…die Ermittlung der Höhe der Einkünfte (Gewinn, Verluste, Überschüsse). Wie bereits oben ausgeführt, besteht zwischen einem Lohnzettel und dem Veranlagungsverfahren keine Bindungswirkung, sodass die Lohnzetteldaten nur als vom Abgabepflichtigen erklärte bzw. beantragte Größen Grundlage des Einkommensteuerbescheides werden. Bei dieser Betrachtung macht es daher Sinn, wenn …
…um eine Vermutung des Berufungswerbers handeln würde. Dieser Sachverhalt sei in der Folge von der Gattin bei den Behörden angezeigt worden und sei auch Gegenstand eines Verfahrens, von dessen genauem Verlauf der Berufungswerber leider keine Kenntnis hätte, gewesen. Jedenfalls werde zur Bestätigung dieser Angaben eine…
…421/1996 aufgehoben. Ausgangspunkt dafür war die Rechtsprechung der Höchstgerichte, wonach im Finanzstrafverfahren keine Bindungswirkung an das Ergebnis eines zugrunde liegenden Abgabenverfahrens besteht. Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist daher die Rechtskraft der Abgabenbescheide nicht Voraussetzung. Vor der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist lediglich zu prüfen…
…B. VwGH vom 24.4.2002, 96/13/0151). Wie der Verwaltungsgerichtshofes zur vermeintlichen Bindungswirkung zwischen Lohnsteuer- und Veranlagungsverfahren schon mehrmals ausgesprochen hat, besteht bei der Veranlagung für die Abgabenbehörde keine Bindung an die Feststellungen im Lohnsteuerverfahren (z.B. VwGH vom 4.5.1982, 81…
…Bw. und dem Einkommensteuerverfahren betreffend die Gesellschafterin I. F. besteht keine Bindungswirkung. Die Feststellung von verdeckten Ausschüttungen im Körperschaftsteuerverfahren der Bw. setzt keine kongruente Behandlung bei der Gesellschafterin voraus. Entscheidend ist, ob, wann und in welcher Höhe der an beiden Gesellschaften beteiligten Gesellschafterin I. F…
…Haftung seien eigenständig (insbesondere im Hinblick auf das Verschulden) zu beurteilen. Der bloße Verweis auf eine gekürzte Urteilsausfertigung sei für die Begründung einer Haftung nicht ausreichend. Dem strafgerichtlichen Urteil komme insofern keine Bindungswirkung zu, zumal nach Durchführung eines (eigenständigen) Ermittlungsverfahrens unter Berücksichtigung der jeweils angebotenen…
…420000/06130/2011, unter Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde der ersten Stufe aufgehoben. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass zwar keine Bindungswirkung an den Feststellungsbescheid der BH A. vom 25. Juli 2011 vorliegt, sehr wohl aber begründete Zweifel an der Abfalleigenschaft des Frischwasseranteils im…
…wäre nachgewiesen, dass sowohl Unternehmereigenschaft als auch Einkunftsquelle vorlägen, wobei festzuhalten sei, dass keine Bindungswirkung zwischen Umsatzsteuer und Einkommensteuer bestünde. Weiters wurde vorgebracht, dass laut Einkommensteuerrichtlinien Rz 111 für die Anerkennung eines Fruchtgenusses eine Dauer von zehn Jahren ausreichend sei. Unter Verweis auf Doralt, Kommentar…
…rechtlichen Beurteilung gehe infolge der Bindungswirkung an den gemäß § 10 Abs 1 ALSAG ergangenen Feststellungsbescheid ins Leere. Zudem könne dem Antrag auf Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages nicht Rechnung getragen werden. Da der Abgabenpflichtige in Kenntnis des rechtskräftigen Berufungserkenntnisses zum Feststellungsverfahren keine Selbstberechnung und Anmeldung der Abgaben…
…rechtlichen Beurteilung gehe infolge der Bindungswirkung an den gemäß § 10 Abs 1 ALSAG ergangenen Feststellungsbescheid ins Leere. Zudem könne dem Antrag auf Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages nicht Rechnung getragen werden. Da der Abgabenpflichtige in Kenntnis des rechtskräftigen Berufungserkenntnisses zum Feststellungsverfahren keine Selbstberechnung und Anmeldung der Abgaben…
