen worden sei. Dadurch sei die Firma in die Zahlungsunfähigkeit geraten. Das Landesgericht Linz habe amtswegig die Firma aufgrund der Vermögenslosigkeit gelöscht. Da keine Mittel vorhanden gewesen wären, hätten die Gläubiger, das Finanzamt, die OÖ Gebietskrankenkasse…
…der aberkannten Vorsteuerbeträge schuldlos. Die Nichtentrichtung der gegenständlichen Abgaben sei der Bw. nicht anzulasten, da für die Zeit ihrer Geschäftsführertätigkeit kein schuldhaftes Verhalten vorliege. Es werde daher die Aufhebung des angefochtenen Haftungsbescheides beantragt. In einem Schriftsatz vom 30. November 2000 weist die Bw. darauf hin…
…gestellt worden. Der Ausfall der Außenstände sei nicht vorhersehbar gewesen. Den Bw. treffe daher kein Verschulden an der ausschließlich mangels hinreichender Liquidität nicht rechtzeitigen bzw. vollständigen Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten der GmbH. Die Heranziehung des Bw. zur Haftung erscheine auf Grund der Ausführungen auch unbillig, da…
…Kontrollmaßnahmen so zu gestalten hätte, dass ihm die Nichtentrichtung von Abgaben nicht verborgen bleibe. Der Einwand des Geschäftsführers, erhätte auf Grund von internen Vereinbarungen beschränkte Geschäftsführerkompetenzen innegehabt, befreie ihn nicht vom Verschulden. Fristgerecht beantragte der Bw. mit Schreiben vom 2. Dezember 2009 die Vorlage der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des C.B., St.V., O. 36, vertreten durch Mag. M.V., Rechtsanwalt, St.V. , W.-Strasse 9, vom 3. März 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes K. vom 20. Februar 2002 betreffend Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm…
… 81 Abs. 1 BAO, dass es aus folgenden Gründen keine "zur Führung der Geschäfte" dieser Personenmehrheit bestellte Person gibt: Rechtslage vor dem Handelsrechtsänderungsgesetz (HaRÄG, BGBl I 120/2005):§ 178 HGB mit der Überschrift "Begriff und Wesen der stillen Gesellschaft": "(1) Wer sich als stiller Gesellschafter…
…rechtfertigte der Bw. die Nichtentrichtung damit, dass er ab dem Zeitpunkt der Übernahme der Geschäftsführertätigkeit im Juli 2007 bis zur Konkurseröffnung keinen Einblick in die Buchhaltung bekommen habe und er erst ab 1. August 2004 Einblick in die Einnahmen des Unternehmens erhalten hat. Ihm sei…
…Durch den am 16.April 1996 eingelangten Vorlageantrag gilt die Berufung wiederum als unerledigt. Im Vorlageantrag werden die Berufungsausführungen wiederholt und nochmals vorgebracht, dass es keine Veranlassung für die Versagung des Vorsteuerabzuges gebe. Die vom Finanzamt unterstellten Scheingeschäfte würden nicht vorliegen, die Haftungsinanspruchnahme sei ungerechtfertigt…
…und Gehälter an Angestellte nicht mehr ausbezahlt wurden, weil der Bw. als Geschäftsführer seiner Anweisungspflicht nicht mehr nachgekommen sei. Ab Juli 2001 wurden somit keine Gehälter mehr ausbezahlt. Mit Schreiben vom 4. September 2001 hat der Bw. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Primärschuldnerin wegen…
…zu tragen, dass die Abgaben des Betriebes rechtzeitig entrichtet worden wären, sie sei hiezu jedoch nicht in der Lage gewesen, weil keine Einkünfte vorhanden gewesen seien, um die Abgaben zu entrichten. Auch habe die Berufungsführerin ihre gesetzliche Verpflichtung als Geschäftsführerin nicht schuldhaft verletzt. Soweit sie…
…98 zur Haftung herangezogen, da er es verabsäumt hätte, für eine gleichmäßige Befriedigung aller Verbindlichkeiten Sorge zu tragen, und auch keine Beweise vorgelegt hätte, die die Annahme eines pflichtwidrigen Verhaltens entkräften hätte können, weshalb eine schuldhafte Verletzung der ihm als Vertreter der Gesellschaft auferlegten Pflichten…
…dass die Bw. keinerlei tatsächlichen Einfluss auf die Geschäftsführung der erstschuldnerischen GmbH gehabt habe. Da der Bw. keine Pflichten im Zusammenhang mit der Geschäftsführung auferlegt worden seien, könne sie ihre Vertreterpflichten nicht schuldhaft verletzt haben. Der vom Finanzamt einvernommene Zeuge A... habe ausgesagt, dass F…