…Ermittlung und der Höhe der Einkünfte der R GmbH & Co KG im Jahr 2001 vermag der Berufungswerber keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Einkommensteuerbescheides aufzuzeigen, da in diesem Fall die gesetzliche Bindungswirkung des Feststellungsbescheides (über die Höhe der Einkünfte wurde bereits rechtskräftig abgesprochen) zum Tragen kommt. Im…
…421/1996 aufgehoben worden. Ausgangspunkt dafür war die Rechtsprechung der Höchstgerichte, wonach im Finanzstrafverfahren keine Bindungswirkung an das Ergebnis eines zugrundeliegenden Abgabenverfahrens besteht. Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist daher die Rechtskraft der Abgabenbescheide nicht Voraussetzung. Vor der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist lediglich zu prüfen…
…mächtig sei, keinen Arbeitsplatz gefunden habe. Der Hinweis der rechtsfreundlichen Vertretung der Bw. auf die Durchführungsrichtlinien zu § 2 FLAG geht deshalb ins Leere, da diese für den Unabhängigen Finanzsenat keine Bindungswirkung haben und es darüber hinaus nach der höchstgerichtlichen Judikatur nicht mehr zulässig ist, dass…
…BAO (Wirkungsfiktion) iVm § 97 Abs. 2 BAO (Zustellfiktion). Erfolgt die Zustellung eines geänderten Einheitswertbescheides an den Rechtsvorgänger erst nach dem Zeitpunkt der Rechtsnachfolge (Erwerb/Übergabe), so entfaltet er keine Bindungswirkung für das Verfahren des Rechtsnachfolgers, weil die Zustellfiktion des § 97 Abs. 2 BAO für die…
…421/1996 aufgehoben wurde. Ausgangspunkt dafür war die Rechtsprechung der Höchstgerichte, wonach im Finanzstrafverfahren keine Bindungswirkung an das Ergebnis eines zugrunde liegenden Abgabenverfahrens besteht. Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist die Rechtskraft der Abgabenbescheide nicht Voraussetzung. Vor der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist lediglich zu prüfen…
…nach der Übergabe erfolgte. Es kann jedenfalls kein gegenteiliger Nachweis geführt werden. Erfolgt aber die Zustellung des geänderten Einheitswertbescheides an den Geschenkgeber (Rechtsvorgänger) - wie hier - erst NACH dem Zeitpunkt der Rechtsnachfolge (Übergabe), so entfaltet er KEINE Bindungswirkung für das Verfahren des Rechtsnachfolgers, weil die Zustellfiktion…
…vorgebracht, das Zollamt Graz habe dabei, als es sich auf das rechtskräftige Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien gestützt hat übersehen, dass es hinsichtlich der Anzahl der Zigaretten keine Bindungswirkung gebe. Diesbezüglich hätte ein gesondertes Verfahren durchgeführt werden müssen. Der Bf stellt abschließend den Antrag…
…von der Kommission beschlossenen Maßnahmen ergeben. Diese Verordnung gilt jeweils ab 1. Januar des folgenden Jahres. Im Beschwerdefall sind die Einfuhren, denen keine Bindungswirkung durch die VZTA zukommt, im Jahr 2010 erfolgt. Es ist daher die Verordnung (EG) Nr. 948/2009 der Kommission vom 30…
…dessen exakte Zusammensetzung, die Nennung von Arbeitgebern oder die Qualifikation von Zuflüssen als bestimmte Einkünfte zählen. Diese ist nur Teil der Begründung und erzeugt - anders als in Feststellungsbescheiden gem. § 188 BAO - keine Bindungswirkung (vgl. etwa UFS 22.5.2012, RV/0535-W/10; Ritz, BAO4…
…im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. 2. Rechtliche Beurteilung Entgegen der vom Bw vertretenen Auffassung ist der als Ergänzung zum Wiederaufnahmeantrag bezeichnete Schriftsatz vom 29. März 2007 keine Ergänzung des Wiederaufnahmeantrages vom 16. Oktober 2006. Zum einen hat es im Vergleich zum Wiederaufnahmeantrag ein…